Schlechte Verbindung: Auch Mobilfunknutzer können Rechnung senken
Ähnlich wie die Nutzer von Festnetz-Anschlüssen sollen auch Mobilfunk-Kunden ihre Rechnungsbeträge reduzieren können, wenn die Netzbetreiber sie nicht gut genug versorgen. Rechtlich wäre dies schon jetzt möglich - es fehlt nur am Support durch die zuständige Behörde.
Gesetz gibt es schon
In der aktuellen Fassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die seit 2021 gültig ist, wurde auch verankert, dass Verbraucher ihre monatlichen Zahlungen an den Provider reduzieren dürfen, wenn dieser häufig die im Vertragstarif zugesicherte Leistung nicht erbringen kann. In der Praxis zeigt ein offizielles Messtool der Bundesnetzagentur, wenn die Bandbreite am Festnetzanschluss häufig zu gering ausfällt.
Für den Mobilfunk fehlt ein solches Messinstrument bisher aber, sodass Nutzer im Grunde keine sichere Grundlage haben, um ihre Rechte gegenüber dem Netzbetreiber auch durchsetzen zu können. Wie die Nachrichtenagentur DPA berichtet, will die Bundesnetzagentur ein entsprechendes Tool allerdings noch in diesem Jahr bereitstellen.
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Die Verzögerung dürfte auch damit zu tun haben, dass die Messungen im Mobilfunkbereich komplizierter sind als bei Festnetzanbindungen. Denn es gibt weitaus mehr Faktoren, die einen schlechten Empfang beim Smartphone begünstigen, sodass nicht immer zwingend der Netzbetreiber die Schuld trägt.
Lange Messreihe
Um die Rechnung mindern zu können, sollen nun 30 Messungen erfolgen, die sich über fünf Tage erstrecken. In großen Städten müssen mindestens 25 Prozent der Werte unter dem Mindestmaß liegen, in Kleinstädten reichen 15 Prozent und auf dem Land 10 Prozent. Dabei geht es auch nicht um die maximale Bandbreite, die von den Anbietern gern in der Werbung genannt wird, sondern um eine Mindestbandbreite, die im jeweiligen Vertrag zugesichert wird.
Verbraucherschützer drängen schon länger darauf, dass die Bundesnetzagentur in der Sache vorankommt. Denn sie gehen davon aus, dass dies vor allem im ländlichen Raum den Druck auf die Unternehmen erhöhen könnte, den Netzausbau voranzutreiben.
Zusammenfassung
- Mobilfunkkunden sollen Rechnungen bei schlechter Versorgung mindern können
- Recht auf Minderung im Telekommunikationsgesetz seit 2021 verankert
- Messtool für Festnetz vorhanden, für Mobilfunk bislang nicht
- Bundesnetzagentur plant Bereitstellung eines Messinstruments
- Messungen komplex wegen vieler Faktoren für Empfangsqualität
- 30 Messungen über fünf Tage entscheiden über Rechnungsminderung
- Mindestbandbreite aus Vertrag ist für Minderung ausschlaggebend
- Verbraucherschützer fordern mehr Druck für zügigen Netzausbau