Ab April: E-Autos dürfen in diesem Bundesland gratis parken

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Ab April: E-Autos dürfen in diesem Bundesland gratis parken
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Zehntausende Autofahrer in Bayern müssen sich künftig keine Gedanken mehr über Parkgebühren machen. Zumindest nicht, wenn sie ein E-Auto fahren. Ganz ohne Regeln kommt die Gebührenbefreiung allerdings nicht aus.

Seit dem 1. April ist eine neue Regelung in Kraft, die in erster Linie Fahrern von Elektrofahrzeugen Vorteile bringt. Bislang mussten sie genau wie alle anderen für das Abstellen ihres Autos auf öffentlichen Parkplätzen zahlen – das ändert sich nun.

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Diese neuen Regeln gelten für E-Autofahrer

Der Ministerrat stimmte schon Ende 2024 dem Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zu, das kostenfreie Parken für Elektrofahrzeuge einzuführen. Die Regelung umfasst nicht nur rein elektrisch betriebene Autos, sondern auch von außen aufladbare Hybride sowie Brennstoffzellenfahrzeuge – also grundsätzlich alle Fahrzeuge mit einem „E“ auf dem Nummernschild. Diese dürfen nun bis zu drei Stunden kostenlos parken.

Um den Beginn der Parkzeit nachzuweisen, können entweder eine reguläre Parkscheibe, angepasste Parkautomaten mit kostenlosem Ticket oder Park-Apps mit entsprechendem Zusatzfeld genutzt werden – sofern diese Optionen zur Verfügung stehen. Wichtig ist jedoch: Wer keinen gültigen Parknachweis hinterlässt, riskiert wie auch sonst ein Bußgeld zwischen 20 und 40 Euro, abhängig von der Parkdauer.

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Öffentliche Parkplätze

Die neue Regelung gilt ausschließlich auf öffentlichen Parkflächen. Privatparkplätze bleiben davon unberührt. "Das können vor allem Parkplätze sein, die mit einer Schranke versehen sind", so Herrmann. "Oder Parkhäuser, bei denen man bei der Einfahrt ein Ticket ziehen muss." Und auch Supermarktparkplätze sind in den meisten Fällen keine öffentlichen Stellflächen. Zudem weist Herrmann darauf hin, dass die maximal zulässige Parkdauer weiterhin beachtet werden muss, auch unabhängig von der Drei-Stunden-Regelung.

Konzept missfiel einigen Städten

Mit der neuen Regelung soll die Attraktivität von Elektrofahrzeugen gesteigert werden. Gleichzeitig erhofft man sich eine Verbesserung der Luftqualität in städtischen Gebieten sowie eine Reduzierung des Verkehrslärms. Die Umwelt und die Lebensqualität sollen profitieren.

Allerdings ist diese Maßnahme nicht völlig neu. In einigen deutschen Städten wurden ähnliche Parkgebührenbefreiungen bereits vor Jahren eingeführt – und später teilweise wieder abgeschafft. Hans-Joachim Gleißner, Leiter des Straßenverkehrsamtes in Fürth, begründet dies vor allem mit finanziellen Ungerechtigkeiten: „Der Platzbedarf eines Elektroautos ist genauso groß, wie der eines Verbrenners. Der Unterschied ist nur, dass die E-Autos deutlich teurer sind. […] Wieso sollen die (einkommensschwache Familien) die Parkgebühren zahlen, während einkommensstärkere Bevölkerungsschichten, die ein E-Auto fahren, das nicht tun müssen.“

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Ob diese Bedenken den voraussichtlich positiven Effekt auf Umwelt und Lebensqualität überwiegen, bleibt umstritten. Vorerst gilt die neue Park-Regelung für Elektrofahrzeuge in Bayern lediglich bis Ende 2026.

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