Krampf ist das richtige Wort. Technisch müsste eine getrennte Aufnahmen der Richtungen prinzipiell möglich sein, jedenfalls rein von der Hardware her. Ob das Betriebssystem entsprechende Schnittstellen zur Verfügung stellt, einer App die nötigen Rechte zur Verfügung stellt usw. ist schon eine ganz andere Frage.
Aber wer sollte so eine App schreiben, ausser man selbst?
Die Beweiskraft einer solchen einseitigen Aufnahme ist mehr als bescheiden. Sprachaufnahmen lassen sich generell leicht fälschen. Bei einseitigen Aufnahmen fehlt der Gesprächskontext, die Gegenseite kann behaupten, es wurde über was ganz was anderes gesprochen. Ausserdem ist nicht nachweisbar, mit wem gesprochen wurde. Wenn die Putzfrau am Apparat war, ist die eben nicht für Vertragsangelegenheiten zuständig. Viele Firmen verlangen zudem für Vertragskündigungen, Widerufe usw. die Textform oder sogar die Schriftform.
Verbindungsdaten, die ebenfalls als Nachweis nötig sind, werden auch nur auf richterliche Anordnung herausgerückt und sind nur eine bestimmte Zeit verfügbar. Wenn die App den Anruf einer bestimmten Nummer und sogar das Zustandekommen einer Verbindung mitaufzeichnet, wären das zusätzliche Anforderungen mit ebenfalls zweifelhafter Beweiskraft, da die korrekte Funktion der App nachgewiesen werden müsste.
Der bessere Weg ist der, den Aries beschreibt:
Einschreiben mit Rückschein an die im Impressum angegebene Postadresse. Am besten mit Zeugen, der den Text kennt, das Einstecken des Schreibens und die Aufgabe bei der Post bestätigen kann. Letzteres erhöht die Sicherheit, sollte aber nicht zwingend nötig sein.
Dann Drittanbietersperre beantragen (für die Zukunft).
Dann, wenn noch nötig, Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale, kostet glaube ich etwa 22 € per Email, soviel habe ich jedenfalls mal für Emailberatung gezahlt, oder einem Anwalt (dürfte teurer werden, ausser man hat eine Rechtsschutzversicherung, die den Fall deckt), also am Besten alle Fakten im ersten Schreiben (Email) gleich aufführen.
Wenn die Verbraucherzentrale oder der Anwalt bescheinigen, dass die Firma für nicht rechtskräftige Verträge abbucht, können sie sich direkt mit ihr in Verbindung setzen, und ggf. auch abmahnen. Dann kann man abgebuchte Beträge auch zurückbuchen lassen, und die Angelegenheit bis zum unwahrscheinlichen gerichtlichen Mahnverfahren oder noch unwahrscheinlicheren Prozessen eskalieren lassen.
Hier kann man die ungefähren Kosten der Verbraucherzentralen für bestimmte Beratungsformen einsehen: (Stand 2014, Abweichungen, auch größere, sind möglich)
https://www.aboalarm.de/blog/allgemein/verbraucherzentrale-kosten/
Quelle: aboalarm
— geändert am 19.08.2018, 16:34:03
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