Anruf mitschneiden, aber nur eigene Stimme?

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firefrog
  • Forum-Beiträge: 9

14.08.2018, 17:23:55 via Website

Hallo,

ich suche eine App, bei der ich in einem Telefongespräch, das ich vom Handy aus führe, meine eigene Stimme (und nur diese!) mitschneiden kann. Hintergrund ist, dass ich nachweisbar einer Firma mit unlauteren Machenschaften sämtliche (auch bislang nicht gegebene) Nutzung meiner Daten absprechen möchte. Bei Hinweis darauf, dass ich das Gespräch mitschneide, wird aber sofort aufgelegt. Diesen Hinweis muss ich jedoch nicht bringen, wenn ich nur meinen Anteil am Gespräch mitschneide.
Da die meisten User aber scheinbar genau das Gegenteil, nämliche alle Gesprächspartner aufzeichnen möchten, habe ich bislang keine App finden können, die dies mitmacht - oder ich war zu blöd, um die Einstellungen richtig zu setzen (was leider etwas schwer fällt, da in den Apps nicht erklärt wird, was denn Mic, Mic1, Mic2, VoiceCall, Voice In und Voice Out etc. sind). Kennt von euch jemand eine?
Klar geht prinzipiell eine normale Diktiergerät-App, ich hätte aber gerne die Zuordnung zum Gesprächspartner bzw. zur Telefonnummer.

Vielen Dank schonmal!
der Frosch

— geändert am 14.08.2018, 17:25:54

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Müli
  • Forum-Beiträge: 6.959

14.08.2018, 18:03:00 via Website

Ich kann dir zwar keine App nennen aber von den Begriffen her würde ich Voice Out mit Outgoing, also dem von dir gesprochenen Anteil des Gesprächs gleichsetzen, Voice In wäre dann Incoming Voice, also vom Gesprächspartner kommend.

Mein Mainframe -> HP16C
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Carolin Lambert
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Rudolf M.
  • Forum-Beiträge: 517

14.08.2018, 18:21:25 via Website

@ firefrog >
Wie das gehen soll, nur die eigene Stimme aufzuzeichnen, bin ich gespannt zu erfahren.

Was wäre, würde dir dein Gesprächspartner immer wieder ins Wort fallen ?

Was soll eine Aufzeichnung grundsätzlich für eine Beweis-/Rechtskraft haben, wenn nur ein Teil der Geschäftspartner in der Aufzeichnung zu hören ist ?

Das wäre in etwa so, als ob ein Kaufvertrag nur vom Verkäufer oder nur vom Käufer unterzeichnet wird.

Generell bezweifle ich die Legalität einer Aufzeichnung, wenn du den Hinweis zur Speicherung nicht vorab geben willst.

Sorry, Ich bezeichne dein Vorhaben als nicht reell, wenn nicht sogar als hanebüchen.

Gruß vom Rudolf

— geändert am 14.08.2018, 18:22:32

Nichts ist einfacher als sich schwierig auszudrücken, und nichts ist schwieriger als sich einfach auszudrücken."
Karl Heinrich Waggerl

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Gelöschter AccountMichael K.
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Müli
  • Forum-Beiträge: 6.959

14.08.2018, 18:27:06 via Website

Rudolf M.

Wie das gehen soll, nur die eigene Stimme aufzuzeichnen, bin ich gespannt zu erfahren.

Das sind schon zwei verschiedene Datenströme, rein technisch wird das gehen, die Sinnhaftigkeit lasse ich jetzt einmal außen vor.

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Rudolf M.
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Rudolf M.
  • Forum-Beiträge: 517

14.08.2018, 18:35:03 via Website

5Und wenn, wie es ( leider ) oft vorkommt, phasenweise die Gesprächspartner gleichzeitig reden, können diese Lines die Stimmen trennen ?
Gruß vom Rudolf

— geändert am 15.08.2018, 17:13:56

Nichts ist einfacher als sich schwierig auszudrücken, und nichts ist schwieriger als sich einfach auszudrücken."
Karl Heinrich Waggerl

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vos becker
  • Forum-Beiträge: 489

14.08.2018, 20:23:31 via App

Es reicht eigentlich seinem Gegenüber mitzuteilen das man aufzeichnet. Hat der keine Einwände gut , hat er , würde ich das Gespräch beenden . Im übrigen hat diese Aufzeichnung vor Gericht kaum Chancen als Beweismittel zugelassen zu werden .

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Michael K.Rudolf M.
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firefrog
  • Forum-Beiträge: 9

14.08.2018, 20:55:22 via Website

@Müli: ja, so hätte ich das auch interpretiert, allerdings werden, wenn ich eine dieser beiden Quellen im entsprechenden Programm wähle, Sounddateien mit null Sekunden Länge generiert. Bei allen anderen Quellen - auch Mic, Mic1 etc, was ich als Mikrophon und somit als Quelle für meine Sprachaufnahme interpretieren würde - werden beide Stimmen aufgezeichnet. Daher eben die Frage.

@Rudolf: was soll daran das Problem sein? Wohl unter anderem aus Datenschutzgründen war es, soweit ich das in meiner Recherche heute gelesen habe, früher auf ungerooteten Smartphones nur möglich, den eigenen Redeanteil aufzunehmen. Wie Müli schon sagt, sind das unterschiedliche Datenströme, die aus vollkommen unterschiedlichen Bereichen der Elektronik kommen. Wenn du so willst: du kannst ja auch eine Filmaufnahme von einer Fahrtrichtung einer Autobahn machen, obwohl die andere Richtung schon irgendwie auch dazu gehört.
Ob eine derartige Aufnahme, auf der nur meine Seite zu hören ist, tatsächlich als Beweis anzuerkennen wäre, weiß ich nicht. Durch Bezug der Aufnahme zur - bekanntermaßen zu der entsprechenden Firma gehörenden - Telefonnummer ist jedoch ein Zusammenhang klar gegeben. Zudem vermute ich, dass es nicht so weit kommen wird, wenn ich der Firma mit entsprechenden rechtlichen Schritten drohe - für diese möchte ich allerdings eine Grundlage haben.
Bezüglich der Legalität: §201 (1) StGB besagt, dass "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft [wird], wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht". Das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen - meine eigene Aussage aufzunehmen wird mir folglich nicht verboten.

@Vos Becker: wie bereits geschrieben habe ich exakt das versucht, es wurde sofort aufgelegt. Besagte Firma ist schon seit Jahren dafür bekannt, semi- bis gar nicht legale Telefongeschäfte und -betrügereien abzuziehen (an dieser Stelle bitte ich jetzt darum, von "wenn das bekannt ist, warum hast du dann..." abzusehen).
Warum genau zweifelst du eine Zulässigkeit als Beweismittel so stark an?

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Rudolf M.
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vos becker
  • Forum-Beiträge: 489

14.08.2018, 21:21:04 via App

Warum redest du überhaupt mit denen wenn dir die Firma als unredlich bekannt ist ?

Weil private Sprachaufzeichnung in der Regel vom Gericht nicht zugelassen werden . Es muss schon ein außergewöhnlicher Umstand eintreten , zumal allen Prozessbeteiligten der Verwertung zustimmen müssen .

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Michael K.Rudolf M.
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Rudolf M.
  • Forum-Beiträge: 517

14.08.2018, 21:24:04 via Website

@firefrog >

Ich hoffe und glaube nicht, dass der Grund deines Postings so schwerwiegende Ursachen hat.
Aber ganz allgemein meine Meinung:

Denke, dass Tonaufnahmen bei juristischen Fällen generell als problematisch gelten, weil die sichere Zuordnung auf Personen und Zeitpunkte wenn überhaupt, mitunter nur technisch aufwändig zu beweisen ist.

Bei Gericht stechen schlussendlich nur (Zeugen) Aussagen unter Eid und Dokumente, welche allen formalen Anforderungen entsprechen.

In Österreich gibt es ein geflügeltes, saloppes Sprichwort dazu: ".. nur a Schriftl is a Giftl."

Gruß vom Rudolf

Nichts ist einfacher als sich schwierig auszudrücken, und nichts ist schwieriger als sich einfach auszudrücken."
Karl Heinrich Waggerl

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Michael K.firefrog
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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 898

14.08.2018, 21:30:06 via Website

Ich würde ja da eher ein Einschreiben hinschicken statt anzurufen...

Unzufrieden mit der zu großen und zu aufdringlichen 1&1-Werbung bei AndroidPit

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Michael K.Rudolf M.
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firefrog
  • Forum-Beiträge: 9

14.08.2018, 21:32:32 via Website

@Vos Becker: liest du nicht was ich schreibe, oder willst du einfach nur "witzig" sein? In jedem Fall schade, weil in keinem Fall hilfreich. Ich habe eine ernst gemeinte Frage gestellt und auf Hilfe gehofft, nicht auf sowas.

Wie kommst du zu dieser Aussage? Steht das irgendwo? Beispielsweise Gedächtnisprotokolle eines Telefonats werden auch als Beweis, Hilfsmittel - oder wie auch immer der korrekte Ausdruck dafür ist - akzeptiert, da sie wesentlich zuverlässiger sind als "öh, ich glaube, bei unserem letzten Telefonat hab ich DAS gesagt, und dann hat der das gesagt, oder wars doch das?". Wenn eine Aufnahme sachdienlich ist und niemandes Persönlichkeitsrecht verletzt (was sie nicht täte, da von meinem Gesprächspartner keine unerlaubte Aufzeichnung existiert), warum soll sie nicht zugelassen sein? Und wenn alle Beteiligten allen Beweismitteln zustimmen müssten, wären die meisten Prozesse wohl sehr dröge und spekulativ, weil es keine Beweismittel gäbe.

Eigentlich bin ich aber hier, weil ich einen Software-Tipp brauche, nicht um Rechtsbeistand zu erhalten.

/edit: Brian: ja, das wäre sinnvoller, ist aber schwierig bei einer Briefkastenfirma, die selbigen noch dazu häufiger wechselt und mal in München, mal in Hamburg oder halt auch mal gar nicht anzutreffen ist. Die Telefonnummer dagegen wird seit längerem mit der Firma in Verbindung gebracht, warum auch immer sie die nicht wechseln.

/edit 2, Rudolf, dich habe ich leider übersehen: Nein, bisher ist mir noch kein Schaden entstanden; wenn es wirklich ernst wäre, würde ich mir auch eher rechtlichen Beistand holen als mit technischen Spielereien zu agieren. Ich möchte aber versuchen, dem Unternehmen von vornherein klarzumachen, dass ich im Zweifelsfall auch mit harten Bandagen kämpfe.
Ich glaube zudem auch nicht, dass dieser Tonmitschnitt als alleiniger Beweis ausreichen würde. Aber es schadet im Zweifelsfall sicher nicht, diesen zu haben. Klar lassen sich derartige Mitschnitte - vorallem wenn man die Gegenseite nicht hört - relativ leicht fälschen, entsprechendes technisches Know-How vorausgesetzt, allerdings ist der Verdacht, dass ich so etwas mache, um besagtem Unternehmen zu schaden, wohl relativ unglaubwürdig im Vergleich zu dem Verdacht, dass das Unternehmen weiterhin das tut, wofür es seit Jahren bekannt ist.

— geändert am 14.08.2018, 21:42:01

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Müli
  • Forum-Beiträge: 6.959

14.08.2018, 23:34:59 via Website

Über die rechtliche Seite lasse ich mich mal nicht aus, das muss jeder für sich entscheiden welches Risiko man mit bestimmten Vorgehensweisen eingeht. Aber: vor wenigen Monaten war eine Dashcam noch völlig tabu nur die Rechtsprechung vielleicht auch Gesetzgebung zieht so langsam mit den technischen Möglichkeiten gleich ...
Ich hatte mich vor ein paar Monaten mit dem hier behandelten Thema beschäftigt und da brauchte man entweder Root, einen bestimmten Kernel oder gar beides. Wenn ich mir jetzt so einige potentielle Kandidaten unter den Apps ansehe, scheinen jetzt die Voraussetzungen nicht mehr so restriktiv zu sein, denn einige Apps werden ja sogar in speziellen Versionen für bestimmte Geräte angeboten.

@ Rudolf - wenn ich in mein Smartphone spreche, wird die analoge Sprache digitalisiert, bearbeitet und dann irgendwann übertragen. Von einem Gesprächspartner kommen hingegen digitale Signale die in analoge gewandelt werden. Das sind komplett getrennte Datenströme/-wege, quatscht einer dem anderen ins Wort beeinflusst es in keiner Weise den gegensätzlichen Datenstrom. Nimmt man nur eine Richtung auf und quatsch der Angerufene dazwischen, würde der von mir gesprochene Anteil des Gespräches sauber aufgenommen werden, es sei denn ich halte inne, durch das hineinquatschen des Gegenüber.
Würde man über eine Freisprecheinrichtung das Gespräch führen, sieht es allerdings anders aus, da gibt es sicher Rückkopplungen denn empfangene Signale würden wieder zurück zum Sender gelangen bis hin zum penetranten Pfeifton der jede Aufnahme unbrauchbar machen würde.

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firefrogRudolf M.
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Tenten
  • Forum-Beiträge: 2.547

15.08.2018, 06:05:18 via Website

Nur mal so als Idee, wäre es nicht denkbar, das Telefonat über Lautsprecher zu führen und ein oder zwei Personen als Zeugen mithören zu lassen? Dann hast du zwar keinen eins zu eins Mitschnitt, aber dafür Zeugen, was vor Gericht sicher eher verwertbar ist. Oder ist auch das Mithörenlassen Dritter verboten? Passiert ja zum Beispiel im Auto immer wieder mal.

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Ralf Pelzer
  • Forum-Beiträge: 212

15.08.2018, 08:10:41 via Website

Nachdem die Rechtsgrundlage des Mitschneidens bereits erörtert wurde, von mir der Hinweis, dass auch das Mithören durch einen Dritten ebenso unzulässig ist
https://www.datenschutz-praxis.de/fachartikel/mithoeren-von-telefonaten-nur-ausnahmsweise-erlaubt/
Ich würde daher tatsächlich auf den schriftlichen Weg umsteigen.

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firefrog
  • Forum-Beiträge: 9

15.08.2018, 15:36:33 via Website

@Müli: genau, da scheint ein Wandel stattgefunden zu haben, früher war es ohne Root nicht möglich, und auch dann nur mit bestimmten Geräten, heute finde ich keine App mehr, die eben "nur" diese Funktion erfüllt. Und danke für die Ausführungen zu den Datenströmen :)

@Tenten: das Mithören Dritter wird ebenso als "öffentlich machen" gewertet wie eine Aufzeichnung, ist also illegal. Prinzipiell hast du damit auch die Antwort auf deine Frage: auf die Freisprechanlage im Auto muss theoretisch am Anfang des Gesprächs hingewiesen werden.

@Ralf: siehe oben, der schriftliche Weg ist durch Briefkasten-, Tochter- und anderweitige Deckfirmen sehr stark erschwert, und da ich wenn dann direkt ein Einschreiben mit Rückschein versenden würde, wären das pro Versuch, die richtige Adresse zu erwischen, knapp 5€. Das wird schnell teuer.

Ich finde es sehr dankenswert, dass ihr euch über so viele Alternativen Gedanken macht. Leider habe ich aber den Eindruck, dass ich auf meine ursprüngliche Frage keine Antwort erhalten werde. Von daher: tut euch mit der Diskussion über Möglichkeiten, Legalität und Co. keinen Zwang mehr an, ich werde hier noch ab und an reinschauen, ob es etwas interessantes gibt, aber ansonsten weiter nach einer entsprechenden App suchen.

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Rudolf M.
  • Forum-Beiträge: 517

15.08.2018, 15:52:56 via Website

@firefrog > es ist schade, dass du auf deine wirklich ganz spezielle Problemstellung keine befriedigende Antwort mit einem passenden Link zu einer App bekommen hast.

Denke, der Wille von der Community ist schon vorhanden gewesen. Da es aber auf der techn. Seite nicht gleich Klarheit gab, glitt das Thema doch schnell mal auf die rechtliche Komponente ab. Dies ist aber auch verständlich, wenn der "Geschäftspartner" doch etwas schwierig zu sein scheint.

Und in diesem kfm./rechtlichen Teilbereich scheinen doch mehr Leute Erfahrung zu haben bei einer etwas weniger oft gefragten App-Technologie.

Ich wünsche dir jedenfalls einen guten Ausgang in dieser Angelegenheit.
Gruß vom Rudolf

Nichts ist einfacher als sich schwierig auszudrücken, und nichts ist schwieriger als sich einfach auszudrücken."
Karl Heinrich Waggerl

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firefrog
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firefrog
  • Forum-Beiträge: 9

15.08.2018, 16:02:35 via Website

Hallo Rudolf,

danke für die lieben Worte :) ja, die Community hat einige Beiträge geliefert, da möchte ich absolut nicht meckern. Mir ist auch bewusst, dass meine Anfrage relativ spezifisch ist. Daher möchte ich auch die Diskussion, die dadurch entstanden ist, nicht unterbinden - ich muss allerdings auch ein bisschen "egoistisch" sein und versuchen, dem Zweck nahekommende Mittel zu finden. Hier weiter reinschauen werde ich aber, wie gesagt, trotzdem, da ich den Hintergrund, der hier aufgegriffen wurde, durchaus auch interessant finde und gerne dazu lerne.

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Rudolf M.
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Thomas Le P.
  • Forum-Beiträge: 108

17.08.2018, 09:48:14 via Website

Ich vermute mal, es würde wahrscheinlich auch keinen "Workaround" darstellen, beide Seiten (geht technisch ja) aufzunehmen und dann den Teil des Gesprächspartners zu löschen/verzerren?

Mein Bedenken wäre dann, dass die nachträgliche Beschneidung als nachträgliche Manipulation des Beweismittels erkennbar wäre, aber ich wollte es mal als Idee in den Raum stellen.

Daily Driver: Samsung Galaxy S9+ Duos

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Rudolf M.
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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 21.034

17.08.2018, 10:05:37 via Website

Das ist doch alles ein Krampf. Geh zum Verbraucherschutz und erkundige Dich, wie du drin Anliegen rechtsverbindlich anbringen kannst. Zum Beispiel per Einschreiben.

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Michael K.Rudolf M.
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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.128

19.08.2018, 15:17:25 via Website

Krampf ist das richtige Wort. Technisch müsste eine getrennte Aufnahmen der Richtungen prinzipiell möglich sein, jedenfalls rein von der Hardware her. Ob das Betriebssystem entsprechende Schnittstellen zur Verfügung stellt, einer App die nötigen Rechte zur Verfügung stellt usw. ist schon eine ganz andere Frage.
Aber wer sollte so eine App schreiben, ausser man selbst?

Die Beweiskraft einer solchen einseitigen Aufnahme ist mehr als bescheiden. Sprachaufnahmen lassen sich generell leicht fälschen. Bei einseitigen Aufnahmen fehlt der Gesprächskontext, die Gegenseite kann behaupten, es wurde über was ganz was anderes gesprochen. Ausserdem ist nicht nachweisbar, mit wem gesprochen wurde. Wenn die Putzfrau am Apparat war, ist die eben nicht für Vertragsangelegenheiten zuständig. Viele Firmen verlangen zudem für Vertragskündigungen, Widerufe usw. die Textform oder sogar die Schriftform.
Verbindungsdaten, die ebenfalls als Nachweis nötig sind, werden auch nur auf richterliche Anordnung herausgerückt und sind nur eine bestimmte Zeit verfügbar. Wenn die App den Anruf einer bestimmten Nummer und sogar das Zustandekommen einer Verbindung mitaufzeichnet, wären das zusätzliche Anforderungen mit ebenfalls zweifelhafter Beweiskraft, da die korrekte Funktion der App nachgewiesen werden müsste.

Der bessere Weg ist der, den Aries beschreibt:

Einschreiben mit Rückschein an die im Impressum angegebene Postadresse. Am besten mit Zeugen, der den Text kennt, das Einstecken des Schreibens und die Aufgabe bei der Post bestätigen kann. Letzteres erhöht die Sicherheit, sollte aber nicht zwingend nötig sein.

Dann Drittanbietersperre beantragen (für die Zukunft).

Dann, wenn noch nötig, Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale, kostet glaube ich etwa 22 € per Email, soviel habe ich jedenfalls mal für Emailberatung gezahlt, oder einem Anwalt (dürfte teurer werden, ausser man hat eine Rechtsschutzversicherung, die den Fall deckt), also am Besten alle Fakten im ersten Schreiben (Email) gleich aufführen.

Wenn die Verbraucherzentrale oder der Anwalt bescheinigen, dass die Firma für nicht rechtskräftige Verträge abbucht, können sie sich direkt mit ihr in Verbindung setzen, und ggf. auch abmahnen. Dann kann man abgebuchte Beträge auch zurückbuchen lassen, und die Angelegenheit bis zum unwahrscheinlichen gerichtlichen Mahnverfahren oder noch unwahrscheinlicheren Prozessen eskalieren lassen.

Hier kann man die ungefähren Kosten der Verbraucherzentralen für bestimmte Beratungsformen einsehen: (Stand 2014, Abweichungen, auch größere, sind möglich)

https://www.aboalarm.de/blog/allgemein/verbraucherzentrale-kosten/

Quelle: aboalarm

— geändert am 19.08.2018, 16:34:03

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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.128

20.08.2018, 18:49:21 via Website

Auch wenn ich es immer noch für Krampf halte:
Wenn Du die App "Diktiergerät" startest, bevor Du einen Anruf tätigst, nimmt sie Dich auf (Mikrofon), jedoch nicht die Gegenseite, so jedenfalls in meinem Versuch. Bei einer anderen App setzte die Aufnahme mit Beginn des Telefonats allerdings aus. Auf anderen Geräten kann das Verhalten ebenfalls abweichen. Aber ist vielleicht eine Idee...

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Tenten
  • Forum-Beiträge: 2.547

21.08.2018, 07:41:19 via Website

Ich fürchte, das reicht ihm nicht, das könnte er ja auch mit jedem Diktiergerät erreichen, das er im Zimmer mitlaufen lässt. Ihm ging es ja darum, dass quasi die App den Beleg liefert, auch genau diese Nummer angerufen zu haben.

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Gelöschter Account
  • Forum-Beiträge: 19

21.08.2018, 08:34:27 via Website

Vielleicht brauchen Sie einige Musik-Apps auf Ihrem Handy.

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Müli
  • Forum-Beiträge: 6.959

21.08.2018, 09:05:04 via Website

So weit ich mich erinnere wird bei vielen Voice Recordern nur das Gespräch aufgezeichnet, Hinweise über die angerufene Nummer, der Gesprächspartner und Zeitpunkt des Gesprächs wird bestenfalls im Dateinamen festgehalten, so ist eine Beweiskraft sehr fraglich und das ganze dient eher der eigenen Erinnerung!

Mein Mainframe -> HP16C
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Michael K.
  • Forum-Beiträge: 1.128

21.08.2018, 12:19:40 via Website

Nicht nur die gerufene Nummer müsste mitprotokolliert werden, auch, dass die Gegenseite tatsächlich abgenommen hat. Und dann könnte immer noch der Anrufbeantworter oder die Reinemachefrau am anderen Ende gewesen sein.
Ich halte das Ganze für sinnlos und glaube auch nicht, dass es eine solche App gibt. Aber die ebenfalls gewünschte Erinnerungsfunktion liesse sich so realisieren, Notizen über den Zweck des Telefonats liessen sich mit aufsprechen, oder im Dateinamen kodieren.
Die Nummer ließe sich noch mitprotollieren, wenn der Anruf nach Start des Diktiergerätes per Sprachassistent erfolgt.

— geändert am 21.08.2018, 12:26:13

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