Die Geschichte, die im Nachhinein zu mehreren strengen Urteilen führte, entfaltete sich Ende 2019. Damals fuhr ein Autofahrer mit seinem Pkw etwa 550 Meter dicht hinter einem weiteren Fahrzeug her. So dicht, dass sich weder dessen Kennzeichen noch der Kühlergrill im Rückspiegel erkennen ließ. Zeitgleich betätigte der Fahrer mehrmals sowohl die Lichthupe als auch die Hupe. Denn was er nicht wissen konnte: Bei dem voran fahrenden Vehikel handelte es sich um eine Zivilstreife der Polizei. Und damit begann die Gerichts-Odyssee.
Kein Kavaliersdelikt
Als Folge der vom ADAC jüngst erneut aufgegriffenen Ereignisse kam es zu einer Verkehrskontrolle sowie zur Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen Nötigung – zusammen mit einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen. Beides verhängt vom Landratsamt Augsburg. Demnach hätte sich der Fahrer nicht nur selbst, sondern auch weitere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Ein Umstand, der den Autofahrer dennoch nicht zur Räson zu bringen schien.
Denn obwohl er den Untersuchungstermin wahrnahm, legte er das erstellte Gutachten nicht vor. Stadtessen setzte er sich mit einem Eilantrag vor Gericht zur Wehr, nachdem ihm im weiteren Verlauf die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Antrag wurde abgelehnt und die Sache ging in die nächsthöhere Instanz vor den Verwaltungsgerichtshof (VGH) München. Dieser bekräftigte jedoch die vorangegangenen Urteile im Allgemeinen und entschied, dass sowohl der Entzug der Fahrerlaubnis als auch die Anordnung zur MPU angesichts der zuvor aufgeführten und einiger weiterer Aspekte rechtmäßig seien.
Hier drohen Bußgelder, Punkte und mehr
Abseits des konkreten Falls drohen für Abstandsverstöße normalerweise geringere Strafen. Laut dem Bußgeldkatalog werden hier üblicherweise zwischen 25 und 400 Euro fällig sowie bis zu zwei Punkte in Flensburg und bis zu drei Monate Fahrverbot. Und was gilt nun alles als Abstandsverstoß? Innerorts darf der Abstand zum voran fahrenden Auto laut einer gängigen Faustformel die drei Fahrzeuglängen nicht unterschreiten. Dagegen soll man außerorts vom halben Tachowert ausgehen.
Ist von einer Nötigung die Rede, können die Folgen derweil noch einmal deutlich schwerer ausfallen. Denn dann drohen nicht nur Geldstrafen, bis zu drei Punkte in Flensburg, bis zu drei Monate Fahrverbot und eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Sondern auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
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