Samsung Galaxy Tab 10.1 Verkaufsstopp nicht rechtskräftig?
Heißer Tag heute im Android-Land. Vor allem was „Apple gegen Android“ oder auch jetzt vielleicht „Android schlägt zurück?“ angeht. Zumindest scheint dieser Kommentar von Google bezüglich des Motorola Mobility Kaufs doch recht aussagekräftig zu sein:
"Our acquisition of Motorola will increase competition by strengthening
Google’s patent portfolio, which will enable us to better protect
Android from anti-competitive threats from Microsoft, Apple and other
companies."
Aber auch an der “Samsung Front” drohen Apple jetzt eventuell unruhige Zeiten, zumindest wenn man zwei Experten glauben kann.
Laut diesen konnte das Landgericht Düsseldorf gar keinen europaweiten Verkaufsstopp anordnen.
gemäß Art.82 Abs. 3 GGV ist das Handelsgericht Alicante ausschließlich (Art. 81GGV) zuständig. Der EuGH hat bereits für andere ausschließliche Zuständigkeitsbestimmungen entschieden, dass sie sich auch gegenüber dem Gerichtsstand der Streitgenossenschaft (Art. 6 Nr. 1 EuGVVO/EuGVÜ) durchsetzen (C-462/06). Bei Art. 81 GGV wird er aller Voraussicht nach das Gleiche entscheiden.
Zitat Thomas Stadler (Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtschutz):
Zwar ließe sich die Zuständigkeit des LG Düsseldorf zusätzlich aus Art. 82 Abs. 5 GemeinschaftsgeschmackmusterVO ableiten, weil die Verletzungshandlung auch in Deutschland droht. Nach Art. 83 Abs. 2 GemeinschaftsgeschmackmusterVO ist diese Zuständigkeit dann aber beschränkt auf Verletzungshandlungen in Deutschland. Ein EU-weites Verbot kann dann nicht ausgesprochen werden.
Vielleicht brechen, rein patentrechtlich betrachtet, so langsam endlich wieder ruhigere Zeiten an?
Quelle: Stereopoly
Vermutlich hat Apple das Bild des Samsung Tabletten auf dem Antrag manipuliert.
Das sind schwere Vorwürfe.
Nachtrag:
Hier noch der Link
Der bittere Beigeschmack ist für Apple aber auch ein PR-Schaden den man nicht unterschätzen sollte.
Cool ist Apple schon lange nicht mehr.
Wisst ihr warum sich Apple nie auf einen wirklichen Patentstreit in Europa einlässt?
Ganz einfach, Appel hält zwar viele Patente, die aber nach EU-Recht nicht anerkannt werden, da sie meist keine technische Problemlösung beinhalten und somit nichtig sind. Hierbei ist auch die Software großflächig vom Patenrecht ausgeschlossen.
Daher versucht Appel es hierzulande mit Geschmacksmustern, die eben diese Gegebenheit abdeckt. Diese Muster werden immer ohne Prüfung erteilt und sind relativ billig. Daher hält das Unternehmen auch so viele. Doch kommt es zu einem Rechtsstreit so werde diese auf rechtmäßigkeit geprüft.
Apple dürfte sich sicher sein, dass wesentliche Bestandteile ihrer Muster nicht tragbar sind, wie eben die abgerundeten Ecken, etc. Dennoch bringt eine Verzögerung sehr viel. Da Samsung mit Verluste bzw. mit nicht so hohen Einnahmen rechnen muss und mit einem gewaltigen PR-Schaden, den es zu richten gilt.
PS: Ein Apple like war bis dato immer auch ein Samsunglike, da Samsung das Design schon früher verwendet hat ^^
@Pyr131l
Ohne Apple verteidigen zu wollen, muss man aber auch sehen, dass Apple sich nur ein einziges Tablet Design hat schützen lassen und auch immer ALLE Spezifikationen erfüllt sein müssen, damit gegen das (vielleicht zwar nicht mehr lange, aber noch bestehende) Geschmacksmuster verstoßen wird.
D.h. das Tablett muss gleichzeitig abgerundete Ecken + zentriertes Display + schwarzen Rand + von vorne sichtbare Metalleinfassung + Glasscheibe über das ganze Display + ... (was halt noch so drin steht in dem Geschmacksmuster).
Man kann also natürlich Tabletts mit runden Ecken bauen und vielleicht auch noch einen schwarzen Rand rum - das alleine würde noch nicht für eine Verletzung des Geschmacksmuster ausreichen. Wenn dann aber noch eine sichtbare Metalleinfassung dazu kommt und noch ein zentriertes Display, dann wird es langsam eng.
Und das man Tablets auch anders bauen kann, sieht man an den Geräten von Archos, Acer oder HTC. Es muss also nicht zwingend so wie ein iPad aussehen...
Wie gesagt, Apples verhalten finde ich albern, aber das man Tablets nicht anders als "ipad-like" designen kann, finde ich quatsch!
Anhänger der Damen Oo "Tabco" !!!!!!!!!!!!!!!!!
@Pyr13l Nö, der Steve hat damit wirklich nichts zu tun. Aber vielleicht patentiert man das weil man damit einen vollkommen neuen und intuitiven Einnahmezweig gefunden hat. Wenn man auf Seiten Apples genügend neues hätte, dann müsste man das nicht machen. Das ist nicht größenwahnsinnig, sondern einfach nur das erfinden neuer Einnahmequellen zur Sicherung des Unternehmens.
Heutztage wird überall kopiert. Anfangs war Apple damit sehr erfolgreich. Heute sind es eben die anderen.
@Pyr131l
Ich bin ganz deiner Meinung aber Steve Jobs kann inzwischen warscheinlich nicht mehr viel dafür.
Ganz ehrlich - mich hat schon gewundert, wie ein paar deutsche Pappnasen ein europaweites Verbot aussprechen können.........
Apple schützt ein Design. Für Tablets... Und wie soll man das dann bitte sonst bauen. Und was mich am meisten interessiert: Welches Tablet sieht nicht so aus?
Wenn keine Namen drauf stehen würden, würde ich bestimmt alles falsch zuordnen.
Apple würde eine Monopol-Stellung einnehmen und auch dagegen kann man klagen.
Wenn Steve Jobs einen fahren lässt, wird er dann auch dafür ein Geschmacksmuster entwerfen? Nur weil er wie immer aus Scheiße Geld machen will?
Wie kann man nur so Geldgeil und so Größenwahnsinnig sein?
Steve Jobs kommt einfach nicht mit dem Erfolg zurecht. Soll er es eben bleiben lassen.
Es wurde zwar schon oft gesagt, aber hier nochmal:
In dem Rechtsstreit geht es nicht um "Patente" sondern um ein "Geschmacksmuster".
Während ein Patent (ganz vereinfacht ausgedrückt) eine bestimmte "Technik" schützt, ist das streitgegenständliche Geschmacksmuster eher ein "Design-Schutz".
Zum Inhalt:
Die Experten könnten damit gut recht haben, da aber das Geschmacksmuster in der ganzen EU gilt, wird dann Apple einfach in jedem Mitgliedsstaat den gleichen Antrag stellen (das Geld hierfür haben sie ja).
Und die entsprechenden Gerichte haben dann auch wieder keine andere Wahl, als die Auslieferung durch Samsung zu untersagen, solange das Geschmacksmuster nicht für nichtig erklärt wurde (da gibt es wenig Spielraum für die Richter). Für "nichtig erklären" können aber nicht die Gerichte selbst, sondern nur das "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)" in Alicante.
Falls das nicht rechtskräftig ist, könnte Samsung doch Schadensersatz erklagen oder? :P
Super Samsung!