Besonders kuschelig läuft es zwischen der EU und den USA nicht, seit Trump wieder im Amt ist. Während dort Regeln eher gelockert werden, wovon auch die Tech-Konzerne profitieren, zieht die EU die Daumenschrauben an. Erstmals griff nun der Digital Markets Act (DMA) – und traf Apple sowie Meta.
Apple fühlt sich ungerecht behandelt
Der DMA soll sicherstellen, dass Tech-Riesen wie eben diese beiden Gatekeeper fair mit uns, konkurrierenden Unternehmen und unseren Richtlinien in Europa umgehen. Das ist offensichtlich nicht der Fall gewesen. Konkret wird Apple vorgeworfen, dass das Unternehmen der EU-Kommission zufolge Entwickler:innen von Apps daran hindere, uns Alternativen zum Apple-eigenen Store zugänglich zu machen. Nach EU-Recht müsse Apple uns Nutzer:innen darüber informieren, bzw. den Drittunternehmen gestatten, uns zu informieren, dass diese Alternativen bestehen.
Deswegen wurde von der EU 2024 bereits das Verfahren gegen Apple eingeleitet. Die erste Strafe, die im DMA-Rahmen verhängt wurde, ist mit einer halben Milliarde Euro durchaus knackig ausgefallen. Aber wenig überraschend fühlt sich Apple unfair behandelt und will diese Strafe juristisch anfechten. Schließlich würde man gezwungen, Technologie, für die man tausende Stunden Arbeit investiert habe, kostenlos weiterzugeben.
Auch Meta verletzt europäisches Recht
Schon im letzten Jahr glaubte die EU-Kommission, dass Metas "Pay or Consent"-Modell nicht mit EU-Recht zusammengeht. Es geht darum, dass wir bei Facebook und Instagram die Wahl hätten: Entweder, wir zahlen für eine werbefreie Version – oder wir akzeptieren die kostenlose Ausführung mit personalisierter Werbung.
Die EU gibt sich damit nicht zufrieden und verweist auf eine andere Version der kostenlosen Variante, die mit weniger personenbezogenen Daten auskommt. Diese neuere Version wird in der Kommission noch geprüft, während die jetzt bestehende bei der EU durchfällt und daher mit 200 Millionen Euro Strafe belegt wurde.
Auch Meta ist – ähnlich wie Apple – verärgert und sieht in den EU-Maßnahmen lediglich einen weiteren Angriff der EU auf amerikanische Unternehmen. Geht also mal davon aus, dass auch Meta Berufung einlegen wird. Beide Unternehmen haben nun 60 Tage Zeit, entweder den beanstandeten Missstand auszuräumen, die Kohle an die EU zu zahlen – oder eben besagte rechtliche Schritte einzuleiten. Somit ist das letzte Kapitel dieser Story noch nicht geschrieben.
Ehrlich gesagt würde ich mir noch öfter wünschen, dass die EU auf die Einhaltung ihrer digitalen Gesetze pocht und den US-Tech-Riesen öfter auf die Finger klopft. Wir werden die Ereignisse jedenfalls weiter verfolgen und Euch hier auf dem Laufenden halten.
Via: Tagesschau Quelle: AP
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