Ich sagte nicht, das man für jedes Gerät einen Account erstellen muss. Laut unserer Rechtsprechung ist es so, das wenn man ein Gerät (egal welches) auf der Herstellerseite oder anderswo registriert dort davon ausgegangen wird, das man dieses selbst erworben hat und daher auch dessen rechtmäßiger Eigentümer ist. Kann man wie bei Google das Gerät nicht aus der Registration löschen ist der logische Schluss, das man den Account löscht wenn man das Gerät verkauft. Macht man das nicht, ist dies der Registrierungsstelle gegenüber eine vorsätzliche Vorspiegelung falscher Tatsachen was wiederum eine Straftat ist. Nach Verkauf ist man ja nicht mehr der Eigentümer, spiegelt es dann Google gegenüber aber fälschlicherweise vor. Niemand wird irgendwo ein Fremdgerät auf seinen eigenen Namen registrieren.
In der Google Datenschutzerklärung steht u. A. das Gerätespezifische Daten gespeichert und dem von Person X eröffneten Konto zugeordnet werden. Dazu zählt auch die IMEI des Smartphones.
Verkauft man nun das Smartphone stimmen diese Daten wissentlich nicht mehr da das Gerät einen neuen Eigentümer hat und müssen entsprechend geändert werden. Da dies aber nicht geht bleibt nur die Kontolöschung.
Schau mal z. B. in einen Versicherungsvertrag, dort steht auch nicht das man Eigentümer sein muss, es wird automatisch davon ausgegangen. Wird etwas verkauft, geht der Käufer von dem Gleichen aus.
— geändert am 04.10.2015, 18:54:33
Gruß, Werner
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