Google und das Recht auf Vergessenwerden: Warum die EU einen Fehler gemacht hat
Seit ein hochrangiges EU-Gericht Europäern das “Recht auf Vergessenwerden” zugesprochen hat, muss Google gewisse Suchergebnisse löschen. Die ungewollten Nebenwirkungen zeichnen sich bereits ab. Doch nicht nur das Urteil ist problematisch: Seine Sprache gibt Google mehr Macht als sie ihm nimmt.
Wenn eine Namenssuche bei Google einen Web-Inhalt hervorbringt, der “unangemessene, irrelevante, nicht länger relevante oder exzessive” Informationen über den gegoogelten Namensträger enthält, hat dieser ein Recht, von Google die Entfernung des Links zu verlangen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden (zur Meldung).
Die Schattenseiten
Dieses Urteil kann missbraucht werden, und unter den mehr als 70.000 Löschanfragen, die Google seit Urteilsverkündung erhalten hat, waren genau solche problematischen Fälle bereits dabei. Politiker und gewalttätige Verbrecher wollten Ihre Weste reinwaschen, Geschäftsleute wollten wenig schmeichelhafte Kundenrezensionen verschwinden lassen, manche Anfragen waren gar von Menschen, die selbst ins Internet gestellte Inhalte entfernt haben wollten, da sie sich für diese nun schämten.
Die nächste Schattenseite wurde durch diverse Medien (beispielsweise in Großbritannien) öffentlich. Zeitungen wie der Guardian, die Daily Mail oder sogar die BBC berichten von Artikeln, die einfach aus der Google-Suche verschwunden sind. Google setzte sie davon in Kenntnis (damit versucht der Konzern sich gegen die Auswirkungen des unliebsamen Urteils zu schützen), Gründe nannte es aber nicht (auch eine Schutzmaßnahme). Nie wurde nachgewiesen, dass die Artikel beanstandbare oder falsche Informationen enthielten. Hier wird die Pressefreiheit in Ansätzen berührt. Einige Zeitungen publizieren nun bald Listen von Artikeln, die in der Google-Suche bei bestimmten Anfragen nicht mehr auftauchen.
Die Macht, die Google gar nicht will
Aber es gibt einen weiteren Aspekt, der das Urteil problematisch macht, und es ist der vielleicht schwerwiegendste: seine schwammige Sprache. Das EU-Gericht hat es versäumt zu definieren, was “unangemessene, irrelevante, nicht länger relevante oder exzessive” Informationen sind. Wer definiert das nun also? Genau, Google - und zwar autonom. Der Suchmaschinengigant muss jede einzelne Anfrage auf genau diese vier Adjektive hin überprüfen und basierend darauf entscheiden, ob der Löschanfrage stattgegeben wird oder nicht.
Damit wird Google eine Definitionshoheit gegeben, die ihm schlichtweg nicht zusteht. Ob ein Artikel über das Verhalten eines Politikers im Amt von öffentlichem Interesse ist und ob die enthaltenen Informationen überzogen oder veraltet sind, müssen dafür geeignete Organe entscheiden. Und wer auch immer diese sein mögen, Google zählt ohne Zweifel nicht dazu. Das tragisch Amüsante an der Sache ist: Google will diese Macht gar nicht, wie sein Top-Anwalt David Drummond im Guardian andeutet. Im Gegenteil. Für Google entsteht hier nur komplexe Arbeit, und dem freien Fluss von Informationen, dem sich Google verschrieben hat und der auch in der UN-Menschenrechtscharta (Artikel 19) verankert ist, hilft das Urteil nicht. Ob es ihm direkt entgegenläuft, wie Drummond behauptet, sei dahingestellt.
Fazit
Dem EU-Urteil liegen gute Absichten zugrunde. Und es existieren Fälle, in denen Individuen genuine Opfer der Presse und des Internets werden. Doch für diese Fälle gibt es bereits rechtliche Rahmenwerke. Das Urteil, so wie es formuliert ist, hat einen potenziell langen Rattenschwanz unschöner Konsequenzen. Und jene, die es unterstützen, weil sie sich eine Beschneidung von Googles Monopol und Macht wünschen, sollten darüber nachdenken, ob das tatsächlich das Resultat ist.
Zur Umfrage zum Google-Urteil: Triumph für die Privatsphäre oder die Zensur?
Quelle: the guardian
"Dem EU-Urteil liegen gute Absichten zugrunde."
Absolut nicht! Und zwar genau deswegen:
"Und es existieren Fälle, in denen Individuen genuine Opfer der Presse und des Internets werden. Doch für diese Fälle gibt es bereits rechtliche Rahmenwerke."
Das wusste der EuGH auch genau, und hat dennoch solch ein lächerliches Urteil gefällt. Warum also?
Damit genau der Kaste, deren Untaten nicht in Vergessenheit geraten dürfen die Möglichkeit zur Löschung gegeben wird. Und wenn nicht direkt, dann eben ganze Berichte.
NIEMAND kann mir weismachen, dass das Gericht diese Gefahren nicht gesehen haben will, als sie mal wieder wichtige Sachen extra schwammig formulierten.
"Irrelevant"?! Heißt das jetzt, ich kann Google sagen:"Löschen das, denn das Suchergebnis hilft deinen Nutzern nicht weiter?!"
Der EuGH ist nicht irgendein hochrangiges EU-Gericht, sondern das oberste rechtliche Organ der EU.
Soweit ich das überblicken kann aus diversen Beiträgen zu diesem Thema, löscht Google derzeit jeden Antrag ohne vorherige Prüfung. Damit macht es sich Google natürlich verdammt einfach.
Ich bin der Meinung, wer wie Google eine Suchmaschine unterhält und damit Milliarden Gewinne einfährt - nur mit den Suchergebnissen und deren Vermarktung - der hat auch eine hohe Verantwortung für die angezeigten Ergebnisse und bei der Frage, ob Ergebnisse verfälscht werden oder nicht.
Und sind wir mal ehrlich: Google listet ja jetzt schon die Ergebnisse nach den höchsten zahlenden Kunden, die Macht hat Google damit ohnehin. Damit einher auch eine hohe Verantwortung. Ob Google dieser gewachsen ist, wird sich nun zeigen.
Das stimmt so nicht. Google prüft derzeit jede Anfrage einzeln und folgt gewiss nicht jeder.
Kann ich nicht nachvollziehen.
Soll etwas ewig im Internet sein, nur weil jemand etwas selbst ins Internet gestellt hat? Was ist mit Jugendsünden?
Außerdem hat auch ein Verbrecher Recht auf Datenschutz und darf nicht einfach so an den Pranger präsentiert werden.
Und rechtliche Schritte sind schön und gut, wirken aber nur innerhalb Deutschland. Verfasst jemand etwas anonym auf einem ausländischen Server wird man mit einer Klage oder einer Abmahnung keine Chancen haben. So wird es dann innerhalb Deutschland wenigstens nicht mehr einfach so gefunden.
An Google Monopol wird das nichts ändern, denn bisher kann eh keiner nachvollziehen, wie die Suchergebnisse wirklich aufgebaut sind.
Stimme voll und ganz zu. Da kann ich nur eins noch hinzufügen: Wenn den Zeitungen Beiträge gelöscht werden ist nicht das Urteil daran Schuld, sondern die schlechte Umsetzung seitens Google. Ich ich hab nirgendwo in dem Gesetz gelesen das Zeitungsberichte gelöscht werden sollen. Wie schon gesagt das kratzt an der Pressefreiheit. Also sollte Google die Beiträge nicht löschen, sondern auf das Gesetz verweisen. Dann hat man auch nicht das Theater.
EU macht keinen Fehler, sie ist der Fehler.
Genau wie dein Beitrag
Ich sehe noch ein ganz anderes Problem.
Habe schon Suchanfragen gehabt, in denen etwas gelöscht wurde aufgrund dieses Urteils. Und dann steht unten auf der Seite ein Hinweis auf entsprechende Löschung.
Nun weiß ich aber überhaupt nicht, was da gelöscht wurde. UNd je nach dem, was Inhalt der Löschung war, kann das für mich einen deutlichen Unterschied machen.
Guter Artikel, stimme da voll und ganz zu!
Allerdings, Hut ab Stephan
Das ist der richtige Augenblick um auf andere freie Suchmaschinen umzusteigen. z.b. duckduckgo oder vlt. selbst tätig werden mit z.b. Yacy
Du hast das Urteil anscheinend nicht verstanden
Das Urteil ist für jegliche Suchmaschinen relevant
Sehr schön geschrieben! Bin der gleichen Meinung.
Ja