Umsatzsteuer Google Play Store

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OPunktSchmidt
  • Forum-Beiträge: 16

13.06.2015, 21:14:46 via Website

Hallo,

ich werde demnächst Kleinunternehmer und werde auch bald Apps verkaufen. Nur komme ich mit der Umsatzsteuer noch nicht so ganz zurecht. Als Kleinunternehmer bin ich ja erstmal davon befreit. Wenn ich aber im Play Store einen Preis für meine App festlege rechnet Google automatisch die Mehrwertsteuer drauf. Das kann ich zwar noch manuell beeinflussen aber erstmal macht Google das so. Dadurch wird meine App natürlich teurer und ich musss einen niedrigeren Verkaufspreis angeben um durch die Steuern auf den erwünschten Verkaufspreis zu kommen.

Könnte mich mal bitte jemand aufklären ? Muss ich Google die Mehrwertsteuer als Kleinunternehmer drauf rechnen lassen ?

Vielen Dank & Schönes Wochenende

Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 523

13.06.2015, 21:21:40 via Website

https://support.google.com/googleplay/android-developer/answer/138000?hl=de

Du bist in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Nicht aber in anderen Ländern. Seit 1. Januar fällt innerhalb der EU die Steuer im Land des Käufers an (anstatt im Land des Verkäufers), soweit ich weiß. Daher kannst Du keine Befreiung bei Google eintragen.

— geändert am 13.06.2015, 21:22:28

OPunktSchmidt
  • Forum-Beiträge: 16

14.06.2015, 13:05:29 via Website

Vielen Dank. Dann komme ich da wohl nicht drumherum.

Stephan
  • Forum-Beiträge: 43

11.09.2015, 21:00:33 via Website

Habe mich mal beim Finanzamt informiert.

Mir wurde gesagt ich soll beim Zoll in meinem Ort anrufen und mir eine Bescheinigung vom Zoll ausstellen lassen . Damit ich in anderen Ländern keine Umsatzsteuern abführen muss.

Außerdem meinten die das Google die Mehrwertsteuern für sich selber abführen und nicht für den Entwickler .

Wäre man kein Kleinunternehmer müsste man selber noch mal die Mehrwertsteuern abführen im eigenen Land obwohl Google die ja einbehält und weiterleitet.

Da Google ja auch die Einnahmen versteuern muss.

Vor ein paar Tagen hatte ich den ersten Käufer 3,99 Euro kostet die App.
30 Prozent Gebühren und die Mehrwertsteuern wurden einbehalten.
Ca. 2,34 Euro habe ich bekommen.
Wäre ich kein Kleinunternehmer müsste ich noch mal 19 Prozent ans Finanzamt abführen.

Was ich aber nicht so ganz glauben kann was die mir da so erzählt haben.
Für andere Länder außerhalb der Eu kann man Steuersätze selbst festlegen.
Man bekommt trotzdem den vollen Betrag . Dies ist nur für ein selber damit man weiß wie viel Steuern man abführen muss.

In anderen Ländern brauch man als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer Sätze festlegen wenn man so eine Bescheinigung vom Zoll hat.

Eigentlich bekommt man ja das Geld von dem Käufer und nicht von Google.
Da das Händlerkonto sowas ähnliches wie Paypal ist.

Wie bei Paypal kann man eine Auszahlung beantragen.

Also kann Google gar nicht die Mehrwertsteuern für einen Abführen.

— geändert am 11.09.2015, 21:08:46

Carsten M.
  • Forum-Beiträge: 33.204

13.09.2015, 13:05:01 via App

Google führt auch keine MwSt für Dich ab.

Wenn Du im Ausland Mehrwertsteuer angibst, musst Du sie dort auch abführen.

Herzliche Grüße

Carsten

Ich komm' mir langsam vor wie jemand, der ich bin // #cäthe

fritz dev
  • Forum-Beiträge: 5

28.03.2016, 13:43:49 via Website

Google führt auch keine MwSt für Dich ab.

Das stimmt größtenteils nicht: Google führt nach eigener Aussage (auch mir persönlich bestätigt) seit 2015 (siehe android-developer Link oben) sämtliche MwSt ab in dem Land, in dem sie anfällt (= wo der Käufer einer App sitzt), mindestens für jedes EU Land, aber auch andere Länder.

Für einzelne wenige Länder wie Japan muss sich der Entwickler theoretisch selbst drum kümmern (das interessiert aber keine deutschen Finanzbehörden, da müsste sich die Japanische Finanzbehörde schon mal bei dir melden...)

Nebenbei: Seit 2015 hat man gar keinen Einfluss auf die Angabe des Mwst-satzes, dieser ist fix von Google per Land vorgegeben. Aber in 2014 war das noch anders: da konnte man selbst einfach 0% Mwst angeben - und musste daher auch nichts weiter diesbezüglich beachten.

— geändert am 28.03.2016, 14:08:03

Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

27.09.2016, 17:22:12 via Website

Ich bin jetzt auch in der glücklichen Lage das die In-app Produkte laufen, und deshalb vor dem Problem der MwSt in nicht EU Ländern.
Gibt es hier jemanden der die MwSt in die Länder abführt, oder stellt ihr die Mwst in nicht EU auf 0% und führt auch nichts ab?

swa00
  • Forum-Beiträge: 3.706

27.09.2016, 17:33:22 via Website

Hallo Volker,

die enthaltende Umsatzsteuer wird seitens Google abgeführt ..... (es gibt Länder mit Ausnahmen)

Mit der Auszahlung an dich, ist dies insofern bereinigt.

Es spielt somit keine Rolle, ob du als übliches Unternehmen oder nach § 19 Abs 1 UstG fungierts.

lg
Stefan

— geändert am 27.09.2016, 17:35:29

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Volker S.

Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

27.09.2016, 17:37:11 via Website

Hallo Stefan,
Ich habe verkäufe in die Schweiz und in die USA gemacht, und dort kann ich nirgendwo sehen das google Steuern berechnet hat.
Wie ist das möglich?
In Eu Ländern sehe ich das, und dort mache ich mir auch keine sorgen.

swa00
  • Forum-Beiträge: 3.706

27.09.2016, 17:47:06 via Website

Hallo Volker ,

ich bin KEIN Steuerberater - genauer kann der dir das Erklären .. :-)

Waren , die z.B. aus nicht EU Ländern kommen ,werden grundsätzlich zum NettoWert gehandelt.

Deshalb zahlst du z.b. für die Ware die Du hier aus China bekommst , erst beim Zoll die 19 % Einfuhrumsatzsteuer. (Warenwert abhängig)
Du kannst Sie dann aber wieder in der UstG Erklärung geltend machen und bekommst sie zurück.
Du aber als Kleinunternehmen nicht , die müsstest du schlucken .

Weil das Ganze aber recht kompliziert ist und von Land zu land unterschiedlich , erledigt dies Google.

Überlege dir mal du würdest 3 apps a 1,99 jeweils in die Schweiz , nach China und Australien verkaufen
und müsstest für jede 1,99 eine gesonderte Zoll & Ust Meldung anfertigen ( das Formular besteht aus mehreren Seiten)
.
.

Als Kleinunternehmer nimmst du keine 19 % ein und musst sie auch nicht abführen .
Im Gegenzug kannst du bezahlte Umsatzsteuer nicht zurückverlangen. ( z.b. Tankquittung)
Deiner Steuererklärung legst du dann eine von Dir erstellte "Rechnung" (ohne USt) und die Abrechnung von Google bei. - Und schon ist alles im grünen Bereich.
Als Grundlage gilt der von Google an Dich ausbezahlte Betrag.

lg
Stefan

— geändert am 27.09.2016, 18:11:23

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Volker S.

Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

27.09.2016, 20:48:45 via Website

Überlege dir mal du würdest 3 apps a 1,99 jeweils in die Schweiz , nach China und Australien verkaufen
und müsstest für jede 1,99 eine gesonderte Zoll & Ust Meldung anfertigen ( das Formular besteht aus mehreren Seiten

Genau davor hatte ich ja Angst ;)

Wenn es so ist wie du schreibst, bin ich ja vollkommen zufrieden.
Dann werde ich erstmal nichts machen, und abwarten.
Ich dank dir für deine ausführliche Antwort!

Gruß Volker

Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

28.09.2016, 21:06:01 via Website

Weißt du auch welcher Zeitpunkt der Bezahlung entscheidend für die Steuern ist?
Ich meine damit, wenn Google mir in meinem Payments Merchant Center im Dezember Betrag x gutschreibt, und ich den Betrag im Januar erst ausgezahlt bekomme, fällt der dann aus Steuerlicher Sicht in den Dezember oder in den Januar?

swa00
  • Forum-Beiträge: 3.706

28.09.2016, 22:50:36 via Website

Hallo Volker,

in deinem Falle ist der Zeitpunkt des Geldeinganges entscheidend.

Bsp : Januar 2017 Auszahlung = Steuer für 2017.

Ich würde Dir empfehlen, auf alle Fälle für die Steuererklärung einen Steuerberater aufzusuchen.

Da du ja noch Bezüge aus nicht selbständiger Arbeit hast, kannst du unter normalen Umständen
deine Steuerlast nicht selbst berechnen.
Außerdem musst du nicht pünktlich bis zum 31.05.2018 (für 2017) deine Steuererklärung eingereicht haben ,
sondern der Steuerberater kann das nach hinten rausschieben.

Der Steuerberater liegt um die 300-400 Euro für die Einkommensteuererklärung.

Bis dahin behältst du dir alle Quittungen auf - auch die von dem jetzigen PC und schreibst auch alle Fahrten
zu eventuellen Kunden auf. Fahrzeugkosten werden idR mit 30 Cent / km angerechnet - allerdings dann die Kosten nicht ( Benzin / Inspektion / Reparaturen etc.)
Auch dein "Büro in der Vorstandsetage" (Schreibtisch, Telefon, Smartphone, Strom etc ist dabei wichtig)
Wenn du was kaufst - achte darauf dass sie die GWG Grenze unterschreiten (derzeit 410 Euro)

lg
Stefan

— geändert am 28.09.2016, 23:12:29

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Volker S.

Volker S.
  • Forum-Beiträge: 66

29.09.2016, 07:48:09 via Website

Dank dir Stefan!
Ich werde auf jeden Fall zum Steuerberater gehen, ich wollte es nur für mich wissen.
Ich habe auch noch eine PV-Anlage im betrieb, das wird mir dann alles zu kompliziert :)

pfaehlfd
  • Forum-Beiträge: 1

12.05.2018, 20:33:00 via Website

Hallo Volker,

wie ist deine Geschichte weiter gegangen?
Ich stehe im Moment vor einer ähnlichen Situation und bin mir nicht sicher, wie ich als Kleinunternehmer zu verfahren habe.

Muss Google die Umsatzsteuer trotzdem abführen, kann man sich die Steuer später zurückholen, oder wie ist das?
Oder müsste ich, wenn ich kein Kleinunternehmer wäre, noch einmal die Umsatzsteuer abführen?

LG,
Ferdinand

swa00
  • Forum-Beiträge: 3.706

12.05.2018, 21:03:09 via Website

Hallo Ferdinand,

Der Thread ist über 2 Jahre alt und Volker hat mittlerweile eine recht schöne App am laufen , bei der
er bereits aus der §19 Regelung heraus ist. Zumal er auch 4 Monate nicht mehr online war.

Bitte suche mal ein wenig hier im Forum , es gibt genügend andere Threads zu diesem Thema , bei dem auch sehr detailiert erklärt wird , wie es geht.

Ich denke, Dieser hier kann geschlossen werden.

@Pascal, @Ludy ? - Thx

— geändert am 12.05.2018, 21:07:32

Liebe Grüße - Stefan
[ App - Entwicklung ]

Pascal P.
  • Admin
  • Forum-Beiträge: 11.288

12.05.2018, 21:16:35 via Website

Ich mach hier mal wunschgemäß zu :)

LG Pascal //It's not a bug, it's a feature. :) ;)

swa00