Topthemen

Balkonkraftwerk für alle Mieter erlaubt? Gesetz wohl Mitte 2024

anker solix rs50b 04
© Anker

Bereits im September 2023 hatte das Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf beschlossen, der Mieter und Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes gewährt. Auf Mediennachfrage hin gab die SPD nun Auskunft über den Stand des möglichen Inkrafttretens des Gesetzes. 

Anspruch auf Balkonkraftwerk

Bereits am 13. September hatte das Bundeskabinett ein Gesetz entworfen, bei dem Mieter und Wohnungseigentümer einen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes erhalten sollen. Dieser Entwurf hat jedoch nichts mit der Installation einer Wallbox zu tun, dessen Anspruch bereits seit 2020 besteht. Ebenso ist der Gesetzentwurf nicht zu verwechseln mit der vereinfachten Anmeldung von Solargeräten, welcher bereits am 19. Oktober als Änderung des "Erneuerbare-Energien-Gesetzes" (EEG) im Bundestag beraten wurde.

Auf Nachfrage von Golem gab die SPD-Fraktion nun bekannt, dass der vom September eingereichte Gesetzesentwurf am 18. Januar 2024 im Bundestag diskutiert wird. Somit ist frühestens mit einem Inkrafttreten des Gesetzes für einen Anspruch auf ein Balkonkraftwerk im zweiten Quartal 2024 zu rechnen. Eine Beschleunigung der Umsetzung wie im Fall der Änderung des EEGs zur Förderung von Stecker-Solaranlagen sieht der Bundesrat nicht vor.

Photovoltaik-Anlage als privilegierte Baumaßnahme

Nicht berücksichtigt wurde hingegen der Entwurf des zuständigen Bundesrats-Ausschusses, dass PV-Anlagen in Zukunft im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als privilegierte Baumaßnahmen anerkannt werden.

"Einzelne Wohnungseigentümer sollten im WEG einen Anspruch auch auf die Installation von PV-Dachanlagen, und nicht nur von Steckersolargeräten für den Balkon oder die Terrasse erhalten", heißt es.

Hierzu muss die Bundesregierung nun eine Antwort auf den Entwurf formulieren, um ihn im Anschluss dann dem Bundestag vorzulegen. Vorher können die Abgeordneten jedoch noch Änderungswünsche einbringen. Mit dem Gesetz würden Wohnungseigentümer und Mieter den identischen Anspruch erhalten, der bereits seit 2020 für die Installation von Wallboxen für Elektroautos existiert.

Wie sieht es inzwischen auf Eurem Balkon, Terrasse oder Dach aus? Erzeugt Ihr bereits Strom aus der Sonnenkraft? Schreibt uns Eure Erkenntnisse und Meinung gern unten in die Kommentare.

Smarte Heizkörperthermostate im Vergleich

  Empfehlung der Redaktion Preistipp Die besten Alternativen
Produkt
Bild Tado V3+ Product Image Hama Smartes Heizkörperthermostat Product Image Aqara Radiator Thermostate E1 Product Image Eve thermo Product Image Bosch Smart Home Heizkörperthermostat II Product Image Homematic IP Evo Product Image Fritz!DECT 302 Product Image
Zum Test
Zum Test: Tado V3+
Zum Test: Hama Smartes Heizkörperthermostat
Zum Test: Aqara Radiator Thermostate E1
Zum Test: Eve thermo
Zum Test: Bosch Smart Home Heizkörperthermostat II
Zum Test: Homematic IP Evo
Zum Test: Fritz!DECT 302
Zum Angebot (Set)
kein Set verfügbar
Zum Angebot* (einzeln)
nextpit erhält bei Einkäufen über die markierten Links eine Kommission. Dies hat keinen Einfluss auf die redaktionellen Inhalte, und für Euch entstehen dabei keine Kosten. Mehr darüber, wie wir Geld verdienen, erfahrt Ihr auf unserer Transparenzseite.
Zu den Kommentaren (0)
Matthias Zellmer

Matthias Zellmer
Senior Editor

Mit dem Palm groß geworden und mit Qtek 1010, sowie HTC Hero die unstillbare Lust an Android OS bis zum heutigen Tage entdeckt. Als Gründer von Android TV (später GO2mobile), 2022 bei NextPit eine neue Heimat gefunden und freut sich nun auf Bestenlisten, News, Tests und Videos. Spezialagent für alles Kreative.

Hat Dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!
Empfohlene Artikel
Neueste Artikel
Push-Benachrichtigungen Nächster Artikel
Keine Kommentare
Neuen Kommentar schreiben:
Alle Änderungen werden gespeichert. Änderungen werden nicht gespeichert!
Neuen Kommentar schreiben:
Alle Änderungen werden gespeichert. Änderungen werden nicht gespeichert!
VG Wort Zählerpixel