Mobilfunk-Ausbau: Versorgungsauflage bei Telefónica gefährdet
Die Bundesnetzagentur hat einen weiteren Lagebericht zum mobilen Netzausbau in Deutschland an den Bundestag übergeben. Dieser Bericht ist nicht öffentlich, legt aber nahe, dass O2 unter Druck gerät – entweder der Konzern holt auf, oder es drohen empfindliche Bußgelder.
Das meldet die Nachrichtenagentur dpa (via Handelsblatt). Der dpa liegt der neue Lagebericht der Bundesnetzagentur demnach auch vor. Darin wird deutlich, dass die einzelnen Netzbetreiber bisher das für Ende 2022 gesteckte Ziel für den Netzausbau noch nicht erreicht haben.
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Laut der dpa hat die Bundesnetzagentur in ihrem Bericht Telekom, Vodafone und Telefónica einzeln aufgelistet. Das soll vor allem für den Vergleich wichtig sein, wie schnell die Unternehmen bisher bei ihren Auflagen zur Netzversorgung vorangekommen sind.
Härtere Vorgaben
Die behördlichen Versorgungsauflagen aus der Frequenzauktion 2019 sehen dabei vor, dass bis Ende dieses Jahres jeder Anbieter eine Abdeckung von mindestens 98 Prozent erreicht haben muss. Dabei werden jedoch keine deutschlandweiten Durchschnittswerte von Belang sein, sondern der Wert von 98 Prozent ist regions-bezogen, der Wert darf in keinem Bundesland unter 98 Prozent fallen. Das ist eine viel schärfere Regelung als die zuvor getroffene, wo es einen deutschlandweiten Mindestsatz gab.
Telefónica soll aus der Sicht der Bundesnetzagentur jetzt noch deutlich hinterher hängen. Eine Unternehmenssprecherin widersprach jedoch auf Nachfrage der dpa - "Telefónica sehe sich klar auf Kurs", so die Sprecherin. Telefónica kam jedoch bis Ende April nur auf 95,1 Prozent. Die Deutsche Telekom erreichte dagegen schon 98,2 Prozent, Vodafone sogar 98,3 Prozent und ermöglicht dabei eine Übertragungsrate von mindestens 100 MBit pro Sekunde. Ob Telefónica den Rückstand noch aufholen kann, bleibt abzuwarten.
Für das Unternehmen ist das zudem eine Déjà-vu. Schon 2019 bei der letzten Frequenzauktion hatte der Konzern die Vorgaben nicht erreicht und eine Nachfrist erhalten. Von den zuvor angedrohten Bußgelder sah man jedoch ab.
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