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Tech-Krimi: So lässt Nothing einen uralten Android-Krieg wieder aufleben

nextpit Nothing Phone 2a Glyph
© nextpit

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Nothing hat sich einen kleinen Werbegag geleistet, auf den es gut hätte verzichten können. Im Zuge der Einführung des Nothing Phone (2a) kündigte der Hersteller stolz eine neue Funktion an. Mit seinem Voice Recorder können Telefongespräche "diskret" aufgenommen werden. Eine Praxis, die in der EU, dem Land der DSGVO, illegal ist. Unbeabsichtigt hat Nothing aber vor allem einen uralten Kampf zwischen Google und Anrufaufnahme-Apps neu entfacht. Taucht mit mir in dieses "rabbit hole" ein, das viel weiter geht, als Ihr denkt.

Datenschutz, DSGVO, monopolistische Fehlentwicklungen, wettbewerbswidrige Praktiken ... Diese nicht ganz so neue und auf den ersten Blick harmlose Nachricht verbirgt in Wirklichkeit den Plot für eine hyperspannende Serie. Und Nothing ist nicht einmal die Hauptfigur in diesem epischen und technischen Epos. Ich habe mit einem App-Entwickler darüber gesprochen, der mir weiter unten in diesem Artikel einige faszinierende Enthüllungen offenbarte, aber für diejenigen, die nicht mitgekommen sind, erkläre ich es jetzt.

Vor zwei Wochen kündigte Nothing-Boss Carl Pei via X an, dass die Smartphone-Sprachrekorder-App Nothing auf vielfachen Wunsch ein neues Widget bekommen würde. Mit diesem Widget können Telefongespräche "unauffällig" aufgezeichnet werden. Zwei Tage später wird das Update 2.5.3 von Nothing OS angekündigt, das dieses berühmte Widget enthält.

Changelog des Nothing-Software-Updates
Das Widget betrifft die native Voice-Recorder-Anwendung von Nothing OS. / © Nothing.

Das Problem mit dieser Funktion von Nothing

"Was meint Ihr mit 'unauffällig'?", fragt Ihr Euch vielleicht. Ich habe es selbst ausprobiert, indem ich meine Schwester von meinem gerade erst ausführlich getesteten Nothing Phone (2a) aus anrief. Während des Anrufs konnte ich das Widget drücken, um den Anruf aufzunehmen. Und wenn ich meiner Schwester nicht gesagt hätte, dass ich einen Test mache, hätte sie nie bemerkt, dass unser Gespräch aufgezeichnet wurde.

Das Problem ist, dass es mehrere Probleme gibt. Zunächst einmal ist es in Frankreich für Privatpersonen generell verboten, ein Gespräch aufzuzeichnen. Und selbst in den Fällen, in denen die Aufnahme erlaubt ist, könnt Ihr sie nicht ohne das Wissen des Gesprächspartners machen.

Google bietet z. B. in seiner offiziellen Telefon-App eine Aufnahmefunktion an. Diese Funktion ist in Deutschland aufgrund der DSGVO nicht verfügbar. Aber auch dort, wo sie erlaubt ist, informiert ein akustischer Alarm jeden Teilnehmer eines Anrufs darüber, dass der Anruf aufgezeichnet wird. Diese Warnfunktion ist in den AOSP-Code eingebaut. Bei Nothings Lösung ist dies nicht der Fall, weshalb der von Carl Pei erwähnte "unauffällige" Aspekt ein Problem darstellt.

Das andere, größere Problem ist, dass Google seit fast zehn Jahren diese Art von Funktionen auf Android-Smartphones einschränkt. Und auf diesen ewigen Krieg möchte ich zurückkommen.

Indem Nothing sich die Flügel verbrannte, goss es Öl ins Feuer

Ich werde schnell aufhören, über Nothing zu sprechen, weil der Hersteller von Anfang an für nichts und wieder nichts sein Pulver verschossen. Ich habe das Unternehmen natürlich kontaktiert, um zu erfahren, ob diese Funktion in Europa entfernt wird. Ich habe keine konkrete Antwort erhalten, sondern nur eine sehr generische globale Pressemitteilung:

"Das Nothing Recorder Widget ist ein Werkzeug zur Aufzeichnung des Systemklangs. Alle Merkmale und Funktionen dieses Widgets sind nur auf dem eigenen Smartphone des Nutzers verfügbar und Nothing hat keinen Zugriff auf die Aufzeichnungsdateien des Nutzers, einschließlich der Verarbeitung oder Nutzung dieser Aufzeichnungsdateien durch Nothing. Die Nutzer sind für die Bestimmung der Nutzung des Tools, einschließlich seiner Funktionalität, der Sprachaufnahme und der Dateien, selbst verantwortlich. Nothing hat immer Wert auf die Einhaltung der Gesetze gelegt und die Nutzer müssen auch persönliche Verantwortung zeigen."

Im Großen und Ganzen ist Nothing im Moment der Ansicht, dass seine Funktion an sich nicht schlecht ist. Der Hersteller behauptet auch, dass das Aufzeichnen von Anrufen nicht der primäre Verwendungszweck ist, der für diese Funktion vorgesehen ist, die lediglich "den Sound des Systems" aufzeichnet. Und schließlich seien die Nutzer und Ihr möglicher Missbrauch einer solchen Funktion schuld.

Diese Antwort überzeugt mich nicht, aber ich bin mir sicher, dass Nothing sich nicht mit diesem sehr wackeligen Status quo zufrieden geben wird. Denn in Wirklichkeit hat Nothing einfach nur jahrelange Android-Beschränkungen von Google umgangen. Nehmt die Diktiergerät-App auf Eurem Smartphone. Oder die Screenrecorder-App. Sie können die Töne des Systems aufnehmen.

Aber in 99 Prozent der Fälle solltet Ihr damit nicht die Stimme der Person aufnehmen können, die Ihr am Telefon anruft. Und das ist kein Zufall. Es ist Google, das all das auf Android blockiert. Und das ist der Kern der Sache.

Screenshot des Voice Records unter Nothing OS
Der Voice Recorder von Nothing OS 2.5 kann die Systemgeräusche Eures Nothing Phones aufzeichnen, darunter auch Telefonanrufe. / © nextpit.

Ein Katz-und-Maus-Spiel, das auf Android 6 zurückgeht

Ich erwähnte bereits, dass Nothing nicht der eigentliche Protagonist in dieser Geschichte ist. Als ich diesen Artikel vorbereitete, kontaktierte ich die CNIL (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés – die nationale französische Datenschutzbehörde) und Google selbst, um sie zu fragen, was sie von der Rechtmäßigkeit von Nothings Initiative hielten. Natürlich gab es keine Antwort.

Während meiner Recherchen versuchte ich, Anrufprotokollierungs-Apps aus dem Google Play Store zu installieren. Dabei stieß ich auf eine App, die in vielen Online-Artikeln empfohlen wurde: ACR Phone. Als ich sie auf meinem Smartphone installierte, entdeckte ich eine Seite mit Erklärungen zu den Einschränkungen, die für diese Art von Apps gelten. Und ich beschloss, mit dem Entwickler, NLLApps, in Kontakt zu treten.

Dieser Entwickler, der zwar für seine eigene Gemeinde predigt, war eine wahre Fundgrube an Informationen. Er erklärte mir z. B., dass Android eine API zur Aufzeichnung von Anrufen hatte und immer noch hat, dass aber der Zugriff auf diese API durch Anwendungen von Drittanbietern seit Android 6 eingeschränkt ist. Hersteller und Google-Anwendungen können immer noch darauf zugreifen.

"Jemand hat eine Lösung gefunden, die auf der nativen Seite funktioniert, und das hielt bis Android 9. Unter Android 9 blockierte Google dann auch diesen Weg. Wie viele andere Apps begann NLLApps, Audio vom Mikrofon zu verwenden. Unter Android 10 blockierte Google auch dies. Jemand fand dann heraus, dass es immer noch möglich ist, den Ton des Mikrofons über den Zugänglichkeitsdienst von Android zu verwenden", erklärt der Entwickler.

Er fährt fort: "Mit Android 11 führte Google eine neue Richtlinie für den Google Play Store ein. Diese Richtlinie verbietet es Apps, die den Barrierefreiheitsdienst nutzen, diesen für die Anrufaufnahme zu verwenden. Ab Android 13 führte Google Einschränkungen für die Accessibility Service API ein, die es Apps unmöglich machen, den installierten Accessibility Service per Sideloading zu nutzen."

Kurz gesagt, der Entwickler musste seine eigenen Lösungen finden, um mit all diesen Blockaden umzugehen. Aber während unseres Interviews prangerte NLLApps diese Praktiken von Google als "wettbewerbswidrig und monopolistisch" an.

Noch eine wettbewerbswidrige Praxis von Google?

"Googles Telefon-App kann aus dem Google Play Store heruntergeladen werden und hat Zugriff auf die API zur Aufzeichnung von Anrufen und erlaubt dies in Ländern wie Indien", erklärte NLLApps.

"Während wir als Drittanbieter-App keinen Zugriff darauf haben. Wenn das der Fall wäre, könnten wir zusätzlich zur Anrufaufzeichnung einen Anrufbeantworter auf dem Gerät oder sogar einen Wurm auf dem Gerät installieren."

Wenn man diese Logik zugrunde legt, könnte es tatsächlich wettbewerbswidrig erscheinen, wenn Google Apps von Drittanbietern einschränkt, obwohl es die gleiche Funktion in seiner eigenen App anbietet.

In Europa stellt sich diese Frage weniger. Ich lebe in Deutschland und in der Telefon-App von Google habe ich keinen Zugriff auf die Funktion, Anrufe aufzuzeichnen.

Und was die Legalität angeht, führt NLLApps ein ähnliches Argument wie Nothing an. "Wir verstehen nicht, warum Google sagt, dass es gegen das Gesetz verstößt, wenn es um eine Funktion geht, die vom Nutzer aktiviert und genutzt werden kann. Das ist so, als würde man Autos nicht verkaufen, weil man jemanden aus Versehen anfahren könnte. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sich an die örtlichen Gesetze zu halten."

Ich teile dieses Argument nicht vollständig. Zumindest nicht in Bezug auf die Funktion, wie Nothing sie implementiert hat. Der eigentliche Zweck dieser Funktion ist es, "unauffällig" aufzuzeichnen. Die Hauptabsicht ist also, ohne das Wissen des Gesprächspartners aufzunehmen. Das ist an meinem Wohnort naturgemäß illegal. Wir hätten hier also nicht den Fall, dass ein Nutzer eine Funktion missbraucht, für die sie ursprünglich nicht gedacht war.

Ist die Barrierefreiheit von Android ein Türöffner für alle Sicherheitsrisiken?

Mir ist bewusst, dass ich versuche, eine kleine interne Fehde in einer Nische der Tech-Welt, die für die breite Öffentlichkeit nicht unbedingt interessant ist, spannend zu machen.

Aber wenn man diese Blase verlässt, die ich immer noch faszinierend finde, ist das allgemeine Thema der Risiken im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit von Android auch sehr interessant.

Wenn Ihr einer Drittanbieteranwendung die Erlaubnis gebt, auf die Dienste zur Barrierefreiheit zuzugreifen, verleiht Euch das eine enorme Macht über Euer Smartphone. Inhalte auf Eurem Display vorlesen, Berührungen und Gesten in der Benutzeroberfläche simulieren und vieles mehr.

Google hat sein Berechtigungssystem zwar verfeinert. Und Apps, die Zugriff auf diese API benötigen, müssen im Play Store klar deklarieren, warum.

"Einige Banking-Apps weigern sich aufgrund der leistungsstarken Funktionen dieser API, zu funktionieren, wenn der Accessibility-Dienst von einer App aktiviert wird", erklärt NLLApps hierzu ergänzend.

Wir sollten jedoch nicht vergessen, dass barrierefreie Dienste einen echten Nutzen für Nutzer:innen mit Behinderungen haben. Wir sollten eine Reihe von Funktionen, die Android und die Technik im Allgemeinen inklusiver machen, nicht verteufeln.

Fazit

Ich kann die Argumente verstehen, dass die ständigen Blockaden von Google unfaire Praktiken sein können. Vor allem, da Google genau die gleiche Funktion zum Aufzeichnen von Anrufen in seiner eigenen App anbietet.

Ich kann mir auch vorstellen, dass eine App oder eine Funktion möglicherweise nicht per se illegal oder unmoralisch ist. Und dass es die Art und Weise der Nutzung ist, die es problematisch macht und einen Rahmen braucht.

Ich finde aber, dass der Fall Nothing nicht auf dieses zweite Argument zutrifft, wie ich oben erklärt habe. Aber selbst wenn man das alles in Betracht zieht, gibt es mehrere Fälle, in denen ich denke, dass die Aufzeichnung eines "unauffälligen" Anrufs gerechtfertigt sein könnte.

Und vor allem gibt es enorm viele Möglichkeiten, diese Softwarebeschränkungen zu umgehen. Was hindert mich daran, einen Anruf über Lautsprecher mit einem Diktiergerät oder dem Sprachrekorder eines anderen Smartphones aufzunehmen? Oder eine App wie die von NLLApps außerhalb des Play Store zu installieren?

Schließlich bin ich der Meinung, dass eine Benachrichtigung, die alle Teilnehmer eines Anrufs darüber informiert, dass der Anruf aufgezeichnet wird, ein Recht auf diese Art von Funktionen hat. Was denkt Ihr darüber?

Sollten Eurer Meinung nach Apps/Funktionen zur Aufzeichnung von Anrufen auf unseren Smartphones verboten sein?
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Zu den Kommentaren (24)
Antoine Engels

Antoine Engels
Head of Editorial nextpit France

Schwarzer Gürtel beim Lesen von Datenblättern. OnePlus-Fanboy in der Remission. Durchschnittliche Lesezeit für meine Artikel: 48 Minuten. Fact-Checker für Tech-Tipps in seiner Freizeit. Hasst es, von sich selbst in der dritten Person zu sprechen. Wäre in einem früheren Leben gerne JV-Journalist gewesen. Versteht keine Ironie. Head of Editorial bei NextPit France.

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24 Kommentare
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  • Olaf Gutrun 57
    Olaf Gutrun vor 8 Monaten Link zum Kommentar

    Hatte ich früher mit Custom Roms auch.

    Ich sag mal, nur die Funktion ist doch eigentlich nicht illegal heimlich aufnehmen kann man auch anders wenn man das möchte von daher finde ich die Funktion nicht so schlimm.


  • Jörg W. 64
    Jörg W. vor 8 Monaten Link zum Kommentar

    Finde ich problematisch gerade in Zeiten von KI wer weiß was damit möglich .


    • Olaf Gutrun 57
      Olaf Gutrun vor 8 Monaten Link zum Kommentar

      Da sehe ich viele Apps mit Mikrofon Berechtigung problematischer, diese können bei Missbrauch problemlos permanent alles mit lauschen.


  • 70
    Michael K. vor 8 Monaten Link zum Kommentar

    Die Möglichkeit, Telefonate mit ausdrücklicher Zustimmung des/der anderen Teilnehmer(s) aufzeichnen zu können, halte ich schon für sinnvoll und nicht nur im B2B oder B2C Bereich, wo schon gelegentlich um Zustimmung zur Aufzeichnung des Gesprächs "zur Verbesserung der Servicequalität" oder "zu Schulungszwecken" gebeten wird. Auch für Studenten, die im Rahmen einer Arbeit umfangreiche telefonische Interviews auswerten müssen, ist eine solche Funktion ungemein praktisch, und sollen solche Interviews wortgetreu niedergeschrieben werden, dürfte sie schon fast alternativlos sein.
    Dass eine solche Aufnahme "unauffällig" oder heimlich möglich ist, halte ich aber für nicht nötig. Zwar dürfte es tatsächlich der Verantwortung des Nutzers obliegen, den anderen Teilnehmer um Zustimmung zu bitten, und die Aufzeichnung zu unterlassen falls dieser nicht zustimmt, und wie geschrieben, könnte eine illegale Aufzeichnung auch einfach bei lautgestelltem Gerät mit einem Kassettenrekorder erfolgen. Trotzdem muss ein Gerätehersteller solche illegalen Umtriebe nicht noch unterstützen, selbst wenn er selber dabei legal bleibt. Nicht zuletzt könnte der Ruf des Herstellers darunter leiden, wenn solche Nutzungsszenarien öffentlich bekannt werden.

    Olaf Gutrun


  • 25
    Gelöschter Account vor 8 Monaten Link zum Kommentar

    Boahhh, das ist ein sehr heikles Thema. Die Antwort auf die Frage, ob man ein Gespräch ungefragt aufnehmen darf, muss ausnahmslos mit einem klaren NEIN beantwortet werden. Notwendige Fahndungsmaßnahmen mit einer dementsprechenden gesetzlichen Rechtfertigung lasse ich da außen vor.

    Ich halte es auch für absolut bedenklich dass Servicehotlines etc diesen Aufnahmedienst "by default" aktiviert haben und man aktiv eine Taste drücken muss, wenn man das ausschalten will. Das gehört eindeutig in der entgegengesetzten Reihenfolge umgesetzt. - "Guten Morgen, lieber Gesetzgeber, bitte wachen Sie endlich auf!!"

    Man kann (eigentlich muss) dieses Thema natürlich auch auf den visuellen Bereich erweitern. Was hier für den sprachlichen Aufnahmebereich gelten soll muss auch für Videoaufnahmen gelten. So gesehen sind bereits jetzt viele der elektronischen Türspione und Außenkameras (mit Aufzeichnungsfunktion in den öffentlichen Bereich hinein) und auch die integrierte Rundum-Kameraüberwachung jedes einzelnen Tesla-Fahrzeuges, sämtliche smarte Brillen etc rechtswidrig oder zumindestens als moralisch schwer bedenklich einzustufen.

    Vielleicht erledigt sich das Thema spätenstens mit der flächendeckenden Nutzung von KI von alleine. Ich denke, ab dann ist sowieso der Wahrheitsgehalt jeden Bildes und jeder Video- und Tonaufnahme mehr als hinterfragungswürdig.

    Olaf GutrunMcTweetThomas_S


  • 4
    Samsdas vor 8 Monaten Link zum Kommentar

    Also wenn ich über Lautsprecher telefoniere, und auf Aufnahme drücke, nimmt jedes Smartphone Gespräche auf ohne das es bemerkt wird, auch gibt's zahlreiche apps die diese Funktion bieten, Nothing hat hier die Funktion nur ins OS eingeführt, verstehe das Problem nicht

    Olaf Gutrun


    • 25
      Gelöschter Account vor 8 Monaten Link zum Kommentar

      Ich gebe dir insofern Recht, als dass du, wie du selber schreibst, das Problem wirklich nicht verstehst.
      Nur weil etwas recht einfach umgangen werden kann, ist es noch lange nicht legal. Man rast ja auch nicht mit 130 Sachen durchs Wohngebiet, nur weil es so einfach ist, aufs Gas zu treten.


      • Olaf Gutrun 57
        Olaf Gutrun vor 8 Monaten Link zum Kommentar

        Warum nur die Funktion an sich ist doch nicht illegal


        Ich hatte mal eine Custum Rom die nam wirklich jedes Gespräch auf, hatte ich mal drei Monate an.

        Das wäre etwas anderes.

        Ich finde die Funktion okay, solange das Gegenüber bescheid weiss wer es heimlich benutzt, kann wie oben angemerkt auch über andere Wege aufzeichen.

        Ist doch das selbe, das man dem Gegenüber mitteilt, wenn man den Lautsprecher an hat und andere mit hören können, das sagt man doch ebenso dem Gegenüber.


        Ich finde es völlig okay


      • 25
        Gelöschter Account vor 8 Monaten Link zum Kommentar

        Hallo Olaf. Wenn du genau liest, was ich in den beiden obigen Posts geschrieben habe wirst du feststellen, dass sich unsere beiden Angaben eigentlich überhaupt nicht unterscheiden.
        Für Samsdas ist es ok, wenn er ungefragt!! Gespräche aufnimmt und das ist eben nicht ok. Es ging mir um den Begriff "ungefragt" und nicht generell ums aufzeichnen.


      • 62
        René H. vor 8 Monaten Link zum Kommentar

        > Warum, nur die Funktion an sich ist doch nicht illegal <
        Doch, die kann illegal sein. Schon die Nutzungsmöglichkeit kann sie illegal machen. Radarwarner im/fürs Auto z.B. dürfen noch nicht einmal installiert sein. Denn wenn die Polizei das sieht, könnte es Probleme geben. Oder z.B. auch sogenannte Nachbrenner für den CB-Funk, da reicht es, sie verpackt im Schrank liegen zu haben, um Probleme bekommen zu können, Nachbrenner sind bei CB-Funk nämlich nicht erlaubt. Oder in Amtssprache: Es genügen Bereithaltung und/oder Einsatzbereitschaft.


      • Olaf Gutrun 57
        Olaf Gutrun vor 8 Monaten Link zum Kommentar

        Eigentlich hat Samsdas doch nur geschrieben das man eine heimliche Aufname auch anders machen kann, egal welche methode, wenn man bescheid sagt ist es doch ok.

        Ja die Funktion kann Missbraucht werden, aber auch ohne die Funktion kann problemlos missbraucht werden.

        Die Funktion selber sehe ich aber nicht als illegal.

        Ist doch das selbe mit den Kameras, das man bei vielen den Auslöser nicht abschalten kann. Man kann dennoch das Telefon auf Lautlos stellen dann gehts auch so. Sehe ich genauso, auch da fände ich es okay wenn man den Auslöserton generell abschalten kann.

        Das weg lassen der Funktionen verhindert nunmal den Missbrauch nicht.


      • Olaf Gutrun 57
        Olaf Gutrun vor 8 Monaten Link zum Kommentar

        Es gibt aber kein Verbot für Telefone welche Gespräche aufnehmen können, der vergleich mit einem Radarwanner passt da nicht.

        Soll man als nächstes den Voice recorder weg lassen, weil man heimlich ein gesprochenes Gespräch ebenso aufnehmen kann.

        Verstehst du worauf ich hinaus will?


  • Thorsten Klein 24
    Thorsten Klein vor 8 Monaten Link zum Kommentar

    Die hätten vielleicht erstmal den Kopf einschalten müssen, bevor die mit sowas um die Ecke kommen.

    Gelöschter Account


    • 25
      Gelöschter Account vor 8 Monaten Link zum Kommentar

      Möglicherweise ja, aber vielleicht ist das in anderen Ländern gar nicht verboten, vielleicht sogar gewollt? Die Welt ist ja bekanntlich größer als die EU.


      • 70
        Michael K. vor 8 Monaten Link zum Kommentar

        Da für die anderen Weltregionen ohnehin eigene Softwareversionen erzeugt werden, schon wegen anderer verwendeter Frequenzbänder und anderer lokaler Besonderheiten, hätte man es ja auch nur dort einbauen können, wo es nicht verboten ist, oder sogar erwünscht ist. Ob es hier direkt verboten ist, eine technische Möglichkeit für heimliche Sprachaufnahmen bereitzustellen ist nicht unbedingt gesagt und keine Schlussfolgerung daraus, dass es verboten ist Sprachaufzeichnungen ohne Zustimmung des anderen Teilnehmers anzufertigen. Aber wie Du selber an anderer Stelle sagst: nur weil etwas nicht direkt verboten ist, kann es trotzdem sinnvoll sein, es zu lassen, hier und überall sonst auf der Welt auch.


      • Olaf Gutrun 57
        Olaf Gutrun vor 8 Monaten Link zum Kommentar

        Bei uns ist es doch auch nicht verboten, deine Kamera darf doch auch ohne auslöserton ausgestattet sein, trotzdem darfst nicht heimlich fotografieren.

        Mit deinem Voice Rekorder darfst du es heimlich auch nicht, nach dieser Logik müsste man dann auch den voice recorder weg lassen, mit dem könnte man doch auch heimlich etwas aufnehmen. Am besten noch die Cam verbieten, du könntest heimlich Leute filmen.

        Das vorinstallieren und die Möglichkeit Gespräche aufnehmen zu können ist doch völlig ok, wer heimlich aufnehmen will macht es sowieso.

        Anders wäre es, wenn wie bei meiner damaligen Custom rom jedes gespräch immer aufgenommen wird.

        Aber hier bei Nothing sehe ich wirklich kein Problem.

        Finde es auch übertrieben das ich mein Samsung lautlos machen muss um ohne Auslöser zu knipsen. Ob Gruppenfoto, oder auch beim Portrait finde ich es oft gut das die Personen nicht jedes Foto hören, oft hat man einfach die schöneren Bilder ohne Auslöser ton.

        Bei Portraits z.b Mache ich direkt sehr viele Bilder, rede mit der Person und kann so ein paar schöne Bilder bekommen.

        Mit Auslöserton sieht das dann anders aus. Finde ich blöd das so etwas aus ,, ethischen" Gesichtspunken, gesperrt wird.

        Die jenigen die Missbrauch betreiben tun es halt anders.


  • 62
    René H. vor 8 Monaten Link zum Kommentar

    Schade, dass es keine Aufzeichnungsfunktion gibt. Callcenter-Gespräche aufzeichnen wöre doch sicher interessant, vor allem vorm Zivilgericht. ;)

    Olaf Gutrunlu-mia


    • 41
      Gelöschter Account vor 8 Monaten Link zum Kommentar

      Audioaufnahmen, denen nicht zugestimmt wurde, sind in Zivilprozessen unzulaessig. Mit solchen Aufnahmen machst Du dich selber strafbar. Kannste Dich nur privat dran 'erfreuen'.

      Michael K.TentenKlaus E.Carsten Drees


      • 70
        Michael K. vor 8 Monaten Link zum Kommentar

        Und selbst mit Zustimmung des/der anderen Geprächsteilnehmer ist die Beweiskraft solcher Aufnahmen, die sich schon seit den Tagen der Magnetbandaufnahme vergleichsweise einfach fälschen bzw. manipulieren lassen, doch sehr eingeschränkt.


      • 62
        René H. vor 8 Monaten Link zum Kommentar

        Man kann die Anrufer fragen. Die meisten Callcenter würden sofort auflegen. Problem gelöst. ;)

        Man kann ja die Aufnahme schützen und ans Smartphone binden (kopieren dann nicht möglich).

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