Mehr Saft für Euer Balkonkraftwerk ‒ wann kommt das neue Gesetz?
Mittlerweile dürfte es für die meisten kein Geheimnis mehr sein, dass Balkonkraftwerke sich immer größerer Beliebtheit erfreuen. Allerdings gibt es hier zahlreiche Gesetze, die eine Nutzung deutlich einschränken und erschweren. Laut einer aktuellen Bundestags-Debatte könnte sich dies jedoch in naher Zukunft ändern.
Solaranlagen verkaufen sich einfacher (zum Deal) als geschnittenes Brot, allerdings müssen die Nutzer ihre Wechselrichter nach wie vor auf 600 W drosseln, da sie sonst gegen das Gesetz verstoßen könnten – oder die Energieerzeugungsanlage von einem Elektriker festinstallieren lassen und anmelden. Doch genau dieses Problem ist gerade eines der Top-Themen des Bundestages. Und es soll tatsächlich noch vor der Sommerpause ab dem 07. Juli etwas passieren.
So ist mittlerweile bekannt, dass die Regierung vorsieht, in Zukunft auch 800-W-Wechselrichter rechtlich zuzulassen, wie es bereits in einigen Nachbarländern der Fall ist. Dadurch könnt Ihr nicht nur mehr Energie einspeisen, sondern auch zusätzliche PV-Module nutzen. Denn der Entwurf lässt Euch außerdem Solarmodule mit einer Leistung von bis zu 2.000 W auf Eurem Balkon platzieren.
Was ändert sich im Januar 2024?
Neben den Änderungen rund um die Wechselrichter berät sich der Bundestag zusätzlich über die Anmeldeverfahren von Balkonkraftwerken. So soll in Zukunft eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ausreichen und Ihr müsst die Anlagen nicht mehr separat bei Eurem Netzbetreiber anmelden, was eine enorme Erleichterung des gesamten Verfahrens bedeutet. Hoffentlich.
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Ebenfalls Teil des Pakets soll auch die vorübergehend erlaubte Weiternutzung von analogen Zählern sein, die bei einem Energieüberschuss auch rückwärts drehen können. Auch befasst sich das Kabinett derzeit mit der Frage zu weiteren Vereinfachungen in Bezug auf größere Solaranlagen. So soll das neue Gesetz riesigen PV-Anlagen mit einem Ertrag von über 100 kW nun eine unentgeltliche Einspeisung in das Stromnetz ermöglichen.
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Was sich jedoch nun wirklich ändert und welche Gesetze die Bundesregierung tatsächlich überarbeitet, bleibt abzuwarten. Stichtag ist hier jedoch der 07. Juli 2023, den sich alle Balkonkraftwerk-Besitzer: innen rot im Kalender markieren können. Die neuen Gesetze selbst sollen dann am 01. Januar 2024 in Kraft treten.
Was haltet ihr von den Gesetzesänderungen? Nutzt Ihr bereits einen Wechselrichter, der gedrosselt werden muss? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!
Quelle: Bundestag.de, Golem.de