Konntest Du nicht! Weil es genau anders herum ist!
Gesetzliche Gewährleistung:Umfasst verdeckte Mängel, die bereits beim Kauf bestanden. Damit ist ein Verlust dieses Anspruches durch Manipulation am Gerät ausgeschlossen. Machst Du es aber durch die Manipulation kaputt, ist es kein Mangel, der beim Kauf bestand und die Gewährleistung greift nicht.
Du als Käufer musst beweisen, dass der Mangel beim Kauf bestand. Ausnahme: In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr und der Verkäufer muss beweisen, dass es sich um keinen Mangel handelt, der bereits beim Kauf bestand.
Die Gewährleistung besteht zwischen gewerblichem Verkäufer und Kunde.
Bestätigt in EU Richtlinie 1999/44/EG bzw. 1999/44/EC
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31999L0044
E:HTML
(BB-Code macht leider immer einen Smile in die URL; Smilie durch Doppelpunkt und D ersetzen)
Garantie:Dies ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Der Verkäufer hat damit nichts am Hut. Die Bedingungen kann der Hersteller festlegen. Somit auch den Verlust der Garantie durch Manipulation.
Es gilt aber das BGB, so dass die Garantiebestimmungen keine uberraschenden Klausen beinhalten dürfen. Darüber, was überraschend ist und was nicht, lässt sich prima streiten.
Es gibt kein Urtel de EuGH bezüglich Garantie und Software-Modifikation auf Smartphone oder ähnlichem. Sollte ich mich Irren, bitte ich um das Aktenzeichen.
— geändert am 14.11.2013, 15:19:44
Ich habe keine Lust mehr auf Bastelei und widme mich lieber wieder dem Real Life. Die Idee gärte schon länger. Tschüß!
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