Balkonkraftwerke bis 2.000 W: Solarpaket I im Kabinett verabschiedet
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett das Solarpaket I verabschiedet, das zahlreiche Neuerungen für Photovoltaik-Anlagen und Balkonkraftwerke mitbringt. Hier lest Ihr, worum es bei dem Gesetzesentwurf geht – und ob's jetzt endlich geklappt hat.
Der Gesetzesentwurf mit dem Namen Solarpaket I war nach langem Tauziehen bereits am 28.06. niedergeschrieben und veröffentlicht worden. Heute wurde der Entwurf vom Bundeskabinett verabschiedet, als nächstes muss das Parlament über das Gesetz beraten, und dann geht's hoffentlich 2024 endlich los. nextpit fasst für Euch die wichtigsten Neuerungen zusammen.
800 W / 2.000 W Leistung für Balkonkraftwerke
Die genehmigungsfreien Balkonkraftwerke sollen dem Entwurf nach nun eine maximale Wechselrichterleistung von 800 W bieten dürfen. Interessant übrigens auch hier: Die maximale installierte Leistung – also die Leistung der PV-Module – ist auf 2.000 W(p) festgelegt. Die Solarpanels dürfen zusammen also eine höhere Leistung haben als Euer Wechselrichter, was durchaus Sinn ergibt. Denn die mit "Wattpeak", kurz Wp, festgelegte Maximalleistung erreichen PV-Module nur unter perfekten Bedingungen, die selten vorherrschen.
Mit 2.000 Wp theoretischer Leistung kommt Ihr aber eben auch an wolkigen Tagen oder bei suboptimaler Ausrichtung zur Sonne in den Morgen- und Abendstunden schneller in Richtung 800 W. Etwas schade finde ich allerdings, dass hier das Thema Speicher wieder außen vor ist, denn genau hier dürfte die Grenze von 2.000 Wp ruhig höher liegen.
Warum? Auf der Gleichstromseite könnt Ihr dem aktuellen Entwurf nach locker einen Akku wie den Zendure SolarFlow (zum Test) zwischen PV-Module und Wechselrichter hängen. Aber theoretisch wäre hier auch ein deutlich stärkerer Akku denkbar, der dann – intelligent geregelt wie beim EcoFlow PowerStream (zum Test) – je nach aktiven Verbrauchern im Haushalt dynamisch bis zu 800 W einspeist, aber über Solarmodule auch mehr als 2.000 W sammelt.
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Die Hardware dafür ist komplett Plug&Play denkbar und lässt sich mit ein paar Vorsichtsmaßnahmen vollständig vom Endverbraucher zusammenstöpseln; die Montage der PV-Module lässt sich ebenfalls in Eigenregie durchführen. Aber es wäre eine Chance gewesen, die Energiewende wieder ein Stück weiter in Bürgerhand zu bringen. Und schließlich sind PV-Module gerade wirklich günstig, und wir haben in Deutschland durchschnittlich nur 4,0 bis 4,6 Sonnenstunden pro Tag, die wir möglichst effizient nutzen sollten.
Ebenso wie das Thema Speicher sind auch Einspeisewächter nicht berücksichtigt. Diese Geräte würden es erlauben, die Leitungsreserve im Balkonkraftwerk-Stromkreis in Echtzeit zu berechnen und somit die Leistung dynamisch auf über 800 W zu schieben, solange die Verbraucher im jeweiligen Stromkreis nicht die maximal zulässigen 16 A erreichen. Aber wir brauchen ja auch noch Themen für ein Solarpaket II.
Vereinfachtes Anmelden von Balkonkraftwerken
Jetzt erstmal zurück zum Solarpaket I: Auch der lästige Anmeldevorgang soll künftig einfacher werden. Der Netzbetreiber soll künftig außen vor sein, und damit ist auch endlich Schluss mit unzulässigen Mahnungen der Netzbetreiber, man solle gefälligst eine Wieland-Steckdose für den Anschluss verwenden. Der Zuständigkeitsbereich des Netzbetreibers endet beim Zähler, und das wird künftig auch mit dem folgenden Zusatz festgeschrieben: "zusätzliche Meldungen von Anlagen nach Satz 1 beim Netzbetreiber dürfen nicht verlangt werden."
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist nach wie vor erforderlich, soll aber künftig einfacher werden. So sollen dem Entwurf nach künftig hier für Stecker-Solaranlagen nur noch die folgenden Daten erhoben werden:
- Name der Einheit
- Art der Einspeisung
- vom Anschlussnetzbetreiber vergebene Identifikationsnummer
- Anzahl der Module
- Hauptausrichtung
- Neigungswinkel der Hauptausrichtung
- Nebenausrichtung
- Neigungswinkel der Nebenausrichtung
- Nutzung des Gebäudes
Auch Besitzer von Dachanlagen sollen künftig Balkonkraftwerke nicht mehr separat melden lassen. So sollen Stecker-Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 800 W künftig nicht mehr auf die gesamte Dachanlage angerechnet werden, was beispielsweise bei der Einstufung in unterschiedliche Leistungskategorien ein Problem sein konnte.
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Bundesverband der Solarwirtschaft begrüßt die Neuerungen aus dem Solarpaket I
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Solarwirtschaft (BSW) Carsten Körnig sagt dazu: "Das ist ein erfreulich großer Schritt ins Solarzeitalter, der seit Jahren sehnsüchtig erwartet wurde.“ Allerdings sieht Körnig auch noch Nachbesserungsbedarf, insbesondere beim Photovoltaik-Zubau im Gewerbebereich. Hier müsse der Gesetzgeber die gestiegenen "Kapital- und Arbeitskosten künftig bei der Gewährung von Marktprämien einpreisen", empfiehlt der BSW.
Der BSW empfiehlt ferner, mit Hilfe sogenannter Resilienz-Boni künftig in einem gewissen Umfang PV-Systeme aus europäischer Fertigung gezielt zu fördern. Um Standort- und Skalierungsnachteile im harten Wettbewerb mit Asien und Amerika auszugleichen und die Importabhängigkeit zu verringern, seien diese unverzichtbar. Im Rahmen des Net-Zero Industry Act hat sich die EU-Kommission jüngst zum Ziel gesetzt, dass künftig möglichst 40 Prozent des Bedarfs wichtiger Solarkomponenten aus europäischer Wertschöpfung stammen sollen.
Hochgesteckte Ziele für die Zukunft
Natürlich sind die Balkonkraftwerke nur ein winziger Baustein der gesamten Energiewende. Aber sie sind eine wunderbare "Einstiegsdroge" und machen Lust auf mehr. Schließlich wollen wir bis 2030 – so die Ampelkoalition – einen Anteil von erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von 80 % erreichen. Die 2022 zugebaute Leistung von 7,3 GW haben wir dieses Jahr bereits im Juli erreicht. Die öffentliche Wahrnehmung und das "Mitmachen bei der Energiewende" helfen hier sicherlich.