Der Bundesrat hat E-Scooter auf deutschen Straßen zugelassen. Damit darf man bald legal mit den elektrischen Rollern unterwegs sein. Allerdings haben die Länder eine Änderung durchgesetzt. Bisher war nämlich angedacht, dass E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 12 Kilometer pro Stunde auch auf Fuß- und Radwegen unterwegs sein soll.
Der Beschluss sieht jedoch vor, dass die Scooter, unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit, nur auf Radwegen und der Straße fahren dürfen. Die Fußgängerwege bleiben tabu. Möglich sein soll es aber, dass Fußgängerzonen durch ein Schild "Elektrokleinstfahrzeuge frei" auch für die E-Scooter freigegeben werden. Der Bundesrat schlägt außerdem vor, dass E-Scooter in Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen, so lange dies für Fahrräder zulässig ist. Die Straßenverkehrsordnung soll entsprechend angepasst werden.
Weiterhin dürfen die Gefährte erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gesteuert werden. Als Höchstgeschwindigkeit gelten 20 Kilometer pro Stunde.
Zwar gibt es keine Helmpflicht, aber die geforderte Versicherungspflicht. Die Bundesregierung hat dafür eine extra aufklebbare Versicherungsplakette für die Roller erstellt. Auch über Bremsen und eine Beleuchtungsanlage müssen sie zwingend verfügen.
Die Neureglung könnte schon bald in Kraft treten. Die Bundesregierung muss den Beschluss nun umsetzen. Bisher sind die Roller noch weitgehend verboten, da sie unter keine bisherige Regelung fallen, anders als etwa Segways, die als Stehroller bereits gesetzlich erfasst sind.
Was haltet Ihr von der Neuregelung? Findet Ihr, dass E-Scooter auch auf den Gehweg gehören oder begrüßt Ihr die Entscheidung?
Via: Spiegel Online Quelle: Bundesrat
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