Eigentümer können Mietern nicht mehr die Montage einer PV-Anlage verbieten
Das deutsche Bundeskabinet hat jetzt einen Gesetzesentwurf beschlossen, der bauliche Veränderungen nach § 20 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetz aufnimmt. In diesem Gesetz stehen bislang Mietern in einem Mehrfamilienhaus das Recht zu, bauliche Veränderungen für den Einbruchsschutz, Anschlüsse für die Telekommunikation oder entsprechende Veränderungen für Menschen mit Behinderung vorzunehmen. Jetzt kommt auch das Recht hinzu, eine Balkon-Solar-Anlage – auch bekannt als Balkonkraftwerk oder Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) – zu installieren.
„Mit der Anpassung des Wohnungseigentumsrechts setzen wir unser Programm der Modernisierung des Rechts fort. Und auch hier folgen wir der Devise: Mehr Flexibilität und Freiheit – weniger Bremsen und Verbote“, so der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Jedoch hat die Hausverwaltung, beziehungsweise der Hauseigentümer ein gewisses Mitspracherecht. Das Bundesministerium der Justiz weist darauf hin, dass Eigentümer über das "Wie" der Installation einen gewissen Ermessensspielraum besitzen. Dieser muss aber in jedem Fall "angemessen" sein. Ist er das nicht, kann gerichtlich eine Anfechtungsklage initiiert werden, wo entsprechende Richter:innen die Zulassung beschließen.
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Hat von Euch auch schon jemand eine Ablehnung vom Eigentümer oder der Hausverwaltung für die Installation eines Balkonkraftwerkes erhalten? Schreibt uns Eure Erfahrungen gern unten in die Kommentare.
Quelle: PV-Magazin, BMJ
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