Tschüss! Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos abgeschafft

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E-Autos sind wartungsärmer als Diesel oder Benziner, die Tankfüllung ist meist günstiger und leiser als ein Verbrenner ist so ein Stromer auch noch. Doch das ist noch längst nicht alles. Als Fahrer eines E-Autos genießt man Vorteile, die es für Verbrennerfahrer nicht gibt. Das Elektromobilitätsgesetz macht es möglich. Neben kostenlosem Parken auf öffentlichen Parkplätzen dürfen E-Auto-Fahrer auch auf Straßen und Wegen fahren, die für Fahrer von Diesel und Benzinern tabu sind. So gibt es mancherorts Sonderspuren, die etwa nur Busse und/oder Taxen befahren dürfen. Hat eine Kommune Interesse daran, darf sie diese Spur auch für Elektroautos freigeben. Und beim Kauf eines E-Autos wird man auch noch für bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Doch dieses Privileg gibt es nun nicht mehr.

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E-Autos: Großer Vorteil ist Geschichte

Das Ziel der Politik ist es, den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Gelingen soll das mit E-Autos – schließlich verursachen diese keine CO₂-Emissionen. Da aber nur wenige einen Stromer kaufen möchten, hat sich die Politik etwas einfallen lassen: eine Steuerbefreiung als Fördermaßnahme, um die Elektromobilität in Deutschland voranzutreiben. Wer heute und bis Ende 2025 ein E-Auto kauft, zahlt zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer. Das gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich. Doch unser Nachbarland zieht jetzt die Handbremse und schafft den Steuervorteil frühzeitig wieder ab.

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Die ÖVP, SPÖ und die Neos, frisch vereint in einer neuen Regierungskoalition, haben nur wenige Tage nach der Vereidigung der neuen Regierung Fakten geschaffen. Die steuerliche Sonderbehandlung für E-Autos gehört der Vergangenheit an. Wer jetzt einen Stromer kauft, muss Kfz-Steuern zahlen, wie es auch Käufer von Verbrennern tun. Im Schnitt etwa 500 Euro pro Jahr, heißt es. "Aufgrund der Gesetzesänderung ist davon auszugehen, dass die Steuer für die Mehrheit der E-Pkw bei unter 500 Euro für ein ganzes Jahr liegen wird – wobei die Bandbreite aufgrund der unterschiedlichen eingetragenen Leistungen und Eigengewichte von rund 70 bis über 2.000 Euro reichen dürfte", erklärt der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC).

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Neues Gesetz ab April

Die Neuregelung greift zum 1. April 2025. Wer nach diesem Datum einen Stromer kauft, muss fortan eine Kfz-Steuer zahlen. Doch nicht nur neue Käufer von E-Autos werden zur Kasse gebeten. Auch alle, die bereits ein Elektroauto besitzen, müssen ab April Steuern zahlen. "Die Besteuerung soll sich nach dem im Zulassungsschein eingetragenen Eigengewicht und der Nenndauerleistung (30-Minuten-Nennleistung) bemessen", erklärt der ÖAMTC.

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