Passbilder werden nicht akzeptiert
Wenn Ihr das nächste Mal im Bürgeramt seid und Eure Dokumente sowie neue Lichtbilder abgeben wollt, kann es bereits ab Mai 2025 zu einer bösen Überraschung kommen. Denn ausgedruckte Passbilder akzeptieren die Behörden von da an nicht mehr. Entsprechend einer neuen Regelung müssen diese künftig ausschließlich in digitaler Form übermittelt werden. Und zwar nicht von den Bürgern selbst, sondern ausschließlich von qualifizierten Fotostudios. Diese sollen sich einerseits registrieren und dürfen geschossene Bilder andererseits ausschließlich über eine gesicherte elektronische Verbindung unmittelbar an die Ämter übermitteln (entsprechend der Technischen Richtlinie 03146).
Alternativ bieten Bürgerämter spezielle Geräte zur Lichtbildaufnahme. Hier können Einwohner dann direkt vor Ort neue Passbilder erstellen und digital an die Rechner der Beamten schicken. Nur leider scheint das noch nicht überall zu funktionieren. So empfiehlt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) etwa, sich noch vor einem Besuch beim Bürgeramt ob der Verfügbarkeit eines solchen Lichtbild-Automaten zu erkundigen.
Ist die neue Regelung wirklich sinnvoll?
Das primäre Ziel der Bundesregierung scheint in diesem Kontext das zu sein, die hohe internationale Anerkennung des deutschen Passes weiterhin zu gewährleisten. Zumal mit dem Pass die visumfreie Einreise in die meisten Staaten möglich ist – und das soll auch künftig so bleiben. Zeitgleich existiert eine Gefährdungslage durch das sogenannte Morphing. Dabei handelt es sich nach Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) um eine Technik, mit der sich Passbilder digital manipulieren lassen. Dazu legen Kriminelle mehrere Gesichtsbilder übereinander und verschmelzen diese zu einem einzigen Bild, das jedoch die Gesichtszüge verschiedener Personen aufweist. Ein Vorgang, der die Identitätskontrolle nicht nur erschweren, sondern den Personalausweis als Instrument zur Identitätskontrolle im Kern bedrohen soll.
Als Reaktion auf diesen Umstand hat die Bundesregierung die neue Regelung konzipiert. Zeitgleich sollen nach Angaben des BMI jedoch auch Qualitätseinbußen beim Einscannen beseitigt werden. Und auch der Prozess an sich soll sich so unbürokratisch und bürgerfreundlich wie möglich gestalten. Denn ab Mai wird für die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments lediglich ein Weg erforderlich sein – der zum Bürgeramt. So zumindest die Theorie.
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