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Gericht lässt Musk abblitzen: Keine Tweets über Tesla ohne Anwalt!

Elon Musk vs Twitter
© daily_creativity / Adobe Stock
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Seit 2019 muss Elon Musk seine Tweets zu Tesla von einem Anwalt absegnen lassen, bevor er sie posten darf. Das höchste Gericht in den USA hat nun entschieden, dass sich daran auch in Zukunft nichts ändern wird.

Musk sorgt mit Tweets für Unruhe

Schon vor seinem Kauf von Twitter und der darauffolgenden Umbenennung des Kurznachrichtendienstes in X war Elon Musk ein aktiver Nutzer der Social-Media-Plattform. Immer wieder sorgte er dort in der Vergangenheit mit seinen Aussagen für Kontroversen.

In einigen seiner Tweets ging es dabei auch um Tesla. So teilte er im Sommer 2018 über seinen Account mit, dass er darüber nachdenke, Tesla von der Börse zu nehmen. Das entsprechende Kapital hätte er bereits vorliegen. Damit wollte Musk Leerverkäufe eingrenzen. Doch seine Mitteilung trieb den Aktienkurs des Autobauers in kürzester Zeit um sieben Prozent in die Höhe und rief die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC auf den Plan.

Anwalt muss Tesla-Tweets genehmigen

In der Folge einigten sich Elon Musk und die SEC 2019 in einem außergerichtlichen Vergleich. Der sieht vor, dass Musk alle Tweets, in denen es um kommende bedeutende Tesla-Veranstaltungen oder wichtige Finanzdaten des Unternehmens geht, vor der Veröffentlichung von einem Anwalt seiner Auto-Firma genehmigen lassen muss. Obwohl sich Musk in der Folgezeit an die ihm auferlegten Regeln hielt, waren sie ihm immer ein Dorn im Auge. Daher legte er auch Berufung ein.

Regeln bleiben bestehen

Jetzt hat das höchste Gericht in den USA den entsprechenden Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens allerdings abgelehnt. Der Supreme Court gab keine Begründung, warum es in dem Fall nicht zu einer erneuten Verhandlung kommt. Mit dieser Entscheidung hat Musk nun aber alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Er muss auch weiterhin alle Tweets zu Teslas Finanzen zuerst von seinem Anwalt freigeben lassen.

Die SEC zeigte sich erfreut von der Entscheidung des obersten Gerichts: "Es sollte wenig kontrovers sein, die Beklagten an Bedingungen zu binden, denen sie zugestimmt haben, um einen Vergleich zu erzielen", sagte die Kommission in einer Erklärung (via Bloomberg). Von Musk gab es bisher noch keine Reaktion auf das Urteil.

Zusammenfassung

  • 2018: Musk behauptet in Tweet, Tesla von der Börse nehmen zu wollen
  • Tweet trieb Teslas Aktienkurs hoch, Börsenaufsicht griff ein
  • Vereinbarung: Musk muss wichtige Tesla-Tweets genehmigen lassen
  • Musk legte gegen die Auflagen Berufung ein
  • US Supreme Court wies jetzt Musks Berufungsantrag endgültig zurück

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