Neue Versicherung für Balkonkraftwerke unnötig: GDV kippt Regelung!
Balkonkraftwerke werden immer beliebter und verkaufen sich seit 2023 wie warme Semmeln. Hierzulande sind die Eintragungen in das Marktstammdatenregister für Mini-PV-Anlagen mit einer maximalen Leistung von 600 W laut der Bundesnetzagentur dreimal so hoch, wie noch im vergangenen Jahr. Aus einer aktuellen Mitteilung der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht nun hervor, dass sich bei den Versicherungen für Balkonkraftwerke etwas ändert.
Seid Ihr bereits stolze Besitzer eines Balkonkraftwerkes (zur Bestenliste), musstet Ihr Euch sicherlich schon mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzen. Hier bieten einige Unternehmen gesonderte Tarife für die Solaranlagen an. Allerdings soll sich hier jetzt etwas ändern, was Verbraucher durchaus freuen dürfte. Ebenso erfreulich ist übrigens die Förderung für Balkonkraftwerke, die Ihr je nach Region erhaltet.
"Kundinnen und Kunden, die mit einer Mini-Photovoltaikanlage ihren Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz leisten, sollten sich keine Sorgen um ihren Versicherungsschutz machen müssen. Daher haben wir unsere Musterbedingungen angepasst" - Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin GDV
Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der GDV, stellt in einem Statement klar, dass der Versicherungsschutz künftig unter die Hausratsversicherung fällt. So hat der Verband bereits die Musterversicherungsbedingungen angepasst und die entsprechende Klausel findet Ihr inzwischen bei Neuabschluss einer Hausratsversicherung. Das bedeutet allerdings auch, dass der Schutz nicht für bestehende Verträge gilt.
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Was passiert mit einer bestehenden Hausratsversicherung?
Habt Ihr bereits eine Hausratsversicherung, ist das natürlich kein direktes Hindernis und Ihr müsst nicht zum nächsten Makler sprinten, um eine neue Versicherung abzuschließen. Daher rät der GDV, dass Ihr direkt mit Eurem Versicherer sprecht, damit die bestehenden Hausratsversicherungen umgestellt werden können. Weitere rechtliche Hürden bei Balkonkraftwerken findet Ihr übrigens auch auf nextpit.
- So geht's: Balkonkraftwerk selber bauen
Hier müsst Ihr also aktiv werden. Denn durch die Änderung ist Euer Balkonkraftwerk gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden eines Blitzschlags geschützt. Dafür benötigt Ihr zudem keine gesonderte Police und Ihr versichert auch Euren restlichen Hausrat gegen diese "höhere Gewalt".
Das PV-Modul schädigt den Nachbarn – was nun?
Die Hausratsversicherung schützt Euch gegen Stürme und Unwetter, allerdings nicht für eventuelle Folgeschäden. Macht sich ein PV-Modul also auf die Reise zum Nachbarn und richtet hier Schäden an, greift nur eine private Haftpflichtversicherung. Stellt also vor dem Kauf eines Balkonkraftwerkes unbedingt sicher, dass Ihr zum einen die Erlaubnis Eures Vermieters habt und zum anderen auch über den passenden Versicherungsschutz verfügt.
Was haltet Ihr von der Änderung? Ist die Versicherungsanpassung sinnvoll? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!