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O2 kündigt augenscheinlich tausende Unlimited-Tarife

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© O2 | edit by nextpit

Wie aus einem aktuellen Medienbericht hervorgeht, hat die Telefónica knapp 3.200 O2-Kunden fristgerecht den Mobilfunkvertrag gekündigt. Aus einer anschließenden Recherche geht hervor, dass es sich dabei ausschließlich um mobile Unlimited-Tarife des Münchener Mobilfunkbetreibers handelt. Ein Anschlussvertrag wird von O2 abgelehnt.

Wer es zu bunt treibt, wird von O2 gekündigt

Wie aus einem Medienbericht von Teltarif hervorgeht, welche Ihre Quelle nicht explizit nennen, hat die Telefónica um den 22. Mai 2023 knapp 3.200 ordentliche Kündigungen. Soll heißen, nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) kann nach der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, der Mobilfunkvertrag einseitig und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. 

Eine nachfolgende Recherche hat ergeben, dass es sich bei den gekündigten Kunden ausschließlich um Vertragsinhaber:innen eines sogenannten Unlimited-Tarifes handelt. Der Münchener Mobilfunkbetreiber bietet einen Basic-, Smart- und Max-Unlimited-Tarif an, bei dem bis zu einer Geschwindigkeit von 500 MBit/s ein unbegrenztes Datenvolumen zur Verfügung gestellt wird.

Dieses soll laut O2 mit einem Smartphone oder Tablet verwendet werden können. Manch einer betreibt die SIM-Karte aber in einem entsprechenden Modem/Router und kann so auch mit dem Laptop oder PC kostenfrei im Internet surfen. Im für die Telefónica ungünstigsten Fall sogar Netflix oder Amazon Prime Videos streamen. O2 hat durch einen Pressesprecher wie folgt die fristgerechten Kündigungen bestätigt:

In der Kommu­nika­tions­branche kommt es immer wieder vor, dass Mobil­funk­ver­träge inner­halb der bestehenden Kündi­gungs­fristen durch den Anbieter gekün­digt werden. Es handelt sich um ordent­liche Kündi­gungen nach den gesetz­lichen Bestim­mungen des TKG und damit um einen Stan­dard­pro­zess.

Weitere Details, warum tausende Unlimited-Verträge gekündigt wurden, gibt der Mobilfunkbetreiber nicht bekannt. Die Kunden haben einen entsprechenden Vermerk in ihrem Datensatz, welcher verhindern soll, dass ein entsprechender Unlimited-Mobilfunkvertrag über die O2-Hotline oder im O2-Partnershop abgeschlossen wird. Vielmehr soll der Kunde primär in Richtung eines DSL-Tarif-Vertrags gelenkt und beraten werden.

Jemand unter den NextPit-Lesern, der von dieser Kündigungswelle betroffen ist? Was haltet Ihr von der Maßname der Telefónica. Legitim oder ungerechtfertigt? Schreibt uns gern Eure Meinung in die Kommentare und lasst uns heftig diskutieren!

Quelle: Teltarif

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Zu den Kommentaren (13)
Matthias Zellmer

Matthias Zellmer
Senior Editor

Mit dem Palm groß geworden und mit Qtek 1010, sowie HTC Hero die unstillbare Lust an Android OS bis zum heutigen Tage entdeckt. Als Gründer von Android TV (später GO2mobile), 2022 bei NextPit eine neue Heimat gefunden und freut sich nun auf Bestenlisten, News, Tests und Videos. Spezialagent für alles Kreative.

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13 Kommentare
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  • 18
    Gelöschter Account 30.05.2023 Link zum Kommentar

    Kann mich als O2-Kunde über die Unlimited Tarife nicht beschweren. Hab selber seit 2 Jahren den Max-Unlimited-Tarif und nun mein Vertrag verlängert. O2 kam auf mich zu und hat den mir nun viel günstiger angeboten als vorher.


  • Takeda 53
    Takeda 29.05.2023 Link zum Kommentar

    Dann sollten die schon von Anfang an mit offenen Karten spielen und es deutlich auch kennzeichnen und nicht Flat nennen. In Deutschland sind sie Verträge sowieso viel zu kompliziert, eine klare Sprache wäre da besser.


  • Olaf Gutrun 57
    Olaf Gutrun 29.05.2023 Link zum Kommentar

    Hmm hatte nie Probleme mit o2, nutzte meinen Vertrag auch lange Zeit als Hauptinternet Zuhause, Also Netflix, Tv, Playstation u.s.w

    Im Schnitt 60gb im Monat, nie Probleme gehabt.


  • 50
    paganini 29.05.2023 Link zum Kommentar

    Ist doch das gleiche wie wenn ich bei meinem Fitness mit Kanistern vor dem Getränkeautomaten stehe und 40 Liter mitnehmen und dann sage "wieso ist doch Flatrate". Finde das nicht schlimm das denjenigen gekündigt wurde


  • Olaf 47
    Olaf 28.05.2023 Link zum Kommentar

    Nun ja, auch wenn es ein "Unlimited"-Mobilfunktarif ist, so bleibt es dennoch - wie der Name schon sagt - ein Mobilfunktarif. Der Betrieb in einem geeigneten Modem, um damit auch noch PC, Laptop und Streaming zu "füttern", hat mit dem Mobilfunk nur noch wenig bis gar nichts gemein. Daher ist in einem solchen Fall m.E. nach ein Rauswurf durchaus legitim. Ist halt wieder die alte Geschichte: Während die im Verhältnis überwiegende Mehrheit nicht auffällt und sich an die Spielregeln hält, halten sich einige Wenige eben für besonders schlau und vor allem für etwas Besonderes , da alle anderen mit der herkömmlichen Tarifnutzung offenbar Loser sind. Das ist wie mit den Spezialisten, die an der Schlange vor der roten Ampel rechts auf der Busspur vorbei heizen. Denn Regeln sind etwas für Doofe und gelten folglich nur für alle anderen.

    TentenMatthias ZellmerFabien Röhlinger


    • 104
      Tenten 28.05.2023 Link zum Kommentar

      Etwas zu hart finde ich aber, dass diejenigen, denen man gekündigt hat, wohl so einen Tarif bei O2 nicht mehr bekommen können, selbst wenn sie diesen legal nutzen möchten. Es wird ja immer recht schnell nach dem Gesetzgeber gerufen, um oftmals Lapalien regeln zu lassen. Das ist aber ein Thema, von dem ich denke, dass sich da der Gesetzgeber wirklich mal Gedanken machen sollte. Wir sind inzwischen abhängig von etlichen großen Techunternehmen und es kann ziemlich schnell passieren, dass man dir dort - selbst unverschuldet - den Account kündigt. In der Regel hast du dann ohne Anwalt und hohen Kosten so gut wie keine Chance, diesen zurück zu bekommen oder wenigstens einen neuen zu erhalten. Hier sollte man den Betroffenen mehr Möglichkeiten geben, sich zur Wehr setzen zu können.

      Michael K.Olaf GutrunOlaf


      • 70
        Michael K. 29.05.2023 Link zum Kommentar

        "Legal" kann die Nutzung ja durchaus auch dann gewesen sein, wenn sie weit überdurchschnittlich war, und auch dann ist der Anbieter berechtigt, Verträge ordentlich zu kündigen. Was ich aber auch nicht verstehen kann ist, dass diesen Kunden ein erneuter Vertragsabschluss verweigert werden kann.
        Laut Paragraf 145 BGB ist ein Vertragsangebot für den Anbieter dann bindend, wenn es angenommen wird. Dass er hier eine Art "Hausrecht" hat, und frei bestimmen kann, mit wem er einen Vertrag schliesst, wäre mir neu. Zwar mag es Ausnahmen wie Schufaeinträge geben, aber dass auch eine vorausgehende übermäßig intensive, aber vertragsgemäße Nutzung dazu gehört, kann ich mir nicht vorstellen. Einen Verstoß gegen die AGBs, wie eine Nutzung über einen Router (falls das dort überhaupt untersagt wird), müsste der Anbieter aber erst mal nachweisen. Und falls er das könnte, sollte er auch ausserordentlich kündigen können, was er freilich auch dann nicht muss.
        Jeder abgewiesene Kunde kann natürlich versuchen, sich in einen Vertrag zu klagen. Der damit verbundene Aufwand und das Prozessrisiko dürfte die meisten aber vermutlich davon abschrecken.


  • Takeda 53
    Takeda 28.05.2023 Link zum Kommentar

    Sowas sollte gesetzlich verhindert werden, sowas ist auch nur in Deutschland möglich. Man will bestimmen wie man den Vertrag nutzen darf, soll. Das ist einfach unverschämt. O2 hat nun tausende zahlende Kunden weniger.

    Olaf GutrunMatthias Zellmer


    • 104
      Tenten 28.05.2023 Link zum Kommentar

      Das scheint mir alles völlig legal zu sein und meines Erachtens auch richtig so. Wer mehr Informationen möchte:
      https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/o2-flatrate-handytarife-telefonica-schmeisst-vielsurfer-raus-a-c590ef80-94f2-4f3d-81a2-eb0a6a061961
      Der Artikel bietet mehr Hintergründe als der Artikel oben.

      TorstenManuel S.Matthias ZellmerFabien Röhlinger


      • Olaf Gutrun 57
        Olaf Gutrun 29.05.2023 Link zum Kommentar

        Naja ich kann es verstehen wenn jemand auch noch Multi Sim Karten benutzt, selber Unterwegs Daten Nutzt umd der router zuhause durchgehend heiss läuft. So gedacht waren die Verträge sicherlich nicht.

        Michael K.Tenten


      • 70
        Michael K. 29.05.2023 Link zum Kommentar

        Dazu möchte ich allerdings sagen, dass die Anbieter die zulässige Nutzung in den AGBs einschränken können, und dazu in der Regel auch Experten wie Anwälte haben, die solche Einschränkungen u ausformulieren können. Es ist also nicht wesentlich, was sie sich gedacht haben, sondern was sie im Vertrag ausformuliert haben. Und sie können so dort z.B. festlegen, dass eine Nutzung nur mit Mobilgeräten zulässig ist.. Davon unabhängig hat ein Vertrag i.d.R. eine eingeschränkte Laufzeit und kann zu seinem Ende gekündigt werden, auch ohne Angabe von Gründen.

        Trotzdem sollte ein seriöser Anbieter meiner Meinung nach nicht verkaufen, was er im Zweifel nicht auch liefern will. Und wenn ein Kunde die AGBs einhält aber trotzdem überdurchschnittlichen Datenverbrauch hat, und vielleicht gerade deshalb den Vertrag abgeschlossen hat, dann halte ich es für fragwürdig im Sinn eines seriösen Geschäftsverhaltens, ihm nur deshalb zu kündigen.
        Dass es solche Kunden gibt, kann sich der Anbieter ja denken, ebenso wie solche, die ihre Verträge nur wenig nutzen. Wenn er also keine unbeschränkte Nutzung im Sinn der AGBs will, warum bietet er die dann an, und beschränkt die Datennutzung nicht von vornherein?

        Nachtrag:

        Wie man an anderer Stelle lesen kann, war in den Nutzungsrichtlinien die Nutzung der SIM-Karte in einem "Router mit Stromanschluss" untersagt. Diese Klausel wurde aber von BGH gekippt, so dass sie jetzt offenbar wirkungslos ist, und eine fristlose Kündigung wegen einer solchen Nutzung nicht möglich ist. Die ordentliche Kündigung ist es aber, und der Anbieter kann auch Verträge abschliessen, mit wem er will.
        Wie das mit BGB 145 zusammenpasst, weiss ich auch nicht, muss ich aber auch nicht wissen.
        So gesehen, hat sich der Anbieter das tatsächlich anders gedacht.

        Quelle:

        https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/o2-flatrate-handytarife-telefonica-schmeisst-vielsurfer-raus-a-c590ef80-94f2-4f3d-81a2-eb0a6a061961?xing_share=news

        Takeda


    • Torsten 36
      Torsten 28.05.2023 Link zum Kommentar

      Verträge können halt gekündigt werden. Natürlich auch vom Anbieter. Dafür gibt es Kündigungsfristen. Da der Image-Schaden trotzdem enorm sein kann, wird das kein Unternehmen leichtfertig machen. Das sie es in dem Fall trotzdem tun, ist ein Indiz, dass die betroffenen Kunden enorm über der Kalkulation lagen.

      Eine ordentliche Kündigung gesetzlich zu verhindern ist in unserem Rechtssystem (zum Glück) eher abwegig.

      Michael K.


      • 70
        Michael K. 29.05.2023 Link zum Kommentar

        Genau. Man will ja selber auch ordentlich kündigen können, wenn man einen günstigeren Anbieter findet, wieso sollte der Gesetzgeber Anbietern verbieten, Kunden ordentlich kündigen zu dürfen, wenn der "günstigere" Kunden finden kann, also solche, die nicht fünf bis zehnmal stärker seine Infrastruktur beanspruchen, als das der durchschnittliche Nutzer eines Tarife macht.

        TorstenTenten

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