Lidl: Illegales Auto-Gadget jetzt zum Schnäppchenpreis

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Auto-Gadgets wie digitale Parkuhren oder OBD-II-Diagnosetools sind aus dem Alltag vieler Autofahrer kaum noch wegzudenken. Diesmal hat Lidl jedoch ein Gadget im Angebot, das in seiner Hauptfunktion gegen das Gesetz verstößt. Wer es nutzt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Es dürfte für alle klar sein, warum man die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten sollte. Genauso bekannt ist sicherlich der Grund, weshalb es dennoch ständig passiert. Wer erwischt wird, muss außerhalb geschlossener Ortschaften mit Bußgeldern von bis zu 738,50 Euro, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Innerhalb geschlossener Ortschaften kann das Bußgeld sogar bis zu 843,50 Euro betragen – vorausgesetzt, Ihr wurdet dabei von einem Blitzer erwischt. Bei Lidl gibt es derzeit einen Verkehrs-Warner im Angebot, der genau dieses Szenario verhindern soll. Doch Vorsicht: Seine Nutzung verstößt gegen das Gesetz – zumindest die der Kernfunktion. Wer beim Einsatz dieses Auto-Gadgets erwischt wird, kann von hohen Strafen ausgehen.

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Ab heute bei Lidl

Ab dem 20.03. ist bei Lidl der Verkehrs-Warner von OOONO mit dem Modellnamen „Co-Driver No1“ zu einem besonders günstigen Preis erhältlich. Statt der ursprünglichen 49,95 Euro (UVP) kostet das Gerät zurzeit nur 29,99 Euro. Auch online war das Gadget jüngst vergünstigt erhältlich*. Allerdings scheint es im Lidl-Store aufgrund der großen Nachfrage bereits jetzt ausverkauft zu sein. Doch worin besteht die Funktion des begehrten Co-Driver No1 eigentlich?

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Der Co-Driver No1 bietet zwei zentrale Funktionen: Zum einen warnt er vor Blitzern. Dabei greift das Tool auf eine Datenbank mit mehr als 100.000 registrierten Kameras zurück. Zum anderen warnt der OOONO vor Gefahrenstellen wie Baustellen, Stauenden oder liegengebliebenen Fahrzeugen. Während die Nutzung des Gefahren-Warners unproblematisch ist, stellt die Blitzer-Warn-Funktion einen Verstoß gegen die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Im § 23 Abs. 1c StVO heißt es dazu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

OOONOs Verkehrs-Warner der 1. Generation / © OOONO

Aus „illegal“ wird Grauzone

Wer gegen diese Regelung verstößt oder den Blitzer-Warner zumindest „betriebsbereit“ mitführt, muss laut Bußgeldkatalog mit einer Strafzahlung von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Offiziell allerdings nur, sofern die Blitzer-Funktion eingeschaltet ist. Im § 23 Abs. 1c heißt es nämlich weiter: „Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“

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Das bedeutet, dass Ihr den Co-Driver No1 unter bestimmten Umständen legal nutzen könnt. Allerdings nur, wenn Ihr die Funktion zur Blitzer-Warnung noch vor Fahrtantritt deaktiviert. In der Praxis kann es jedoch selbst dann zu Konflikten mit der Polizei kommen. OOONO selbst erwähnt versteckt in den Nutzungsbedingungen nur, dass die Nutzung des Geräts auf eigenes Risiko erfolge und die Nutzer selbst dafür verantwortlich seien, die jeweils geltenden länderspezifischen Gesetze einzuhalten. Oder anders formuliert: Nutzung auf eigene Gefahr.

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