Topthemen

Google und das Recht auf Vergessenwerden: Warum die EU einen Fehler gemacht hat

google search eu verdict
© antb/shutterstock/nextpit

Seit ein hochrangiges EU-Gericht Europäern das “Recht auf Vergessenwerden” zugesprochen hat, muss Google gewisse Suchergebnisse löschen. Die ungewollten Nebenwirkungen zeichnen sich bereits ab. Doch nicht nur das Urteil ist problematisch: Seine Sprache gibt Google mehr Macht als sie ihm nimmt.

google search eu verdict
© antb/ shutterstock/AndroidPIT

Wenn eine Namenssuche bei Google einen Web-Inhalt hervorbringt, der “unangemessene, irrelevante, nicht länger relevante oder exzessive” Informationen über den gegoogelten Namensträger enthält, hat dieser ein Recht, von Google die Entfernung des Links zu verlangen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden (zur Meldung).

Die Schattenseiten

Dieses Urteil kann missbraucht werden, und unter den mehr als 70.000 Löschanfragen, die Google seit Urteilsverkündung erhalten hat, waren genau solche problematischen Fälle bereits dabei. Politiker und gewalttätige Verbrecher wollten Ihre Weste reinwaschen, Geschäftsleute wollten wenig schmeichelhafte Kundenrezensionen verschwinden lassen, manche Anfragen waren gar von Menschen, die selbst ins Internet gestellte Inhalte entfernt haben wollten, da sie sich für diese nun schämten. 

Die nächste Schattenseite wurde durch diverse Medien (beispielsweise in Großbritannien) öffentlich. Zeitungen wie der Guardian, die Daily Mail oder sogar die BBC berichten von Artikeln, die einfach aus der Google-Suche verschwunden sind. Google setzte sie davon in Kenntnis (damit versucht der Konzern sich gegen die Auswirkungen des unliebsamen Urteils zu schützen), Gründe nannte es aber nicht (auch eine Schutzmaßnahme). Nie wurde nachgewiesen, dass die Artikel beanstandbare oder falsche Informationen enthielten. Hier wird die Pressefreiheit in Ansätzen berührt. Einige Zeitungen publizieren nun bald Listen von Artikeln, die in der Google-Suche bei bestimmten Anfragen nicht mehr auftauchen. 

privacy censorship poll
Privatsphäre oder Beschneidung der Pressefreiheit? / © mtkang/ shutterstock/AndroidPIT

Die Macht, die Google gar nicht will

Aber es gibt einen weiteren Aspekt, der das Urteil problematisch macht, und es ist der vielleicht schwerwiegendste: seine schwammige Sprache. Das EU-Gericht hat es versäumt zu definieren, was “unangemessene, irrelevante, nicht länger relevante oder exzessive” Informationen sind. Wer definiert das nun also? Genau, Google - und zwar autonom. Der Suchmaschinengigant muss jede einzelne Anfrage auf genau diese vier Adjektive hin überprüfen und basierend darauf entscheiden, ob der Löschanfrage stattgegeben wird oder nicht. 

Damit wird Google eine Definitionshoheit gegeben, die ihm schlichtweg nicht zusteht. Ob ein Artikel über das Verhalten eines Politikers im Amt von öffentlichem Interesse ist und ob die enthaltenen Informationen überzogen oder veraltet sind, müssen dafür geeignete Organe entscheiden. Und wer auch immer diese sein mögen, Google zählt ohne Zweifel nicht dazu. Das tragisch Amüsante an der Sache ist: Google will diese Macht gar nicht, wie sein Top-Anwalt David Drummond im Guardian andeutet. Im Gegenteil. Für Google entsteht hier nur komplexe Arbeit, und dem freien Fluss von Informationen, dem sich Google verschrieben hat und der auch in der UN-Menschenrechtscharta (Artikel 19) verankert ist, hilft das Urteil nicht. Ob es ihm direkt entgegenläuft, wie Drummond behauptet, sei dahingestellt.

Fazit

Dem EU-Urteil liegen gute Absichten zugrunde. Und es existieren Fälle, in denen Individuen genuine Opfer der Presse und des Internets werden. Doch für diese Fälle gibt es bereits rechtliche Rahmenwerke. Das Urteil, so wie es formuliert ist, hat einen potenziell langen Rattenschwanz unschöner Konsequenzen. Und jene, die es unterstützen, weil sie sich eine Beschneidung von Googles Monopol und Macht wünschen, sollten darüber nachdenken, ob das tatsächlich das Resultat ist.

Zur Umfrage zum Google-Urteil: Triumph für die Privatsphäre oder die Zensur?

Quelle: the guardian

Die besten Samsung-Smartwatches 2024

  Standardversion von 2023 Classic-Version von 2023 Standardversion von 2022 Pro-Version von 2022 Standardversion von 2021 Classic-Version von 2021
 
  Samsung Galaxy Watch 6 Product Image Samsung Galaxy Watch 6 Classic Product Image Samsung Galaxy Watch 5 Product Image Samsung Galaxy Watch 5 Pro Product Image Samsung Galaxy Watch 4 Product Image Samsung Galaxy Watch 4 Classic Product Image
Test
Zum Test: Samsung Galaxy Watch 6
Noch nicht getestet
 
Noch nicht getestet
 
Zum Test: Samsung Galaxy Watch 5 Pro
Zum Test: Samsung Galaxy Watch 4
Noch nicht getestet
 
Zum Angebot*
Zu den Kommentaren (16)
Stephan Serowy

Stephan Serowy
Leitender Redakteur

Nach Jahren des politischen Journalismus bei WELT und ZEIT Online war es für Stephan an der Zeit, die Richtung zu wechseln. Sein sozialwissenschaftlicher Hintergrund und seine Begeisterung für die Zukunft führten ihn ganz natürlich dorthin, wo Technologie, die das soziale Leben prägt, zelebriert wird: AndroidPIT. Er ist ein kolossaler Wissenschafts-Nerd, ein leidenschaftlicher Musiker und liebt es, Menschen den Wandel der Zeit näherzubringen - und das über nackte Zahlen und Datenblätter hinaus.

Hat Dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!
Empfohlene Artikel
Neueste Artikel
Push-Benachrichtigungen Nächster Artikel
16 Kommentare
Neuen Kommentar schreiben:
Alle Änderungen werden gespeichert. Änderungen werden nicht gespeichert!
Neuen Kommentar schreiben:
Alle Änderungen werden gespeichert. Änderungen werden nicht gespeichert!

  • Walther Schophofen 10
    Walther Schophofen 14.07.2014 Link zum Kommentar

    "Dem EU-Urteil liegen gute Absichten zugrunde."

    Absolut nicht! Und zwar genau deswegen:

    "Und es existieren Fälle, in denen Individuen genuine Opfer der Presse und des Internets werden. Doch für diese Fälle gibt es bereits rechtliche Rahmenwerke."

    Das wusste der EuGH auch genau, und hat dennoch solch ein lächerliches Urteil gefällt. Warum also?
    Damit genau der Kaste, deren Untaten nicht in Vergessenheit geraten dürfen die Möglichkeit zur Löschung gegeben wird. Und wenn nicht direkt, dann eben ganze Berichte.
    NIEMAND kann mir weismachen, dass das Gericht diese Gefahren nicht gesehen haben will, als sie mal wieder wichtige Sachen extra schwammig formulierten.


  • Constantin A. 15
    Constantin A. 14.07.2014 Link zum Kommentar

    "Irrelevant"?! Heißt das jetzt, ich kann Google sagen:"Löschen das, denn das Suchergebnis hilft deinen Nutzern nicht weiter?!"


  • 43
    Gelöschter Account 13.07.2014 Link zum Kommentar

    Der EuGH ist nicht irgendein hochrangiges EU-Gericht, sondern das oberste rechtliche Organ der EU.

    Soweit ich das überblicken kann aus diversen Beiträgen zu diesem Thema, löscht Google derzeit jeden Antrag ohne vorherige Prüfung. Damit macht es sich Google natürlich verdammt einfach.

    Ich bin der Meinung, wer wie Google eine Suchmaschine unterhält und damit Milliarden Gewinne einfährt - nur mit den Suchergebnissen und deren Vermarktung - der hat auch eine hohe Verantwortung für die angezeigten Ergebnisse und bei der Frage, ob Ergebnisse verfälscht werden oder nicht.

    Und sind wir mal ehrlich: Google listet ja jetzt schon die Ergebnisse nach den höchsten zahlenden Kunden, die Macht hat Google damit ohnehin. Damit einher auch eine hohe Verantwortung. Ob Google dieser gewachsen ist, wird sich nun zeigen.

    Kevin WillkommBernd das Brot


    • Stephan Serowy 59
      Stephan Serowy 13.07.2014 Link zum Kommentar

      Das stimmt so nicht. Google prüft derzeit jede Anfrage einzeln und folgt gewiss nicht jeder.

      severin


  • Andy N. 38
    Andy N. 13.07.2014 Link zum Kommentar

    Kann ich nicht nachvollziehen.

    Soll etwas ewig im Internet sein, nur weil jemand etwas selbst ins Internet gestellt hat? Was ist mit Jugendsünden?
    Außerdem hat auch ein Verbrecher Recht auf Datenschutz und darf nicht einfach so an den Pranger präsentiert werden.

    Und rechtliche Schritte sind schön und gut, wirken aber nur innerhalb Deutschland. Verfasst jemand etwas anonym auf einem ausländischen Server wird man mit einer Klage oder einer Abmahnung keine Chancen haben. So wird es dann innerhalb Deutschland wenigstens nicht mehr einfach so gefunden.

    An Google Monopol wird das nichts ändern, denn bisher kann eh keiner nachvollziehen, wie die Suchergebnisse wirklich aufgebaut sind.

    Remi G.Norbert ZweyerBernd das Brot


    • 20
      Bernd das Brot 13.07.2014 Link zum Kommentar

      Stimme voll und ganz zu. Da kann ich nur eins noch hinzufügen: Wenn den Zeitungen Beiträge gelöscht werden ist nicht das Urteil daran Schuld, sondern die schlechte Umsetzung seitens Google. Ich ich hab nirgendwo in dem Gesetz gelesen das Zeitungsberichte gelöscht werden sollen. Wie schon gesagt das kratzt an der Pressefreiheit. Also sollte Google die Beiträge nicht löschen, sondern auf das Gesetz verweisen. Dann hat man auch nicht das Theater.


  • Shay Ode 19
    Shay Ode 13.07.2014 Link zum Kommentar

    EU macht keinen Fehler, sie ist der Fehler.

    asdf ghjkMario FenskeDennis W.GuettaBlasterJürgenKevin WillkommGelöschter Account


    • 20
      Bernd das Brot 13.07.2014 Link zum Kommentar

      Genau wie dein Beitrag

      Stephan SerowyConstantin A.Gelöschter AccountLeonardBigiGelöschter Account


  • Andre H. 11
    Andre H. 13.07.2014 Link zum Kommentar

    Ich sehe noch ein ganz anderes Problem.
    Habe schon Suchanfragen gehabt, in denen etwas gelöscht wurde aufgrund dieses Urteils. Und dann steht unten auf der Seite ein Hinweis auf entsprechende Löschung.
    Nun weiß ich aber überhaupt nicht, was da gelöscht wurde. UNd je nach dem, was Inhalt der Löschung war, kann das für mich einen deutlichen Unterschied machen.

    android l.Gelöschter Account


  • Julian 18
    Julian 13.07.2014 Link zum Kommentar

    Guter Artikel, stimme da voll und ganz zu!

    Stephan SerowyGelöschter Account


  • luneth 27
    luneth 13.07.2014 Link zum Kommentar

    Allerdings, Hut ab Stephan

    Stephan SerowyGelöschter Account


  • 4
    Chris M 13.07.2014 Link zum Kommentar

    Das ist der richtige Augenblick um auf andere freie Suchmaschinen umzusteigen. z.b. duckduckgo oder vlt. selbst tätig werden mit z.b. Yacy

    Shay Ode


    • 13
      Marcel Soika 13.07.2014 Link zum Kommentar

      Du hast das Urteil anscheinend nicht verstanden

      Niklas Rieken


    • Leonard 22
      Leonard 13.07.2014 Link zum Kommentar

      Das Urteil ist für jegliche Suchmaschinen relevant

      Stephan Serowy


  • 29
    Gelöschter Account 13.07.2014 Link zum Kommentar

    Sehr schön geschrieben! Bin der gleichen Meinung.

    asdf ghjkJohannaDavid WernerGelöschter AccountlionxxStephan SerowyFra Bu.......GuettaBlasterGelöschter AccountKevin WillkommDennis ApitzYasin TatarDaniel E.Konsti F.McBearyTobi Pe


    • 28
      Gelöschter Account 13.07.2014 Link zum Kommentar

      Ja

      Daniel E.

Neuen Kommentar schreiben:
Alle Änderungen werden gespeichert. Änderungen werden nicht gespeichert!
VG Wort Zählerpixel