Neue StVO: Smartphones mit Blitzer-Apps offiziell tabu
Sogenannte Blitzer-Apps für das Smartphone bewegten sich bisher in einer gesetzlichen Grauzone. Ihre Nutzung war nach Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht direkt verboten. Der Bundesrat ergänzt nun einen wichtigen Satz in seiner Novelle der StVO und macht Blitzer-Apps den Garaus.
Die Verwendung von Geräten, die dazu bestimmt sind, im Auto Radarwarnungen auszugeben, sind laut §23 Absatz 1c verboten. Das Problem bisher: Ein Smartphone ist nicht ausschließlich dazu bestimmt. Zwar mussten bereits in der Vergangenheit Nutzer von Blitzer-Apps mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie bei einer Verkehrskontrolle mit entsprechender Anwendung erwischt wurden. Trotzdem lagen etwaige Radar-Apps im vergangen Jahr weit oben in den App-Charts.
Die Installation einer solchen App, wie beispielsweise von blitzer.de, sollte man sich nun allerdings zwei Mal überlegen. Denn der Bundesrat ergänzt den §23, Absatz 1c, um einen wichtigen Satz:
"Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden."
Bislang lautete die Novelle wie folgt, und ließ damit Interpretationsspielraum:
"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."
Somit fasst das neue Gesetze nicht mehr nur Geräte ein, die ausschließlich für die Warnung vor Blitzern genutzt werden, sondern auch Geräte, die etwaige Funktionen potenziell ausführen können.
Was heißt das im Klartext?
Einen wichtigen Hinweis auf die Konsequenzen dieser Ergänzung findet sich in der offiziellen Erklärung zum Beschluss des Bundesrats.
"Laut der Verordnungsbegründung wären von der vorgeschlagenen Regelung künftig allerdings auch Navigationssysteme umfasst, die auf Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hinweisen, selbst wenn die entsprechende Funktion deaktiviert wird. Darüber hinaus würde die vorgeschlagene Regelung ausweislich der Begründung der Verordnung auch Mobiltelefone, auf denen sogenannte Blitzer-Apps installiert sind, umfassen. Diese dürften vom Fahrzeugführer nicht mitgeführt werden."
Theoretisch darf ein Smartphone, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, erst neuerdings mitgeführt werden – vorher waren Geräte mit Blitzer-Apps im Auto nicht zugelassen. Dass sich das in der Realität nicht durchsetzen ließ, dürfte klar sein. Noch ist es Polizisten nicht gestattet, das Smartphone bei einer Verkehrskontrolle zu überprüfen. Wer mit einer aktiven Blitzer-App im Straßenverkehr erwischt wird, muss mit einem Bußgeld bis 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Via: Mobiflip
Das Thema ist in DE völlig ideologisch verpolt!
1. Egal ob ich jetzt über das mein Wissen, das Radio, einen Anruf, ein Chat/eMail oder ein Programm/APP eine Warnung wird man nicht verbieten können.
2. Die meisten Blitzer sind nicht an Gefahrenstellen und damit nicht Gerichtsfest, was letzten Endes Raser straffrei lässt, wenn sich eine Klage rentiert.
3. Feste Kontrollen erwischen meist ältere Gewohnheitsfahrer, die die Strecke mehr oder weniger kennen aber mit der Schilder und Reizflut an der Straße überfordert sind und sich auf den Verkehr konzentrieren
So und nu kann sich jeder mal Gedanken über den Sinn insbesondere von fest installierten Blitzern machen.
Wie hirnrissig - von Blitzer Apps, die legal im Store erhältlich sind, darf man sich nicht warnen lassen. Von den Durchsagen im Lokalradio schon. Deshalb schlage ich ein Bußgeld für alle vor, die sich bei einer Verkehrskontrolle mit eingeschaltetem Lokalradio erwischen lassen. Übrigens wird beim bundesweiten Blitzermarathon Tage vorher in allen Medien gewarnt. Und das ist gut so. Was ist denn wichtiger? Die Verkehrsteilnehmer vom Gaspedal zu bekommen oder eine auf diese Weise aufgefüllte Stadtkasse?
Es wird noch hirnrissiger:
An den Blitzertagen gibt die Polizei den Radiosendern sogar die Positionen durch.
Ohne jetzt alle Kommentare gelesen zu haben... Was macht jetzt TomTom als Hersteller?
In dem TomTom meiner Frau wird vor festinstallierten und mobilen Blitzern sehr wirksam gewarnt, da Nutzer über ein Touch auf den Bildschirm bejahen oder verneinen können, ob der Blitzer, vor dem gewarnt wurde noch da steht oder nicht.
Nichts!
Ihr müsst die Funktion abschalten, noch besser deinstallieren, falls das vorgesehen ist.
Das ist das Ding.... Ich weiß es nicht sicher, glaube aber fast, dass diese Funktion in den Einstellungen nicht deaktivierbar ist. Jedenfalls habe ich so nen Punkt bisher nicht gesehen.
Heute Abend mal schauen.
Wenn dem so ist, dürft Ihr es nicht mehr im öffentlichen Verkehr mitführen, bzw. nur abgeschaltet. Am besten im Kofferraum, damit niemand sagen kann, Ihr hättet es gerade erst abgeschaltet.
Das ist für mich das Schräge:
- Verkaufen darf man die Dinger.
- Kaufen darf man die Dinger auch.
- Im öffentlichen Strßenverkehr darf man die aber nicht nutzen.
Daraus ergibt sich aber, dass Ihr es verkaufen könnt. Ich nehme an, Du schreibst nicht von der TomTom-App.
Ganz normale kaufbare Navi-Geräte (Europa-Version) von TomTom mit vorinstallierter SIM, in die diese Blitzerwarn-Funktion integriert ist.
Wie geschrieben, ich werde heute Abend mal in den Einstellungen schauen, ob der Punkt anwählbar ist.
Falls das nicht der Fall ist, könnte TomTom ein generelles Vertriebsproblem bekommen oder muss deutschlandspezifische Updates anbieten um die Funktion ausschließlich für Deutschland zu sperren.
Spannend...
Wenn sich das nicht abschalten lässt, kann man es wohl zumindest über den PC deinstallieren. Die aktuellen TomTom-Geräte werden diese Funktion für Deutschland (analog zur Schweiz) nicht mehr anbieten.
Yupp - ist im Punkt "Radarwarnung und Gefahrenquellen" an- und abschaltbar.
Nein, TomTom wird kein Vertriebsverbot bekommen. Die Nutzung der Radarwarner war ja schon vor den Navis verboten, deren Vertrieb aber nicht. Diese Inkonsequenz habe ich nie verstanden.
An alle Moralapostel und Raser: Die Mehrheit der Nutzer von Blitzerwarnen sind weder Raser noch Leute die keine Schilder lesen können, sondern meiner Ansicht nach einfach Menschen die sich gerne warnen lassen wollen, weil sie wissen, sie sind nicht perfekt, übersehen mal ein Schild und fahren statt 50 mal 60 km/h in der Stadt ohne das sie das jetzt mit böser Absicht tun.
An alle Nichtautofahrer, bitte berücksichtigen, dass die Sicht auf die Sache eine andere ist als jene derer, die viel fahren dürfen. Jedenfalls ist das meine Meinung.
Beifahrer können den Fahrer jederzeit darauf hinweisen, wenn eine Gefahrenstelle droht, auch unter Nutzung einer Blitzerapp, zumindest verstehe ich den Gesetzestext so.
Du kannst dich entspannen. Wenn du mit 60 auf dem Tacho statt erlaubter 50 durch die Stadt fährst, wird keine Blitzeranlage auslösen. Dafür brauchst du also keinen Blitzerwarner.
Na das stimmt aber so nicht, mir ist das passiert, ich war nach Abzug der Toleranz bei 56 km/h und wurde daher belangt.
Bei der Navigationssoftware wie "HERE" beept es wenn Du über eine - zuvor festgelegte - Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit drüber kommst.
Ist also kein Blitzerwarner sondern eine Art Tempo Information. Das würde ja dann in Deinem Fall seinen Zweck voll erfüllen
Ich vermute mal, da werden einige Hersteller von Navis und vor allem Google (ich habe gelesen, das Google Maps wegen des 15 jährigen Jubiläums nicht nur ein neues Logo, sondern auch einige Neuerungen bekommt, unter anderem auch einen Blitzerwarner).
Na, dann viel Spaß!!!
Also ich fasse zusammen, alle die hier jammern, fahren selber zu schnell und können wie 90% der autofahrer nicht lesen oder blenden verkehrsschilder aus.
ein schild mit 80 auf weißem Hintergrund heisst max 80. schon bei nasser Fahrbahn darf ich 60-70 fahren und jedes hupen ist eindeutige Nötigung.
Viele Autofahrer sind sich nicht im klaren das so mancher sich nicht ein hochpreissiges auto leisten kann was technisch im stande ist auch bei nasser Fahrbahn die hoechstgeschw. zu fahren.
Also liebe Hupende Fahrer, versetzt euch mal in euren Vordermann bevor ihr naechstes mal Hupt
Du siehst ja an den ganzen Kommentaren hier, wie wichtig dem Deutschen seine Freiheit, das Gaspedal mal richtig durchzudrücken, ist und wie schnell er auf die Palme geht, wenn auch nur der Hauch eines Verdachts besteht, jemand könnte diese Freiheit eingrenzen. Wir haben 2020 und keine anderen Sorgen? Arm.
Gehts hier um Höchstgeschwindigkeit, oder um Blitzer-Apps oder welche mit Blitzerfunktion???
Behinderung ist auch Nötigung!
Kauf Dir lieber neue und ordentliche Reifen, mit denen das Auto nicht so schnell aufschwimmt. ;)
Also liebe Schleicher, wenn ihr es auch nicht eilig habt, fahrt mal rechts ran und lasst die Schlange hinter Euch vorbei.
Dieser Kommentar könnte Ironie enthalten.