Facebook, Instagram & Co: Konten können entkoppelt werden, aber...
Der Mutterkonzern von Facebook und Instagram wird noch vor dem Inkrafttreten des neuen Digitalmärktegesetzes (Digital Markets Act, DMA) in der Europäischen Union dafür sorgen, dass man die Konten der beiden Dienste auf Wunsch entkoppeln kann.
Gatekeeper-Status zwingt Meta zu Änderungen
Wie Meta gestern in einem Blog-Eintrag ankündigte, wird man noch vor dem Beginn der Umsetzung des DMA dafür sorgen, dass die Nutzer von Facebook und Instagram ihre Accounts entkoppeln können. Das Gleiche soll auch für weitere Dienste von Meta gelten. Die geplanten Änderungen gelten nicht nur innerhalb der EU selbst, sondern auch im Europäischen Wirtschaftsgebiet und der Schweiz.
Für die Nutzer der verschiedenen, von Meta betriebenen Plattformen bedeutet die jetzt erfolgte Ankündigung, dass sie die Dienste unabhängig voneinander verwenden können, womit keine Informationen mehr zwischen Facebook, Instagram & Co ausgetauscht werden. Dies führt auch dazu, dass der Facebook Messenger künftig zum Beispiel ohne ein Facebook-Konto genutzt werden kann - also wie ein eigenständiger Dienst.
Die bisher üblichen Verbindungen zwischen den verschiedenen Diensten werden laut Meta für das Werbe-Targeting, die personalisierten Inhaltsempfehlungen und das Teilen von Posts genutzt. Die Trennung der Accounts der einzelnen Dienste geht sogar so weit, dass Facebook Marketplace und Facebook Gaming ebenfalls abgekoppelt werden, womit sie ohne den Austausch von Informationen mit dem Hauptkonto eines Users für Facebook genutzt werden können.
Weil man Dienste bei Bedarf "hart trennt", wird allerdings der Funktionsumfang einiger Services dadurch stark beschränkt. Wer zum Beispiel Facebook Marketplace ohne die Facebook-Daten nutzt, kann mit seinen Kontakten nicht mehr per Messenger kommunizieren und muss andere Wege nutzen. Bei Facebook Gaming sind bei einer Entkopplung zudem nur noch Single-Player-Spiele verwendbar.
Meta reagiert mit den geplanten Änderungen auf die Einstufung des Unternehmens als "Gatekeeper". Weil der Konzern mit seinen Diensten eine nach Meinung der EU dominierende Rolle im Markt spielt, muss er sich dem DMA unterwerfen und die darin vorgeschriebenen Maßnahmen umsetzen, mit denen die Wettbewerbslage verbessert werden soll.
Zusammenfassung
- Meta ermöglicht Trennung von Facebook- und Instagram-Konten
- Ankündigung erfolgte per Blog-Eintrag von Meta
- Änderungen betreffen auch andere Meta-Dienste
- Entkopplung gilt in EU, EWR und der Schweiz
- Unabhängige Nutzung der Dienste ohne Informationsaustausch
- Facebook Messenger wird eigenständig nutzbar
- Beschränkter Funktionsumfang bei "harter Trennung" der Dienste
- Meta als "Gatekeeper" muss DMA-Anforderungen erfüllen