ADAC unterstreicht: Diese Bußgelder könnt Ihr ignorieren

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Ein kurzer Augenblick der Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr, schon hat man die Geschwindigkeit überschritten und ein schönes Foto als Erinnerung. Das passiert schnell und die Konsequenzen können unangenehm sein. Zeitgleich sind sie jedoch auch gerechtfertigt. Umso verwunderlicher ist es zunächst, dass ADAC und KBA derzeit appellieren, Bußgelder nicht zu bezahlen. Was steckt dahinter?

Wer in Deutschland zu schnell fährt, muss oft tief in die Tasche greifen. Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit können schnell zu hohen Geldstrafen führen. Innerorts werdet Ihr für eine Überschreitung von bis zu 10 km/h mit einem Bußgeld von 58,50 Euro belegt, während Ihr außerorts laut dem Bußgeldkatalog weiterhin 48,50 Euro zahlen müsst. Doch diese Beträge steigen schnell an, je höher die Überschreitung ausfällt.

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Wenn Ihr die Maximalgeschwindigkeit innerorts um mehr als 70 km/h überschreitet, kommen schnell 843,50 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten auf Euch zu. Und auch außerorts sind es immerhin 738,50 Euro, zwei Punkte und ebenfalls ein Fahrverbot von drei Monaten. Da könnten die aktuellen Warnungen des ADAC und des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durchaus verwundern. Doch es gibt einen Grund, warum Ihr auf bestimmte Bußgelder nicht bezahlen solltet.

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Warum Ihr auf diese Bußgeldbescheide nicht reagieren solltet

Der Grund, warum sowohl der ADAC als auch das KBA davor warnen, Bußgelder zu bezahlen, ist relativ einfach: Bei vielen Bußgeldbescheiden, die aktuell per E-Mail verschickt werden, handelt es sich um einen Versuch von Betrügern, an Euer Geld zu kommen. Das KBA betont, dass die Behörde keine Bußgeldbescheide verschickt und auch nicht für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständig ist. Ferner ginge jedem richtigen Bußgeldverfahren eine Anhörung gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch die zuständigen Behörden voraus. Das gebe den Beteiligten Gelegenheit dazu, sich zu dem betreffenden Vorfall zu äußern.

In den betrügerischen Mails scheint es häufig um eine angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung zu gehen, die Empfänger begangen haben sollen. Inhaltlich werden sowohl das Datum des Vorfalls als auch die Höhe des Bußgeldes – in diesem Fall 158 Euro – genannt. Dafür fehlt eine direkte Anrede; die betrügerischen E-Mails sind also nicht personalisiert und werden willkürlich verschickt. Im weiteren Verlauf wird Euch geraten, ein PDF-Dokument herunterzuladen, das angeblich sämtliche Zahlungsinformationen enthalten soll. Doch genau das sollten Ihr auf keinen Fall tun – auch nicht aus Neugier. Denn der Klick auf den Link leitet möglicherweise den Download von Malware ein.

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Gefälschter Bußgeldbescheid / © KBA

So erkennt Ihr betrügerische E-Mails

Abgesehen von der fehlenden persönlichen Anrede gibt es noch andere Anzeichen, die auf einen Betrug hinweisen. Besonders auffällig ist das Fehlen eines Aktenzeichens, was bei echten Bußgeldbescheiden niemals der Fall wäre. Ein weiteres Merkmal ist die Absenderadresse. Auch wenn diese durch E-Mail-Spoofing manipuliert werden kann, ist es eher selten, dass Betrüger dies tun. Im aktuellen Fall wurde die E-Mail daher von einer Adresse mit der Länderkennung „RU“ verschickt. Unser Tipp: Falls Ihr betrügerische E-Mails erhaltet, verschiebt sie kurzerhand direkt in den Spam-Ordner. Antwortet niemals darauf und klickt auch keine Links an.

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