Telekom: StreamOn gerät ins Visier der Bundesnetzagentur
Musik- und Videostreaming wird immer populärer und die Provider reagieren unterschiedlich auf diesen Trend. Die Lösung der Deutschen Telekom heißt StreamOn und setzt darauf, dass sich Anbieter wie Netflix oder Spotify aufnehmen lassen und deren Datenvolumen dann nicht auf das allgemeine Highspeed-Volumen angerechnet wird. Die Bundesnetzagentur erklärt das nun teilweise für unzulässig.
Vor einem halben Jahr hat die Deutsche Telekom die StreamOn-Option gestartet, nun grätscht die Bundesnetzagentur dem Magenta-Unternehmen dazwischen. Das Angebot in Teilen unzulässig, wie die Agentur mitteilt. Dabei geht es nicht um den Kern von StreamOn, also die unbegrenzte Datennutzung für registrierte Dienste, sondern um das Kleingedruckte.
Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung
Im Zentrum der Kritik an StreamOn steht für die Bundesnetzagentur die Ungleichbehandlung von Audio- und Video-Angeboten. So wird etwa im Tarif MagentaMobil L die Qualität von Videostreams mit StreamOn auf DVD-Qualität mit 480p reduziert, die Audioqualität bleibt jedoch gleich. Eine unterschiedliche Behandlung der Medientypen verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung allen Datenverkehrs. "Dieser Grundsatz sichert, dass über das Internet weiterhin gleichberechtigt innovative Dienste angeboten werden können, insbesondere auch für Start-ups", erklärte die Bundesnetzagentur.
Doch nicht nur an der unterschiedlichen Behandlung von Musik und Video stößt sich die Bundesnetzagentur. Auch die Tatsache, dass der Streaming-Verkehr im Ausland nicht genauso behandelt wird wie im Inland ist nicht zulässig. Wer mit gebuchtem StreamOn entsprechende Dienste im Ausland nutzt, belastet sein Datenvolumen genau so wie ohne die Option. StreamOn muss laut der Bundesnetzagentur also auch außerhalb Deutschlands gelten - das ist das "Roam-like-at-Home-Prinzip".
StreamOn hat seit dem Start viel Lob, aber auch einige Kritik erfahren. Es wird vielfach bemängelt, das mit diesen Angeboten, auch wenn sie den - vergleichsweise freizügigen - Regulierungen der EU-Kommission entsprechen, die Prinzipien der Netzneutralität aushöhlen. Selbst wenn bei StreamOn prinzipiell jeder legale Dienst partizipieren kann, werden Anbieter, die sich nicht an die Telekom binden wollen, ebenso benachteiligt wie viele andere Inhalte im Netz.
Quelle: Finanznachrichten
Hallihallo, bitte beachten, dass hier nicht nur der Vergleich zwischen Audio- und Videokomprimierung zur Diskussion steht, sondern ebenfalls die unterschiedliche Videokomprimierung (DVD-Qualität oder HD-Qualität je nach Vertrag). Ebenfalls würde ich (als "betroffener" StreamOn-Nutzer) die unterschiedlichen Buchungsmöglichkeiten bei Privat- und Businessverträgen bemängeln (bei Businessverträgen geht nur DVD- und nicht HD-Qualität). Das mag meckern auf hohem Niveau sein, jedoch stimme ich da der Netzagentur zu. Wenn, dann für alle die gleiche Audio- und Videoqualität.
Reißerischer geht der Titel aber auch nicht mehr... *kopfschüttel*
Doch,- reisserischer geht auf jeden Fall. In dem vorhandenen Titel vermag ich aber nichts reisserisches erkennen. Aber wie immer: schlage besseres vor und kritisiere nicht einfach pauschal!
🤡
Ach so? Das soll heißen, man darf nur dann Kritik üben, wenn man es selbst besser kann? Selten so einen Schmarrn gehört!!
Mit Behördenlogik tue ich mich öfter schwer, ebenso im vorliegenden Fall. Wenn die Begrenzung bei Videostreams auf DVD-Qualität nötig ist, um einen Zusammenbruch des Netzes zu verhindern, muss man dann Audiostreams, die ohnehin mit viel weniger Bandbreite auskommen, ohne Not, und zum Schaden des Nutzers, in deren Qualität ebenfalls begrenzen, nur um das Prinzip der Netzneutralität einzuhalten? Aus einem anderen Blickwinkel sehe ich die gerade durch die Entscheidung der Behörde in Frage gestellt.
Stelle ich nämlich jedem Streaminganbieter die gleiche Bandbreite zur Verfügung, im vorliegenden Fall die für Videostreaming in DVD-Qualität nötige, behandle ich jeden Teilnehmer gleich, unabhängig von den Inhalten. Ein Audioanbieter kann in dieser Bandbreite eben selbst unkomprimiertes Audio unterbringen, ein Videoanbieter bleibt auf DVD-Qualität begrenzt, aber das ist ein Problem seiner datenintensiven Inhalte, nicht eines der Ungleichbehandlung.
Auch sollte es in diesem Fall möglich sein, der Behörde nachzukommen, ohne dass dies grosse Auswirkungen hat. Argumentiert die Telekom, die Bandbreite werde auf die für Flac-komprimiertes Audio in 32 Bit/384 kHz nötige begrenzt, stellt dies ebenfalls eine Beschränkung da, da keine Übertragung in unkomprimiertem Audio möglich wäre. Aber sogar eine Beschränkung auf 24 Bit/192 kHz würde den Streaminganbietern die Übertragung von HiRes-Audio in exzellenter Qualität weiter erlauben, obwohl die maximale Übertragungsgüte begrenzt wäre.
Es sind auch Deutschland-only Telefontarife möglich. Wäre der EU-Gesetzgebung nun genüge getan, wenn im EU-Ausland gar kein Streaming möglich wäre, im Sinne eines auf Deutschland begrenzten Angebots, falls sich das Roam-like-at-Home-Prinzip als unbezahlbar erweist?
Behörden sollten Entscheidungen im Sinne des Verbrauchers und der Vernunft treffen, statt Prinzipien zum goldenen Kalb zu machen.
Nicht stream on ist ein Problem, sondern die Konzentrierung aller Produkte bei einem Verbraucher. Hat dieser Ärger mit seinem Anbieter kappt der alle Kommunikationswege. Deshalb lieber ein paar Euro mehr im Monat zahlen aber im Ernstfall auf der sicheren Seite sein.
Wieso ist das ein Problem den durch StreamOn bekommst du ja z.B. nicht Spotify umsonst sondern das musst du sowieso seperat bezahlen. StreamOn ist so auch schon nur in den größeren Verträgen dabei die so schon genug Volumen bieten von daher empfinde ich StreamOn nicht als schlimm. Außer du erkärst mir wo icj die paar Euro die du sagst incestieren soll und wofür? Außerdem ist hier im Beitrag nicht von StreamOn im allgemeinen die Rede.
Da die Telekom nun reagieren muss bin ich gespannt was als Lösung dabei rum kommt. Am einfachsten wäre wohl den Audiostream zu beschneiden, sowie die Nutzung von StreamOn im Ausland freizuschalten. Bin gespannt wie sie reagieren wird.