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EGMR: Backdoors in Messenger-Krypto verletzen Menschenrechte

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© Fotosphaere / AdobeStock
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Immer wieder wird von Regierungen die Idee ins Spiel gebracht, staatliche Back­doors in Verschlüsselungssysteme zu integrieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht darin laut eines aktuellen Urteils eine Verletzung der Menschenrechte.

Streit um Telegram

Die Backdoors sollen vornehmlich der Strafverfolgung dienen. Es wird argumentiert, dass Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zur Kommunikation eines Verdächtigen bekommen müssten, um effektiv arbeiten zu können. Dies ist insbesondere beim Einsatz der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kaum möglich, ohne den Krypto-Algorithmus selbst zu schwächen.

Der EGMR sieht die Nutzbarkeit geschützter Kommunikations-Kanäle allerdings als grundlegendes Menschenrecht an, wie aus dem jüngsten Urteil hervorgeht. Dieses erging auf Grundlage einer Klage eines russischen Telegram-Nutzers. Dieser wollte eine entsprechende Einschätzung erwirken, inwieweit Geheimdienste oder auch andere Sicherheitsorgane das Recht haben sollten, auf verschlüsselte Nachrichten zuzugreifen.

Auslöser war der Versuch eines russischen Geheimdienstes vor einigen Jahren, die Messenger-Plattform Telegram zu zwingen, die Inhalte der Nachrichten seiner Nutzer zugänglich zu machen - angeblich, um von "terroristischen Aktivitäten" abzuschrecken. Laut Telegram war es "technisch unmöglich, den Behörden die Verschlüsselungsschlüssel bestimmter Nutzer zur Verfügung zu stellen", und daher würde "jede Offenlegung von Verschlüsselungsschlüsseln" die "Privatsphäre der Korrespondenz aller Telegram-Nutzer" beeinträchtigen, wie es aus dem Urteilstext hervorgeht.  

Abschreckende Wirkung

Für die Weigerung, dem Urteil nachzukommen, wurde Telegram mit einer Geldstrafe belegt, und ein Gericht ordnete sogar die Sperrung der App in Russland an. Dagegen gab es mehrere Klagen von Telegram-Nutzern, von denen eine exemplarisch beim EGMR landete.

Das European Information Society Institute (EISI) und Privacy International erklärten in dem Verfahren, dass, selbst wenn die Regierungen die geforderte Offenlegung nie zur Massenüberwachung der Bürger nutzen würden, dies eine abschreckende Wirkung auf die Meinungsäußerung der Nutzer haben würde. Auch aufgrund dessen kam das Gericht zu dem Schluss, festzustellen, dass die künstliche Schwächung der Verschlüsselungsverfahren zugunsten von Staatsorganen eine Verletzung von Menschenrechten darstellt.  


Zusammenfassung

  • EGMR sieht staatliche Backdoors als Menschenrechtsverletzung
  • Backdoors sollen Strafverfolgung erleichtern
  • Urteil basiert auf Klage eines russischen Telegram-Nutzers
  • Russischer Dienst wollte Zugriff auf Telegram-Nachrichten
  • Telegram weigerte sich, Verschlüsselungsschlüssel preiszugeben
  • Geldstrafe und App-Sperrung in Russland gegen Telegram verhängt
  • EISI und Privacy International warnen vor abschreckender Wirkung

 

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Zu den Kommentaren (1)

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1 Kommentar
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  • 61
    René H. vor 2 Monaten Link zum Kommentar

    Ich bezweifle, dass das alle Staaten interessiert. Die USA werden die Nutzer weiterhin auszuspionieren versuchen, zumindest WhatsApp-Nutzer in den USA. ;)

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