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Urteil: Google muss Links zu privaten Informationen auf Wunsch löschen [UPDATE]

google search eu verdict
© antb/shutterstock/nextpit

Es ist ein historisches Urteil, das der Gerichtshof der Europäischen Union gegen Google gesprochen hat, und es könnte weitreichende Folgen für die Privatsphäre und den Umgang mit persönlichen Informationen im Internet haben. Update: Der Löschantrag ist jetzt online.

google search eu verdict
© antb/ shutterstock/AndroidPIT

Das Internet vergisst nie - so sieht es bisher aus. Inhalte, die in die ewige Resonanzkammer World Wide Web geraten sind, bleiben dort potenziell für die Ewigkeit, egal wie unangenehm sie den Betroffenen auch sein mögen. Das könnte sich nun ändern.

Im Jahr 2010 verlangte ein spanischer Anwalt, dass Online-Inhalte entfernt werden, die eine Zeitung einst über ihn verbreitet hatte, die zu dem Zeitpunkt jedoch obsolet und seinem Empfinden nach irrelevant waren. Die Zeitung lehnte ab, da die Veröffentlichung rechtens gewesen war. So wandte sich Mario Costeja González an Google und bat um Löschung der Links zu den entsprechenden Artikeln. Auch Google lehnte ab, eine Haltung, die in der Vergangenheit bereits richterliche Unterstützung erhalten hatte.

Das Recht, vergessen zu werden

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat nun jedoch ein gegenteiliges Urteil gesprochen, und es ist nicht klar, ob Google dagegen weiter wird vorgehen können. Das Urteil sieht vor, dass Suchmaschinenbetreiber “unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet sind, von Drittparteien veröffentlichte Links zu Websites zu löschen, die Informationen zu einer Person enthalten und das angezeigte Resultat einer Suche nach dem Namen dieser Person sind”. 

Dabei stellte das Gericht klar, dass die ökonomischen Interessen des Betreibers unter gewissen Umständen nicht vor den privaten Interessen betroffener Individuen stehen können. Für Personen des öffentlichen Lebens, an deren Informationen für die Allgemeinheit ein legitimes Interesse besteht, gelten selbstverständlich andere Richtlinien, wie es auch im weiteren Medienrecht der Fall ist.

Individuen vor Konzernen

Wichtig an dem Urteil ist auch, dass Privatpersonen nicht mehr erst zur Quelle der zu entfernenden Inhalte gehen müssen (beispielsweise einer Zeitung), sondern sich direkt an Suchmaschinenbetreiber wenden und den Fall auch ausdrücklich vor Gericht bringen dürfen. In der Vergangenheit hätte Google auf die Informationsquelle verweisen und selber tatenlos bleiben können. Dieser Aspekt des Urteils ist wichtig, denn selbst, wenn ein Inhalt nicht gelöscht werden kann, so ist er weitestgehend unsichtbar, wenn ihn niemand mehr über eine Suche mit Google oder einer anderen Suchmaschine findet, womit Betroffenen geholfen ist.

Google selber zeigte sich “enttäuscht” über das Urteil und “analysiert” derzeit dessen “Implikationen”. Was diese in der Praxis genau sind, bleibt abzuwarten. Das Urteil ist in der Pressemitteilung des Gerichts nachzulesen.

[UPDATE: 30.05.2014, 09:42 Uhr]

Inzwischen hat Google den Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht online gestellt. Wer möchte, dass Links aus den Suchergebnissen entfernt werden, muss nur die entsprechenden Forumlarfelder ausfüllen. Außerdem wird eine Kopie eines gültigen Ausweises benötigt.

Zum Formular

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Zu den Kommentaren (49)
Stephan Serowy

Stephan Serowy
Leitender Redakteur

Nach Jahren des politischen Journalismus bei WELT und ZEIT Online war es für Stephan an der Zeit, die Richtung zu wechseln. Sein sozialwissenschaftlicher Hintergrund und seine Begeisterung für die Zukunft führten ihn ganz natürlich dorthin, wo Technologie, die das soziale Leben prägt, zelebriert wird: AndroidPIT. Er ist ein kolossaler Wissenschafts-Nerd, ein leidenschaftlicher Musiker und liebt es, Menschen den Wandel der Zeit näherzubringen - und das über nackte Zahlen und Datenblätter hinaus.

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49 Kommentare
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  • 25
    Gelöschter Account 01.06.2014 Link zum Kommentar

    Dann machst du es halt trotzdem. Ist ja keine Strafe drauf, so viel ich weß...


  • Walther Schophofen 10
    Walther Schophofen 30.05.2014 Link zum Kommentar

    "Außerdem wird eine Kopie eines gültigen Ausweises benötigt."
    Das ist zumindest in Deutschland verboten, und nun?


  • 16
    Maik 30.05.2014 Link zum Kommentar

    man man.eure schreibfehler werden ja immer schlimmer...


    • 29
      Trim S. 30.05.2014 Link zum Kommentar

      Irgendwie Ironisch, wen man dein Text liest!

      mapatace


  • 32
    Gelöschter Account 30.05.2014 Link zum Kommentar

    "Das Recht auf vergessen werden"
    Bin gespannt wie das genau umgesetzt wird.

    Hallo Google. Nutzer xxxx@gmail.com komplettes Datenkonto restlos löschen.


    • 29
      Trim S. 30.05.2014 Link zum Kommentar

      So wie ich verstanden habe soll nur der Eintrag bei Google nicht angezeigt werden, dass heißt wen zB. Gerüchte über dich verbreitet werden und du den Antrag bei Google anlegst, dann kannst du dieses Gerücht nicht mehr sehen.
      Das Gerücht kann aber immer noch bestehen z.B bei einer Webseite oder anderen Suchanbietern, nur bei Google ist es nicht mehr zu finden!

      Ich hoffe ich habe es so richtig verstanden.

      Shay OdeJoshua Wielandt


  • 10
    screave 15.05.2014 Link zum Kommentar

    Dann hat Google ja auch freie Bahn alle negativen Berichte und der gleichen gegen sich und die dafür zahlen zu löschen :D


    • 43
      Gelöschter Account 15.05.2014 Link zum Kommentar

      Was Google als Suchtreffer anzeigt und in welcher Reihenfolge hat mit dem Urteil ja nichts zu tun.


  • 10
    screave 15.05.2014 Link zum Kommentar

    Also wenn es um solch ein Fall geht ok aber wie kann google nachverfolgen welcher Fall nur pure Zensur oder wirklich wie in diesem Fall "rufschädigung" oder der gleichen ist


  • Comyu 42
    Comyu 15.05.2014 Link zum Kommentar

    ich nicht google an die macht lol


  • 10
    Michael Mart 14.05.2014 Link zum Kommentar

    lol,kindische Kommentare hier,wie Zensur oder kosten. Google ist doch einer der größten Zenser. die bestimmen bzw. beeinflussen was die ersten Ergebnisse sind. und due sollen ruhig mehr Geld ausgeben.die haben wirklich reichlich,und tricksen mit den Steuern rum,nehmen uns mit windigen Tricks unser Geld ab,was andere Firmen benachteiligt und uns schadet

    mapataceGelöschter AccountGelöschter Account


    • 50
      Gelöschter Account 14.05.2014 Link zum Kommentar

      Doch noch ein vernünftiger Kommentar, der es auf den Punkt bringt;-)
      Ich finde es absolut in Ordnung, wenn Google zwischendurch mal Grenzen gesetzt werden.

      mapatace


    • Jonathan B. 5
      Jonathan B. 15.05.2014 Link zum Kommentar

      Ich stimme XXL voll zu. Was das alles im genauen heißt, können wir eh nicht abschätzen. Wir sind keine Juristen, der genaue Wortlaut ist für normale Menschen kaum noch zu verstehen und wie bereits gesagt ist Google nur dann gegen "Zensur" (und das hier ist nun wirklich keine), wenn es gegen die eigenen Interessen geht. Macht euch nichts vor, eine Firma dieser Größe hat kein Gewissen.

      mapatace


  • mapatace 42
    mapatace 14.05.2014 Link zum Kommentar

    @Christoph...lass doch endlich mal den Mist.Wenn du keine Ahnung hast ...einfach die Füße still halten.Alle weisen darauf hin das dieses Urteil richtungsweisend ist.Das jeder nun die Möglichkeit hat Löschungen zu beantragen.Sollte Google nicht darauf reagieren müsste man sich zuerst an den Datenschutzbeauftragten der einzelnen Länder richten.Den Fall schildern und dann wird sich diese mit Google sich auseinander setzen.Und dann erst....was aber sicherlich nicht so einfach geschehen wird ,müsste geklagt werden.Aber nicht vor einem EuGH .....das Urteil steht doch.


    • 43
      Gelöschter Account 14.05.2014 Link zum Kommentar

      Was wirfst du mir jetzt genau vor? Also außer dass ich keine Ahnung haben soll, aber keine Ahnung auf deinem Niveau zu haben ist ja nun nicht gerade was schlechtes...

      Sorry, aber du bist echt ein Schwätzer...

      Walter O'Dim


  • Gaby S. 28
    Gaby S. 14.05.2014 Link zum Kommentar

    Irgendwann haben wir dann Zustände wie in China, dass Internetseiten zensiert oder nicht abrufbar sind. Wo führt das noch hin?

    Walter O'DimOliver Wenzel


    • 43
      Gelöschter Account 14.05.2014 Link zum Kommentar

      Eben nicht - es muss ein Löschungsgrund vorliegen.


      • Walther Schophofen 10
        Walther Schophofen 18.05.2014 Link zum Kommentar

        Und wer beurteilt jedesmal ob er rechtens ist oder nicht? Glaubt wirklich jemand das es in der Praxis so aussieht, dass jedesmal ein Richter den Löschungsgrund bewertet? So naiv ist doch keiner, oder? Die oder der Anwalt wird sich auf das Urteil berufen und Löschung verlangen, und dann?


      • 43
        Gelöschter Account 30.05.2014 Link zum Kommentar

        Was bist du für ein simpler...


    • 8
      Oliver Wenzel 14.05.2014 Link zum Kommentar

      Genau. Die meisten denken einfach nicht darüber nach, wie sich das ganze entwickeln kann.
      Außerdem wird ja nichts "vergessen", man schießt nur den übermittler ab. Die sachen entwickeln sich dadrurch viel mehr im untergrund.

      Walter O'DimWalther Schophofen

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