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Die Bundesregierung will Eure Smart-Home-Daten - zu Eurer Sicherheit

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© nextpit

Auf der heute gestarteten Innenministerkonferenz in Kiel soll ein Thema der Konferenz auch die Verwendung von sogenannten “digitale Spuren” von Smart-Home Geräten für die Strafverfolgung sein.

Wenn man an die Gefahren für die Privatsphäre denkt, die von Smart-Home Geräten, wie Alexa oder Google Home ausgehen, denken die meisten zuerst an die großen Unternehmen Facebook und Google. Aber zurzeit sieht es so aus, als habe auch die Bundesregierung bzw. im speziellen die Innenminister des Bundes und der Länder Interesse an diesen Daten.

Die Idee, die Daten von Smart-Home-Geräten zur Strafverfolgung zu nutzen, wurde ursprünglich vom schleswig-holsteinischen Ministerpräsident Hans-Joachim Grote von der CDU eingebracht. In seinem Entwurf heißt es, dass digitalen Spuren “eine immer größere Bedeutung” bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungen zukommt.

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Auch Amazon soll seine Daten offenlegen. / © NextPit

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, meinte heute, dass “es für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung sehr wichtig ist, dass den Sicherheitsbehörden [...] auf diesen Geräten gespeicherte Daten nicht verschlossen bleiben". Die Innenministerkonferenz soll dafür laut Bundesinnenministerium den “Einstieg in die Diskussion” gewährleisten. So verwundert es nicht, dass das Bundesinnenministerium um Horst Seehofer schon bestätigte, dass die rechtlichen Möglichkeiten einer solchen Maßnahme geprüft werden.

An Unterstützung auf der Innenministerkonferenz fehlt es der Idee auch nicht. Die Innenstaatssekretäre der CDU und SPD haben sich laut des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) auf einer Vorkonferenz vor einer Woche in Berlin darauf verständigt, den Antrag des Ministers unterstützen zu wollen.

Kritiker sehen den Vorstoß äußerst problematisch

Aber das Vorhaben stößt auch auf Kritik: Der Staatssekretär des Bundesjustizministerium Gerd Billen warnt die Minister vor dem Zugriff auf Daten von Sprachassistenten. Es sei zwar wichtig, dass die Methoden der Strafverfolgung auf dem neuesten Stand seien, “aber der Schutz der persönlichsten Lebensbereiche und die Freiheit jedes Beschuldigten sich nicht selbst zu belasten, setzen Grenzen".

Auch der Vize-Präsident vom Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sieht den Vorstoß problematisch. So sagte er der dpa:

"Wenn Behörden ermächtigt werden sollten, die Daten von [...] Sprachassistenten in den Haushalten der Journalisten abzuhören, macht der Staat sich zum Komplizen nicht legitimierter Datenpiraten. Die wirklich massive Gefahr für die Freiheit in unserer Demokratie geht aus von der komplett unregulierten Datenerfassung US-amerikanischer Technologie-Plattformen in unseren Haushalten und damit in den intimen Privatsphären der Menschen."

Denkt Ihr, dass es gerechtfertigt ist, einen Menschen bei Tatverdacht über seinen Sprachassistenten abzuhören?


Dieser Artikel wurde von unserem Schülerpraktikanten Henri unter Betreuung der Redaktion erstellt.

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Zu den Kommentaren (32)
Christopher Gabbert

Christopher Gabbert
Redakteur

Christopher ist vor knapp 8 Jahren mir dem HTC Hero auf den Android-Geschmack gekommen und schreibt seit Juli 2018 für AndroidPIT. Nach dem Ausprobieren zahlreicher Android-ROMs und einigen Monaten mit dem iPhone, ist er aktuell wieder bei purem Android gelandet.

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32 Kommentare
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  • 10
    Ronny W 24.06.2019 Link zum Kommentar

    Sie wollen uns nicht in Sicherheit wiegen, sie wollen alles von uns wissen. Ich nenne das Stasi 2.0 . In der DDR wurde man überwacht und jetzt ist es noch schlimmer. Unsere Politiker wollen nur wissen wer was redet und was sie dagegen machen können.


  • M.E.0815 40
    M.E.0815 13.06.2019 Link zum Kommentar

    Hier mal etwas aus dem Juraforum:

    Schutz der Privatsphäre
    Geschützt wird die Privatsphäre durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches dem Schutz eines abgeschirmten Bereichs persönlicher Entfaltung dient. So heißt es in Art. 2 Abs. 1 GG:

    „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

    Dieser Artikel ist in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG zu sehen:

    „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

    Grundgedanke ist, dass es den Menschen möglich sein soll, einen persönlichen Bereich zu besitzen, in dem er sich frei und ungezwungen verhalten kann, ohne dass er befürchten muss, dass Dritte ihn beobachten oder abhören können.
    Konkret definiert wird dieser Schutzbereich durch Art. 13 GG („Unverletzlichkeit der Wohnung“) sowie Art. 10 GG („Post- und Fernmeldegeheimnis“).

    Hier mal die Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/schutz-der-privatsphaere

    Sehr lesenswert da hier auch der Schutz der Intims- und Geheimsphäre behandelt wird.

    Fazit: Ich darf mir also aussuchen wem ich was erlaube (in meinem Bubble). Das kann kein Politiker ändern.


  • 11
    Gelöschter Account 13.06.2019 Link zum Kommentar

    Puh, gut das ich schon ein Alexa Echo Dot habe.
    Aber das die Zuhörer bitte bei intimen Aktionen weghören, kann man sich doch verlassen oder *fg*


  • 62
    René H. 13.06.2019 Link zum Kommentar

    Wir sind immernoch frei genug um uns solche Assistenten nicht ins Haus zu holen.


    • 22
      U Mü 13.06.2019 Link zum Kommentar

      Leider werden die Assistenten in inzw immer mehr Geräte implemnetiert. Kopfhörer usw. irgendwann kommt man nicht mehr drumrum. Und deaktivieren ist dann auch nicht mehr. Nervt mich auch richtig. Google Assi im Handy auch deaktiviert ( war Default). Dennoch ist Googlesuche selbst auf dem Gerät bereits parallel dazu gereift


  • André Passut 24
    André Passut 12.06.2019 Link zum Kommentar

    Auf Wiedersehen Privatsphäre. Sag mal sind die Politiker jetzt völlig verblödet?


    • 20
      Benny 13.06.2019 Link zum Kommentar

      Ne, Threema ist z.B. ein Schweizer Dienst und ich denke nicht, dass sich das Unternehmen darauf einlässt (die Schweiz gehört nicht zur EU - für alle, die es nicht wussten).
      Weiterhin können wir bei Bedarf Ricochet u.a. benutzen.
      Sorry, Herr Seehofer.
      Oh, war der Ansicht, dass es in dem Bericht auch um Messenger wie WhatsApp geht, das wird zumindest auch angedacht.


      • 70
        Michael K. 13.06.2019 Link zum Kommentar

        Das ist eine spannende Frage. Die Schweiz ist zwar kein EU-Mitglied, hält sich aber an viele EU-Bestimmungen, weil sie durch bilaterale Verträge am Binnenmarkt Teilhabe hat.


  • Lefty 42
    Lefty 12.06.2019 Link zum Kommentar

    Erstaunlich nur, dass das durchschnittliche Politiker"hirn" offenbar nicht in der Lage ist, den Zusammenhang zwischen solchen Aktionen und massiven Stimmverlusten bei Wahlen herzustellen.
    Dabei hat der Bundesvollhorst doch erst kürzlich erklärt, dass man alles nur möglichst kompliziert formulieren muß, damit wir Geistesamöben den Durchblick verlieren. Kann doch nicht so schwer sein!

    Gelöschter AccountMichael K.BennyU Mütrixi


    • 70
      Michael K. 13.06.2019 Link zum Kommentar

      Das hat man auch an den Protesten gegen Artikel 13 der Urheberrechtsreform kurz vor der Europawahl gesehen, und mit welcher Sturheit die bei der Abstimmung einfach ignoriert wurden. Das Ergebnis ist bekannt. Wie soll man so was nennen, "vernunftresistent"?

      U Mütrixi


      • trixi 78
        trixi 13.06.2019 Link zum Kommentar

        Solange man das dem geneigten (je nach Bildungsstand) BILD oder FAZ Leser als unbedingt nötig für die Sicherheit verkaufen kann, kriegen sie das auch durch.

        Das hast du ja schon bei Artikel 13 gesehen, was da teilweise für ein Blödsinn geschrieben wurde.

        Irgendwann bricht ihnen zwar aus demografischen Gründen die Wählerschaft weg, aber dann ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

        U Mü


    • 62
      René H. 13.06.2019 Link zum Kommentar

      Wir können wählen wen wir wollen. Wenn die Überwachung kommen soll wird sie kommen. Da kann eine Partei versprechen was sie will. Der ehemalige "Revoluzer" Joschka Fischer ist doch auch nur ein Politiker, von seinen Zielen ist nichts geblieben außer die Erinnerung.


  • 7
    DrDunkey 12.06.2019 Link zum Kommentar

    Ich verstehe es nicht. Telefone werden mit richterlicher Genehmigung auch abgehört. warum sollte es eine Ausnahme für Smart Home Geräte geben. Solange die Einzelfälle ordentlich geprüft werden, ist das durchaus sinnvoll. aber wahrscheinlich ist hier der Haken?


    • 22
      U Mü 12.06.2019 Link zum Kommentar

      Die haben bereits derart viele Daten die für alles Mögliche ausreichen würden. Nur wird Recht sehr oft nicht umgesetzt,Richter entscheiden Freisprüche bei eindeutig Schuldigen etc pp. Das sind alles nur verlogene Nebelkerzen


    • Thomas M. 22
      Thomas M. 13.06.2019 Link zum Kommentar

      Einfaches Amtshilfeersuchen an die NSA, die unter Zuhilfenahme des Patriot-Acts zur Not auch in das Toilettenpapier Sensoren und Wanzen einbaut, um auch nur ja nichts zu verpassen, sollte reichen. Und schließlich hat man ja als anständiger Bürger nichts zu verbergen. Warum schließt man eigentlich noch die Badezimmertür, wenn man auf die Toilette geht? Und die Passwörter und Online-Banking-Zugangsdaten, habe ich von diesen nichts zu verbergen habenden anständigen Bürgern übrigens auch noch nicht öffentlich im Netz gefunden. Wie kommt's, wenn man doch nichts zu verbergen hat? Seeehr suspekt, vielleicht haben die doch was zu verbergen?


  • 77
    Gelöschter Account 12.06.2019 Link zum Kommentar

    Vielleicht wird es Pflicht, das arbeitslos gewordene sich Kameras ins Haus oder Wohnung stellen muss, damit das Jobcenter jeden Tag kontrollieren kann das man als Hartzbezieher ja nicht illegal dazu verdient... 🙄


  • Maximilian HE 51
    Maximilian HE 12.06.2019 Link zum Kommentar

    Wer kennt es nicht.

    "Alexa, änder bitte meinen Termin 'Bombenanschlag' auf den 13.06. um 14 Uhr. Es ist was dazwischen gekommen."

    Gelöschter AccountsymbiantrixiGelöschter AccountTentenRalf KastlSinineChristopher GabbertSteffen HergetTimBastian Siewers


  • M.E.0815 40
    M.E.0815 12.06.2019 Link zum Kommentar

    Die Bundesregierung will Eure Smart-Home-Daten - zu Eurer Sicherheit

    Bekommen'se aber nicht.

    Gelöschter AccountTimGelöschter Account


    • 22
      U Mü 12.06.2019 Link zum Kommentar

      Ja,ist klar. Zu unserer Sicherheit. Vergewaltiger,Mörder,IS Gefährder mit halbautomatischen Waffen werden nicht verurteilt,laufen frei herum,verüben neue Straftaten und die wollen angebl unsere Sicherheit erhöhen. Haben alle Erkenntnisse u Beweise bereits und handeln nicht. Um unsere Sicherheit geht es ganz sicher nicht.

      M.E.0815Andreas S.Gelöschter Account


      • 7
        Enigma22 12.06.2019 Link zum Kommentar

        Welche überführten Vergewaltiger, Mörder und Attentäter laufen frei herum? Oder laufen vielmehr Unschuldige und Menschen, denen man die Tat nicht nachweisen kann (also vor dem Gesetz auch Unschuldige) frei herum...?

        Maximilian HE

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