Auf den deutschen Straßen gelten unzählige Verkehrsregeln. Eine dieser Regeln sorgt dafür, dass Millionen E-Scooter-, Moped-, Mofa- und Roller-Fahrer ab März 2025 nicht mehr auf ihre jeweiligen Gefährte steigen dürfen. Diese werden zwar ebenfalls als Kraftfahrzeuge angesehen, aufgrund ihrer "kleineren Ausmaße" und "baulichen Besonderheiten" gelten hier jedoch besondere Vorgaben.
Handlungsbedarf für E-Scooter-Fahrer
E-Scooter sind versicherungspflichtig. Damit die Ordnungshüter sofort erkennen können, ob eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, wurde eine spezielle Versicherungsplakette eingeführt. Diese erhalten Verkehrsteilnehmer von Versicherungsgesellschaften und müssen sie anschließend an ihre E-Scooter anbringen. Im Gegensatz zu den üblichen Autokennzeichen wird diese Versicherungsplakette jedoch jährlich neu ausgegeben – und zwar in einer anderen Farbe. Das ist eine einfache Methode, um die Gültigkeit einer Versicherung bereits auf den ersten Blick zu offenbaren. Die Haftpflichtversicherung gilt jedoch nicht ab dem Tag des Abschlusses, sondern immer vom 1. März eines Jahres bis zum letzten Februartag des darauffolgenden Jahres. Wenn Ihr also einen zugelassenen E-Scooter habt, müsst Ihr sicherstellen, dass Ihr die Versicherung rechtzeitig erneuert.
Ob Ihr bereits ein aktuelles Versicherungskennzeichen habt, könnt Ihr an der Farbe der Zahlen und Buchstaben auf der Plakette erkennen. Ab dem 1. März 2025 sollten diese grün sein. Davor gilt die blaue Farbe. Und im Vorjahr war das Nummernschild schwarz.
Drakonische Strafen drohen
Für E-Scooter ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung obligatorisch, und diese legt in der Regel zwischen 30 und 50 Euro auf die Preiswaage. Wenn Ihr wollt, könnt Ihr zusätzlich eine Teilkasko oder eine Elektro-Kasko abschließen, aber das ist optional und erhöht die Kosten deutlich. Wer indes ohne Haftpflichtversicherung unterwegs ist und erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog nicht nur mit einer Geldstrafe rechnen. Sondern auch damit, bis zu einem Jahr im Gefängnis zu verbringen. Denn das Fahren ohne Versicherung stellt eine Straftat dar. Kommt es zu einem Unfall, müsst Ihr zudem für den gesamten Schaden selbst aufkommen. Und sollte nur die Versicherungsplakette fehlen, wird lediglich eine Geldbuße in Höhe von 40 Euro fällig. Dazu gesellen sich jedoch weitere 70 Euro hinzu, sollte der E-Scooter zusätzlich auch über keine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügen.
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