Balkonkraftwerk für alle Mieter erlaubt? Gesetz wohl Mitte 2024

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Bereits im September 2023 hatte das Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf beschlossen, der Mieter und Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes gewährt. Auf Mediennachfrage hin gab die SPD nun Auskunft über den Stand des möglichen Inkrafttretens des Gesetzes. 

Anspruch auf Balkonkraftwerk

Bereits am 13. September hatte das Bundeskabinett ein Gesetz entworfen, bei dem Mieter und Wohnungseigentümer einen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes erhalten sollen. Dieser Entwurf hat jedoch nichts mit der Installation einer Wallbox zu tun, dessen Anspruch bereits seit 2020 besteht. Ebenso ist der Gesetzentwurf nicht zu verwechseln mit der vereinfachten Anmeldung von Solargeräten, welcher bereits am 19. Oktober als Änderung des "Erneuerbare-Energien-Gesetzes" (EEG) im Bundestag beraten wurde.

Auf Nachfrage von Golem gab die SPD-Fraktion nun bekannt, dass der vom September eingereichte Gesetzesentwurf am 18. Januar 2024 im Bundestag diskutiert wird. Somit ist frühestens mit einem Inkrafttreten des Gesetzes für einen Anspruch auf ein Balkonkraftwerk im zweiten Quartal 2024 zu rechnen. Eine Beschleunigung der Umsetzung wie im Fall der Änderung des EEGs zur Förderung von Stecker-Solaranlagen sieht der Bundesrat nicht vor.

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Photovoltaik-Anlage als privilegierte Baumaßnahme

Nicht berücksichtigt wurde hingegen der Entwurf des zuständigen Bundesrats-Ausschusses, dass PV-Anlagen in Zukunft im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als privilegierte Baumaßnahmen anerkannt werden.

"Einzelne Wohnungseigentümer sollten im WEG einen Anspruch auch auf die Installation von PV-Dachanlagen, und nicht nur von Steckersolargeräten für den Balkon oder die Terrasse erhalten", heißt es.

Hierzu muss die Bundesregierung nun eine Antwort auf den Entwurf formulieren, um ihn im Anschluss dann dem Bundestag vorzulegen. Vorher können die Abgeordneten jedoch noch Änderungswünsche einbringen. Mit dem Gesetz würden Wohnungseigentümer und Mieter den identischen Anspruch erhalten, der bereits seit 2020 für die Installation von Wallboxen für Elektroautos existiert.

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