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USB Typ C Authentifizierung: Der Kopierschutz für's Ladekabel ist da

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© nextpit

Stell Dir vor, Du schließt dein neues Ladegerät an dein Smartphone an, und nichts passiert. Das USB Implementers Forum könnte mit dem nun gestarteten Type-C Authentication Program eventuell genau diese Befürchtung wahr werden lassen. Europäisches Recht stünde einer solchen Hürdenbildung jedoch im Wege. Dennoch könnten sich Repressalien wie restriktives Schnellladen nun verfestigen.

Es war schon von Anbeginn so, dass die Kompatibilität von USB-Typ-C-Zubehör unüberschaubar ist. Mal lädt das Kabel nur mit wenigen Ampere, mal sorgt es für Verbrennungen am Anschluss, mal transportiert es keine Daten und nur ganz selten funktioniert das Headset des Fremdherstellers. Weckte der neue Anschluss einst die Hoffnung darauf, alle anderen Kabel und Stecker abzulösen, zementiert die jüngste Entwicklung alle Zweifel daran.

USB Type-C Authentication Program: Das DRM der Ladekabel

Digital Rights Management (DRM) wird bei Medien-Inhalten als Kopierschutz verwendet: Filme oder Lieder lassen sich nur in Verbindung mit einer Lizenz wiedergeben. Beim Kopieren der Dateien wird diese Lizenz nicht übertragen; die Kopie ist ohne die entsprechende Lizenz also nicht verwendbar. Ein vergleichbares System soll nun für USB-Zubehör verwendet werden.

Das so genannte USB Type-C Authentication Program wurde bereits 2016 spezifiziert, soll aber ab sofort eingesetzt werden. Geräte können dann am USB-Anschluss entscheiden, ob sie Strom oder Daten über das angeschlossene Zubehör fließen lassen. Die Befürchtung in der Reddit-Diskussion wird laut, dass Samsung-Ladegeräte dann keine LG-Smartphones mehr aufladen oder umgekehrt.

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Selbst hochwertiges Zubehör könnte demnächst nutzlos werden. / © NextPit

Dies würde jedoch gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Das sieht vor, dass Smartphone-Ladegeräte austauschbar sein müssen. Wahrscheinlich ist also, dass sich eine bereits gängige und allseits unbeliebte Praxis verschärft: Samsung-Ladegeräte werden lediglich Samsung-Smartphones schnell und alle anderen Smartphones nur mit dem minimal für die Zulassung durch das USB-IF nötige Tempo von zehn Watt aufladen.

Die Authentifizierung beinhaltet folgende Kernpunkte:

  • Ein standardisiertes Protokoll zum Authentifizieren zertifizierter USB-Typ-C-Ladegeräte, Zubehörteile, Kabel und Netzteile
  • Authentifizierung gleichermaßen via USB-Daten-Bus oder USB-Power-Delivery-Kommunikationskanal
  • Produkte, die das Authentifizierungs-Protokoll nutzen, legen selbst die erforderliche Sicherheitsrichtlinie fest
  • 128-Bit-Sicherheit für Verschlüsselungsmethoden
  • Die Spezifizierung verweist auf bestehende, international anerkannte krypographische Methoden für das Format des Zertifikates, digitale Signaturen, Hashwert- und Zufallszahlgenerierung.

Offene Fragen bleiben also: Wer wird wessen Zubehör zertifizieren und zu welchen Konditionen werden solche Zertifikate gehandelt werden? Und wie werden Kunden den Überblick behalten können darüber, wessen Zubehör mit welchem Gerät in welchem Umfang kompatibel sein werden?

Zugegeben: Auch das bisherige Fehlen einer solchen Zertifizierung hat den Kauf von USB-Zubehör nicht leichter gemacht. Bisher tappte der Kunde im Dunkeln, wie zuverlässig das neue Ladegerät oder das Ersatzkabel funktionieren würde. Künftig wird man zwar voraussichtlich mehr für zertifiziertes Zubehör zahlen müssen, dafür jedoch immerhin nicht mehr die Katze im Sack kaufen.

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Zu den Kommentaren (19)
Eric Ferrari-Herrmann

Eric Ferrari-Herrmann
Senior Editor

Eric ist seit 2014 bei AndroidPIT. Seine alte Tech-Leidenschaft wird allmählich unterwandert von der Liebe zu mehr Nachhaltigkeit, Privatsphäre und dem Wunsch nach einer Zukunft für alle.

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19 Kommentare
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  • UbIx 34
    UbIx 06.01.2019 Link zum Kommentar

    Eigentlich darf man heute schon nur mit dem korrekten USB Typ C Symbol verkaufen, wenn man den Standard einhält (leitet sich von CE ab). Die zusätzlichen Tests bilden nur zusätzliche Prüfkriterien. Damit wird die sowieso erforderliche Zulassung (naja geht auch selbstzertifikat) vermuzlich um einige 10 Prozent. Macht beim Endverbraucher je nach Verkausstückzahl einige Cent.


  • 104
    Tenten 04.01.2019 Link zum Kommentar

    Wenn etwas zu kompliziert, zu teuer oder zu aufwändig ist, wendet der Verbraucher sich ab und ignoriert neue Technologie bzw sucht sich Alternativen, das hat die Vergangenheit oft genug gezeigt. Die Hersteller tun sich keinen Gefallen damit, bestehende Technik immer komplizierter und immer weniger intuitiv nutzbar zu gestalten. Niemand hat groß Lust, stundenlang für Peripheriegeräte zu recherchieren oder sich um abgelaufene Zertifikate zu kümmern.

    Gelöschter AccountGelöschter Account


  • 42
    Gelöschter Account 04.01.2019 Link zum Kommentar

    Daher bleibe ich bei Geräten mit Micro USB.

    Gelöschter AccountTentenNilsD


    • 104
      Tenten 04.01.2019 Link zum Kommentar

      Die werden allerdings immer rarer.

      Gelöschter AccountGelöschter AccountPaella Mixta


  • 54
    Gelöschter Account 04.01.2019 Link zum Kommentar

    Was hat den bisher schlecht funktioniert, so im Sinne Katze im Sack? Zumindest hatte ich nie Probleme, auch nicht bei billigem Zeugs. Ich vermute Geldmacherei und nichts anderes.

    Paella MixtaNilsDGelöschter AccountRedwelth


    • 1
      Thomas Lehmann 04.01.2019 Link zum Kommentar

      Also bei mir vor allem fast charge kabel die funktionieren für mein honor 8. Sogar welche die als original oder für honor 8 kompatibel markiert sind haben nicht funktioniert


  • Michael B. 11
    Michael B. 03.01.2019 Link zum Kommentar

    hauptsache es ladet! smile


    • 62
      René H. 04.01.2019 Link zum Kommentar

      Das Ladegerät ladet nicht, es lädt. ;)

      Gelöschter AccountNilsD


      • 56
        Gelöschter Account 04.01.2019 Link zum Kommentar

        Wenn wir schon die Rabulistik bemühen: ein Smartphone-Akku lädt, ein Ladegerät nicht ;-) Es transformiert :-)


      • Ingalena 92
        Ingalena 04.01.2019 Link zum Kommentar

        @ René H., also wird das Handy gelädt? 😬😂

        Nobody


      • 62
        René H. 04.01.2019 Link zum Kommentar

        Ein Gerät wird geladen. Aber das Ladegerät lädt. Was ist nur aus unserer schönen deutschen Sprache geworden. Die Feinheit ist hin. 😉

        Ingalena


  • NilsD 30
    NilsD 03.01.2019 Link zum Kommentar

    Dann darf man ja vielleicht bald nicht mehr selber entscheiden welches Zubehör man verwendet. Kann ich ja froh sein das ich noch keine Gebühr für das erstmalige verbinden meiner Bluetooth Devices latzen muss, Mann Mann Mann was für Zeiten...

    Michael K.Redwelth


  • 77
    Gelöschter Account 03.01.2019 Link zum Kommentar

    Typ-C könnte mal langsam Standard werden.

    Paella Mixta


  • Michael S. 33
    Michael S. 03.01.2019 Link zum Kommentar

    "Dies würde jedoch gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Das sieht vor, dass Smartphone-Ladegeräte austauschbar sein müssen. Wahrscheinlich ist also, dass sich eine bereits gängige und allseits unbeliebte Praxis verschärft: Samsung-Ladegeräte werden lediglich Samsung-Smartphones schnell und alle anderen Smartphones nur mit dem minimal für die Zulassung durch das USB-IF nötige Tempo von zehn Watt aufladen."

    Da muss(müsste) die EU eben nachlegen und diese Praktik unterbinden. Das Problem wird eben die zeitnahe Umsetztung sein...
    Man lässt es aber auch Apple durchgehen nicht auf des Basisstandard USB C sondern auf Lightning zu setzen und da fragt sich dann sowieso für was es ein geltendes EU-Recht gibt wenn so was nicht geahndet wird...und warum sollten sich dann andere Hersteller an irgend etwas halten.

    CubixRedwelthSarah


  • 56
    Gelöschter Account 03.01.2019 Link zum Kommentar

    Wen scheren schon Gesetze.... Laut Elektrogesetz müssen Akkus aus Geräten entnehmbar sein. Wo wir heute stehen, sehen wir bei festverbauten Akkus, die nur vom Profi getauscht werden können und je nach Garantiebestimmungen muss das ein autorisierter Schrauber sein.

    CubixRedwelth


    • Eric Ferrari-Herrmann 44
      Eric Ferrari-Herrmann 03.01.2019 Link zum Kommentar

      "Entnehmbar" sind sie alle. Sie sind aber nicht austauschbar. Die Auflage gilt auch dann als erfüllt, wenn beim Entnehmen das Smartphone kaputtgeht. In Sachen Elektroschrott ist die EU ein ziemlicher Honk.

      ErrorTentenSarahMichael K.


      • 56
        Gelöschter Account 03.01.2019 Link zum Kommentar

        Das ist das Problem beim besagten Gesetz. Es ist beliebig interpretierbar und Konsequenzen bei Nichtbeachtung sind keine zu fürchten.

        RedwelthSarahGelöschter AccountMichael K.


      • 70
        Michael K. 03.01.2019 Link zum Kommentar

        Und selbst wenn der Akku nicht mal entnehmbar wäre (aber das ist er irgendwie eigentlich immer, man konnte ihn ja auch einbauen), sieht das Gesetz keine Sanktionen vor, quasi nach dem Schema: Du must Dich an mich halten, und wenn Du es nicht machst passiert...nichts!
        Solche Papiertigergesetze braucht niemand.


  • 62
    René H. 03.01.2019 Link zum Kommentar

    Mal wieder ein neuer Goldesel.

    CubixGelöschter AccountRedwelthMarcel.Gelöschter Accountrolli.kMichael S.Voltapaletto34Michael EschgfällerNilsDMichael K.

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