Neue VDE-Norm: Komplikationen für Balkonkraftwerk-Speicher erwartet

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Ihr seid sicherlich mit dem Hype um Balkonkraftwerke vertraut, die in Deutschland nach wie vor große Beliebtheit genießen – selbst wenn die Sonnenstunden im Oktober nachlassen. Doch jetzt zeichnet sich eine neue Herausforderung ab: Die aktuelle Überarbeitung der VDE-Norm könnte einige unerfreuliche Überraschungen für diejenigen bereithalten, die Stromspeicher für ihre Mini-PV-Anlagen nutzen möchten.

Der Gesetzgeber hatte erst im April durch das Solarpaket I den Anmeldeprozess für Balkonkraftwerke stark vereinfacht. Seitdem genügt es für Besitzer, ihre Anlagen mit einer reduzierten Menge an Daten im Marktstammdatenregister anzumelden. Doch die neuen Regelungen könnten diesen Fortschritt nun wieder umkehren, indem sie den Prozess für Stromspeicher deutlich verkomplizieren.

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Neue Vorgaben für Balkonkraftwerk-Speicher

Der VDE, als Branchenführer in Normen zu Elektrotechnik und Elektronik, hat die Vorschriften zur Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken aktualisiert. Vor dieser Neufassung waren die Anforderungen für Balkonkraftwerk-Speicher in der Normung nicht geregelt, was bedeutet, dass euch hier bislang einige Freiheiten zugestanden wurden. Mit der neuen Niederspannungsrichtlinie (VDE AR N 4105) wird nun klarer zwischen „Kleinsterzeugungsanlagen“ und „Kleinspeichern“ unterschieden, allerdings bringt das nicht nur Vereinfachungen mit sich.

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Neu ist, dass für Kleinstspeicher – und hier wird es knifflig – nur solche Geräte gelten, die maximal eine Erzeugungsleistung von 800 W aufweisen. Zudem müssen sie mit einem Netzabschaltungsschutz-Zertifikat ausgestattet sein und gemäß den VDE-Anschlussnormen installiert werden. Auch ein Zweirichtungszähler ist für den Betrieb notwendig. Was das Ganze besonders frustrierend macht: Der aktuelle Entwurf sieht keine Erleichterungen bei der Anmeldepflicht beim Netzbetreiber vor. Das führt zu einer inkonsistenten Regelung: Während für Balkonkraftwerke die Anmeldung vereinfacht wurde, muss für die Speicher eine verkomplizierte Registrierung durchlaufen werden.

Versicherungsschutz und die Bedeutung von VDE-Normen

Obwohl die VDE-Normen für Euch nicht gesetzlich verpflichtend sind, können die Auswirkungen enorm sein. Viele Versicherungen berücksichtigen diese Normen bei der Regulierung von Schadensfällen. Das bedeutet, wenn Ihr beispielsweise einen Balkonkraftwerk-Speicher installiert, der nicht den vorgeschriebenen Normen entspricht, könnte es im Schadensfall zu Kürzungen oder sogar zur Verweigerung von Zahlungen kommen.

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Um die potenziellen Verschlechterungen, die diese neuen Regelungen mit sich bringen könnten, zu diskutieren, rufen Initiativen wie die Webseite MachDeinenStrom der Empowersource UG zur aktiven Kommentierung im Entwurfsportal auf. Da es sich bei den neuen VDE-Normen bisher nur um Entwürfe handelt, besteht die Möglichkeit, dass nachfolgende Anpassungen zu Vereinfachungen führen könnten – eine Chance, die wir nicht ungenutzt lassen sollten.

Fazit

Für alle von Euch, die aktiv in die Welt der erneuerbaren Energien eintauchen und die Vorteile von Balkonkraftwerken nutzen möchten, ist es wichtig, sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren. Die neue VDE-Norm könnte einige unerwartete Herausforderungen mit sich bringen, aber durch aktives Mitwirken und konstruktive Rückmeldungen könnt Ihr dazu beitragen, dass die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Balkonkraftwerken und ihren Speichern verbessert werden. Bleibt dran an diesen Themen und lasst uns gemeinsam die Energiewende gestalten!

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