OnePlus V Fold und OnePlus V Flip erwartet
Letztes Jahr Twitter nun aktuell berichtet, ließ sich der chinesische Konzern die Markenrechte für die Smartphone-Bezeichnungen OnePlus V Fold und OnePlus V Flip schützen. Der Leaker gibt weiterhin bekannt, dass die Rechte explizit auch außerhalb von China gesichert wurden und ihm seine Quellen mindestens ein Foldable für dieses Jahr auch für den europäischen Raum bestätigt hätten.
Es ist allgemein bekannt, dass OnePlus seit einiger Zeit ein Tochter-Unternehmen von Oppo ist und die Forschung und Entwicklung nun aus einem Hause kommt. Daher liegt die Vermutung nahe, dass die BBK-Electronic als "Dachverband" der beiden Unternehmen (zuzüglich Realme), einen genialen Schachzug realisiert, den wir von Xiaomi und Motorola schon seit längerem kennen: Einfach das existierende Oppo Find N2 und Find N2 Flip unter einem anderen Namen veröffentlichen, vielleicht noch mit ein oder zwei kleinen Modifikationen.
Die eingetragenen Namen klingen ja schon einmal verdächtig ähnlich und lassen einen typischen länglichen Formfaktor als auch ein Clamshell-Design vermuten. Dass diese Namen Fold und Flip im Grunde schamlose Plagiate von Samsung sind, steht auf einem anderen Blatt. Große Vorteile sieht Pete Lau (OnePlus-CEO) in dem entwickelten Scharnierdesign mit dem Namen "Flexion". Das soll gegenüber der Konkurrenz eine deutlich geringere Knickfalte bieten – ein Design, das Samsung für das Galaxy Z Fold 5/Flip 5 mehr oder weniger adaptieren will. Mein ausführlicher Test hat hier allerdings eher eine Verschlechterung zum Vorgänger festgestellt.
- Auf keinen Fall verpassen: Das Oppo Find N2 im ausführlichen Test
Zumindest scheint sich durch diese neue Konstellation doch noch ein mögliches Fenster zu öffnen, wie das Oppo Find N2, mit seinem einzigartigen Formfaktor am Ende doch noch nach Europa kommen könnte. Ich schreibe im Vollbesitz meiner Sinne extra nicht Deutschland, da Oppo und OnePlus aufgrund der gewonnenen Nokia-Patentklage hierzulande den Smartphone-Verkauf komplett eingestellt haben. Wenngleich bislang ein Bezug über Amazon Frankreich, Italien oder Spanien, für uns keine Einschränkungen in Sachen Bezug, Systemsprache oder Gewährleistung mit sich bringt.
Lasst Ihr Euch aufgrund der gewonnenen Patentklage und dem damit einhergehenden Verkaufsstopp beeinflussen? Wir würden gern Eure Meinung zu dem Thema hören.
Quelle: Twitter/u/stufflistings, CNIPA
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