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Gericht: Telekom muss StreamOn anpassen

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© Deutsche Telekom

Die Telekom darf ihr Angebot "StreamOn" in der jetzigen Form nicht weiter anbieten. Ein Gericht hat entschieden, dass das Angebot gegen zwei europäische Regeln verstößt. Die Telekom will aber nicht so einfach aufgeben.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass das kostenlose Zusatzangebot StreamOn gegen geltendes Recht verstößt. Damit hat das Gericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt. Die Telekom hatte ein Eilverfahren gegen die Bundesnetzagentur angestrengt.

StreamOn kann kostenlos zu einem Mobilfunkvertrag bei der Telekom hinzugebucht werden. Datenverkehr bestimmter Streaming-Anbieter wird dabei nicht auf das monatliche Datenvolumen angerechnet. Teilweise ist die Bandbreite jedoch auf maximal 1,7 MBit/s beschränkt, wodurch Videostreams auf DVD-Qualität mit 480p reduziert werden. Das bestimmte Dienste gezielt gedrosselt werden, verletzte aber die Netzneutralität, entschied das Gericht. Dabei sei es auch egal, ob der Kunde diesem bei Vertragsabschluss zugestimmt habe.

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Wird es bald stumm um StreamOn? / © Deutsche Telekom

Das so genannte "Zero-Rating-Angebot" lässt sich zudem nur in Deutschland nutzen. Das aber verstößt laut der Entscheidung gegen die europäischen Roaming-Regeln. Demnach darf keine zusätzliche Gebühr erhoben werden, damit Datendienste im Ausland genutzt werden können. Da die Telekom bei StreamOn den im Ausland verursachten Traffic aber auf das monatliche Datenvolumen anrechnet, entstehe dem Kunden ein Nachteil.

Die Bundesnetzagentur hat StreamOn schon seit 2017 im Visier. Derzeit läuft das Hauptverfahren noch, doch die jetzige Entscheidung ist laut dem Gericht unanfechtbar. Demnach darf die Telekom StreamOn im jetzigen Umfang nicht mehr anbieten. Die Bundesnetzagentur will dies nun "zügig" durchsetzen.

StreamOn soll es weiter geben

Die Telekom kündigte gegenüber Spiegel Online bereits an, dass man eine "angemessene Umsetzungsfrist" erwarte. Man sei außerdem von der Rechtmäßigkeit des Angebotes weiterhin überzeugt und werde "alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen". StreamOn werde den Kunden auch weiterhin angeboten und zwar ohne Aufpreis.

Im Prinzip muss die Telekom StreamOn nun anpassen, um es weiter anbieten zu können und dürfte eben im Ausland verbrauchtes Datenvolumen nicht mehr anrechnen. In der Vergangenheit hat der Anbieter jedoch gesagt, dies sei nicht möglich. Damals hieß es auch, eine solche Regelung bedeute das Aus für StreamOn.

Mit dem Pass-System bietet auch Vodafone eine ähnliche Tariferweiterung an. Auch bei diesem hat die Bundesnetzagentur gefordert, dass es sich auch im Ausland nutzen lassen muss.

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Zu den Kommentaren (16)
Julius Stiebert

Julius Stiebert
Editor

Julius ist seit 2005 als Technik-Journalist tätig, hat aber immer mal wieder Pausen für längere Auslandsaufenthalte eingelegt. Seit Mai 2019 ist er bei AndroidPIT und trägt ein iPhone in der Tasche. In seiner Freizeit fotografiert er auch - nicht immer digital.

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16 Kommentare
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  • 16
    Flame 16.07.2019 Link zum Kommentar

    Ich habe genau aus diesem Grund einen Telekom Vertrag da ich häufig unterwegs bin und mein iPad mit der Telekom guten Empfang hat und ich Netflix damit auch in weniger guter Qualität nutzen kann.
    Ich finde das Angebot jetzt schon fair. Klar verstößt es gegen geltende Richtlinien/Gesetze so kann man aber auch schnell überregulieren und gute Dinge unlikrativ für den Anbieter machen. Hoffe die Telekom findet einen Weg.


  • 54
    Gelöschter Account 16.07.2019 Link zum Kommentar

    Endlich, hoffe Telekom stellt das Angebot nicht ein, sondern macht es so wie verlangt. Ich nutze das zwar nicht, aber es schon ne nette Sache.

    Gelöschter Account


  • 56
    Gelöschter Account 15.07.2019 Link zum Kommentar

    Telefonie an sich verstößt schon gegen die Netzneutralität, da dieser Dienst stets Vorzug erhält. Dabei sind Telefoniedaten genauso IP-Daten wie bspw. beim Browsen.
    Aber dass StreamOn und ähnliche Konstrukte mit der Netzneutralität kollidieren werden, habe ich schon vor geraumer Zeit angenommen und auch hier meine Meinung dazu gepostet.


    • 70
      Michael K. 15.07.2019 Link zum Kommentar

      Telefonie ist ja auch eine Form des Streamings. Wie unidirektionale Audio- und Videostreams braucht Telefonie die Daten in zeitlich gleichen Abständen, kann aufgrund der geforderten kleinen Latenzen die aber nicht durch große Datenpuffer erzwingen. Würde man Telefoniedaten daher nicht bevorzugen, wäre der Dienst nicht brauchbar, bzw. könnte in akzeptabler Qualität erst gar nicht angeboten werden. Insofern würde ich weniger von Bevorzugung eines Dienstes als von, mit ihm verbundenen technischen Notwendigkeiten, sprechen.
      Unter Netzneutralität ist daher wohl eher der Verzicht auf Diskriminierung von Diensten aufgrund Ihrer Anbieter und Bezahlmodelle zu verstehen.

      Gelöschter AccountSarahbigfraggle


    • 77
      Gelöschter Account 15.07.2019 Link zum Kommentar

      Telefonie an sich verstößt schon gegen die Netzneutralität,....
      Ahja dann schreib doch wieder Postkarten wie früher. 😅

      Sebastian B.


      • 56
        Gelöschter Account 16.07.2019 Link zum Kommentar

        Es ist doch wohl nicht so schwer, das geschilderte Problem zu abstrahieren. Ich zitiere aus der Seite der Bundesnetzagentur https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Netzneutralitaet/Netzneutralitaet-node.html :
        "Netzneutralität i.e.S. liegt vor, wenn der gesamte Verkehr in einem Netz gleich (neutral) behandelt wird, unabhängig von (i) Inhalt, (ii) Anwendung, (iii) Dienst, (iv) Absender sowie (v) Empfänger."
        Hier wird expressis verbis betont, dass Anwendungen & Dienste (wie bspw. IP-Telefonie) wie andere IP-Daten gleich behandelt werden, damit Netzneutralität vorliegt.
        De facto erhalten Telefon-IP-Daten aber immer den Vorzug, was [streng genommen] gegen den Grundsatz der Netzneutralität verstößt. Es beginnt ja schon im Heimnetz, bei dem bei Fritzboxen die IP-Telefonie standardmäßig als sog. "Echtzeitanwendung" definiert ist.
        Ja, das ergibt natürlich alles Sinn, was ich nicht bestreiten will. Am Ende gilt aber auch bei der Netzneutralität: Alle Daten sind gleich, nur manche sind gleicher.

        Gelöschter Account


  • 77
    Gelöschter Account 15.07.2019 Link zum Kommentar

    Soll sich das Gericht mal damit beschäftigen, das die Drosselung auf 1Mbit hochgestuft wird statt menschenverachtende 16 kbit oder 32 kbit.


    • 28
      rich17 15.07.2019 Link zum Kommentar

      also ich genieße satte 64 kb 😉


      • 77
        Gelöschter Account 15.07.2019 Link zum Kommentar

        Wooooow🤯.... Das ist ja wie Warp 10...


  • 39
    Thor217 15.07.2019 Link zum Kommentar

    "Das bestimmte Dienste gezielt gedrosselt werden, verletzte aber die Netzneutralität, entschied das Gericht."
    Ernsthaft? Aufgrund von Europäischem, also EU-Recht? Netzneutralität auf EU-Ebene? Nach der aktuellen Urheberrechtsreform? Das ist ein Schlechter Witz.

    Redwelthtrixi


    • 104
      Tenten 15.07.2019 Link zum Kommentar

      Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Klär mich auf.

      Gelöschter Account


      • 39
        Thor217 15.07.2019 Link zum Kommentar

        Urheberrechtsreform = Pflicht zur Einführung der Uploadfilter = Tod der Netzneutralität

        Und dann beruft sich ein Gericht auf EU-Recht, welches für Netzneutralität sorgen soll? Das ist für mich ein Schlechter Witz.

        RedwelthU Mü


      • bigfraggle 37
        bigfraggle 15.07.2019 Link zum Kommentar

        Was Uploadfilter mit Netzneutralität zu tun haben sollen, erschließt sich mir nun wirklich nicht... Vielleicht solltest du noch mal schauen, worum es da genau geht.

        vos becker


      • 104
        Tenten 15.07.2019 Link zum Kommentar

        Ich weiß zwar was du meinst, trotzdem ist dein zweites "=" falsch. Es hängt halt alles vom Standpunkt des Betrachters ab.


      • 30
        vos becker 15.07.2019 Link zum Kommentar

        .... wenn es auf den Standpunkt ankommen würde könnten wir uns jegliche Rechtsprechung "schenken" und ins Mittelalter zurückkehren !


      • 34
        Sebastian B. 16.07.2019 Link zum Kommentar

        Wie im Mittelalter wieder mit Hexenverbrennung anfangen?
        Da musst du aber erstmal Greta fragen ob so eine Hexenverbrennung Co2 Neutral ist!

        Thomas H.

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