Fitnesstracker: Kaum ein Hersteller geht mit den Daten richtig um
Fitnesstracker werden auch in diesem Jahr wieder zu tausenden unter den Weihnachtsbäumen der Menschen liegen, die Armbänder mit Pulsmesser und Schrittzähler sind sehr beliebt. Doch beim Datenschutz zeigen sich längst nicht alle Hersteller auf der Höhe.
Mit den Fitnesstrackern lassen sich viele sensible Daten ermitteln und ein zumindest rudimentäres Bild der eigenen Gesundheit zeichnen. Da ist es nur logisch, dass bei der Speicherung solcher Daten Vorsicht geboten ist. Da der Speicher in den Trackern selbst nicht groß genug ist und die Daten dort nicht ausgewertet werden können, muss eine Cloud-Lösung her. Das behandeln alle Anbieter dieser Geräte anders, aber kaum einer gut, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ermittelt hat.
In der Marktwächter-Studie wurden zwölf Hersteller von Fitnesstrackern betrachtet und dazu befragt, wie sie mit dem gesetzlichen Auskunftsrecht der Nutzer umgehen. Die Fragen lauteten: Welche personenbezogenen Daten werden gespeichert, aus welcher Quelle stammen sie, warum werden sie gespeichert und werden sie an Dritte weitergegeben? Wer online nicht antwortete, bei dem wurde per Brief nachgehakt.
Identitätsnachweis führt zu nichts
Nur zwei Hersteller, nämlich Polar und Withings, das mittlerweile zu Nokia gehört, haben vorbildlich reagiert. A-Rival gab an, überhaupt keine Daten zu speichern, Runtastic und Xiaomi haben nach einer Weile nicht mehr auf die Fragen reagiert. Gleich sechs Hersteller haben die Verbraucherschützer abgemahnt, vier davon – Garmin, Fitbit, Striiv und Technaxx – haben sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, das Auskunftsrecht künftig einzuhalten. Zuvor wurden Identitätsnachweise eingefordert, die das Gesetz eigentlich nicht vorsieht – und die am Ende auch bei keinem der sechs Anbieter zu den gewünschten Informationen geführt haben.
Bleiben zwei Anbieter übrig: Apple und Jawbone. Letzterer ist mittlerweile insolvent, spielt also kaum noch eine Rolle. Apple handelte sich am Ende sogar eine waschechte Klage der Verbraucherschützer ein. Das Unternehmen aus Cupertino sperrte sich hartnäckig dagegen, sich an die geltenden Regelungen zu halten.
Via: Golem
Ich mache sehr viel Sport, aber mir wäre noch nie eingefallen solche Fitnesstracker oder sonstige Spielerei dabei zu verwenden. Nicht mal eine Pulsuhr, die rein dem privaten Zweck dient. Das einzige digitale Instrument ist mein Fahrradcomputer, der mir gefahrene km, und sonstige Informationen über Zeit und Geschwindigkeit gibt.
Schön wen du das ganze Zeugs nicht benötigst, aber um seine Leistung sinnvoll zu steigern ist es einfach nötig seine Daten zu speichern und hinterher zu analysieren.
Nein ist es nicht zwangsläufig . Wenn du mal schaust wie die Russen oder die Chinesen trainieren, da wird geschwitzt und geblutet mit eisener Disziplin. Da gibt's maximal eine Stoppuhr und einen Zettel mit Bleistift.
Aber um dem Thema hier zu bleiben : All das kann man schon speichern, für sich privat. Ohne das irgendwelche Dienste darauf zugreifen können. Ich sehe es ja ständig bei uns im Fitness Studio. Da kommen Leute mit ihren Fitness Apps, Navigationsgeräte und sogar mit dem Laptop. Weil es einfach "in" ist so multimedial Fitnesssport zu betreiben. Und weil ihnen der nette Verkäufer im Sportgeschäft ihnen das eingeredet hat das man das schon haben sollte.
Und Dope...
Das natürlich auch 😉
Samsung wird nicht erwähnt ... sehr schade .. ein sehr großes Unternehmen, dass viele Gesundheitsdaten sammelt...
Google selbst stellt keine fitnesstracker her.
Naja mit 🍎 können die zumindest noch reden mit Hersteller mit Sitz in reich der Mitte wird sowieso nix.
Das musst du jetzt mal genauer erklären
Ja, in China lässt sich niemand was vorschreiben, schließlich werden dort bestimmt 80+ % aller Smartphones + Fitness-Tracker weltweit gebaut ☺
Was ist eigentlich mit Googles "hust" Datenschutz? Die tauchen gar nicht im Bericht auf und machen doch noch immer Wearables in 2017?
Welche Wearables von Google meinst Du bitte?
Wo die Geräte hergestellt werden, spielt keine Rolle. Wenn ein Hersteller eine Niederlassung in einem Unionsland hat, gilt Unionsrecht, oder zumindest das des Landes, in dem er sich niedergelassen hat (Steuern). Viele Bestimmungen gelten aber auch unabhängig davon in der gesamten Union, und wenn sich ein Hersteller nicht daran hält, kann er abgemahnt oder beklagt werden. Hält er sich weiterhin nicht an die Bestimmungen, kann die weitere Inverkehrbringung betroffener Produkte auch unterbunden werden.
Google hat den besten Datenschutz. Alle Daten werden auf den heimischen Server geladen, selbst wenn der Benutzer den "Fehler" machte, dies abzulehnen.