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Vertragspartner bremsen den Note-7-Umtausch aus

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© nextpit

Analysen aus den USA sollen zeigen, dass das Note 7 dort häufiger verwendet wird als LG V20 und OnePlus 3T zusammen. In Europa wurden 90 Prozent der Geräte schon zurückgegeben. Doch die verbliebenden zehn Prozent sind bei tauschunwilligen Kunden, die Samsung offenbar nicht zum Umtausch motivieren kann. Warum ist das so?

Nachdem der Verkauf des Note 7 schnon vor rund zwei Monaten gestoppt wurde und inzwischen 90 Prozent der europäischen Geräte zurückgegeben worden seien, sei die Zahl der nicht zurückgegebenen, noch aktiven Geräten noch immer beachtlich. Eine Apteligent-Statistik will jetzt gezeigt haben, dass das Note 7 noch immer eines der populärsten Geräte am Markt sei.

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Die Zahl der Note 7 ist noch immer zu hoch. / © aptelligent

Offenbar kann Samsung seine Nutzer nicht richtig zur Rückgabe motivieren. Gerade in Deutschland sei der Umtausch zum einen umständlich und zum anderen nicht lukrativ für die Kunden. Unser Leser Christian ist betroffen und hat uns in Facebook dazu erklärt:

Etliche Leute mussten ihr Geld über den PayPal Käuferschutz zurück holen. Die Kunden in den USA wurden anders entschädigt als die Kunden in Deutschland/Europa. Samsung erklärte den Kunden das Sie auf ein S7 edge wechseln sollten, die Differenz vom Kaufpreis sollte man selbstverständlich erstattet bekommen. Etliche Käufer haben diesen Weg gewählt. Knapp einen Monat später verramscht Samsung die S7edge für 2 zum Preis für 1 Handy. Eleganter kann man Kunden nicht in den Arsch treten, einen größeren Wertverlust gibt es nur bei Ford.

Eine Samsung-Sprecherin beschwichtigt: "Diese Promotion stand nicht im Kontext des Note 7, sondern sollte ein Dankeschön für unsere treuesten Kunden und Fans sein, die vor Weihnachten noch ein Schnäppchen machen wollten. Daher stand auch nur eine limitierte Anzahl an Aktionsgeräten zur Verfügung."

Besonders hart trifft es die, die früh umgetauscht hatten

Da auch die ausgetauschen Note-7-Geräte von dem Rückruf betroffen sind, sind Frust und Verunsicherung bei den Kunden berechtigterweise groß. Insbesondere die Kunden, die als erste ihr Note 7 durch ein Ersatz-Note-7 umgetauscht haben, werden bestraft. Schließlich müssen sie zweimal das komplette Service-Prozedere durchexerzieren.

Samsung bietet seitdem an, entweder das komplette Geld erstattet zu bekommen, oder das S7 oder S7 Edge als Ersatzgerät plus Preisdifferenz zu erhalten. Jedoch erkennen wir anhand der Erklärung unseres Lesers und der darauf folgenden Reaktionen, dass letzteres Angebot nicht als fair empfunden wurde.

Ersteres Angebot stößt jedoch auf Hürden, und hier scheinen manche Note-7-Besitzer noch in der Sackgasse zu stecken. Insbesndere beim Umtausch vertragsgebunden gekaufter Note 7 entstehen Wartezeiten, wie uns die Samsung-Sprecherin erklärt. "Aufgrund der sehr unterschiedlichen Verkaufs- und Vertragsmodalitäten" könne Samsung "keine pauschalen Angaben zu einer Kompensation machen".

Mit anderen Worten: Die Vertragshändler stehen dem Note-7-Umtausch im Wege. Es gibt für einen solch umfangreichen Rückruf kein standardisiertes Protokoll, wie er ablaufen sollte. Etliche Anbieter von Handyverträgen sind nicht darauf vorbereitet und fürchten um ihr Geld. Und dies ist absolut verständlich.

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Das Note 7 ist leider ein Gefahrengut. / © 7 News

Samsung hat eine doppelte Verantwortung zu tragen

Zum einen ist das Note 7 ein Gefahrengut und muss zurück in die Obhut des Herstellers. Kunden müssen Ersatz dafür erhalten. Zum anderen war das Note 7 aber auch ein Anreiz für Vertragsabschlüsse, und diese Verträge müssen jetzt auf Samsungs Geheiß gebrochen werden. Die Anbieter von Handyverträgen müssen hierzu ebenfalls entschädigt werden. Schließlich werden viele Kunden zu einem Konkurrenten gehen, wenn das Note 7 als Anreiz für den Vertrag entfällt.

Heute wollen wir Samsung gemeinsam befragen. Wir wollen wissen, was der Hersteller noch für Note-7-Kunden tut. Was tut Samsung, wenn

... mein Provider mir den Umtausch erschwert?
... das Airline-Personal mich nicht reinlässt und ich entweder den Flieger verpasse oder das Note 7 abgeben muss?
... ich das Gerät im Ausland gekauft habe?
... ich für das Smartphone keine Rechnung mehr habe?

Wie lange wird Samsung die Rückläufer noch annehmen? Was passiert mit den derzeit noch aktiven Geräten? Wie lange kann man das Note 7 noch benutzen? Kann ich als Anwender das Update einfach nicht installieren und so Maßnahmen wie die beschränkte Akkulaufzeit umgehen?

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Zu den Kommentaren (113)
Eric Ferrari-Herrmann

Eric Ferrari-Herrmann
Senior Editor

Eric ist seit 2014 bei AndroidPIT. Seine alte Tech-Leidenschaft wird allmählich unterwandert von der Liebe zu mehr Nachhaltigkeit, Privatsphäre und dem Wunsch nach einer Zukunft für alle.

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113 Kommentare
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  • Marc Langrock 4
    Marc Langrock 26.12.2016 Link zum Kommentar

    Die Kunden können einen nur leidtun, hoffentlich lernt Samsung aus ihren Fehlern, ob ich mir das Galaxy S8 wirklich am ersten Tag kaufen würde....


  • 10
    Andi Mazzucchelli 23.12.2016 Link zum Kommentar

    Gibts eigentlich eine Übersicht, wo auf der Welt die Note 7 gebrannt haben ?


  • Udo Kallina 29
    Udo Kallina 23.12.2016 Link zum Kommentar

    Unsinn, Alles wird von Samsung driegiert . Samsung soll vorerst mal alle Kundendienste mal überprüfen. Größter teil taugt nicht.


    • 24
      Gelöschter Account 23.12.2016 Link zum Kommentar

      da hast du zwar recht, ändert aber nichts daran das es höchst verantwortungslos ist diese zeitbombe nicht zurückzugeben.besitzer sollten wegen terrorverdacht sicherheitsverwahrt werden,


  • Schnurzpiepe 13
    Schnurzpiepe 22.12.2016 Link zum Kommentar

    Ich kann die Leute verstehen die ihr Note7 nicht hergeben wollen. Ist es doch das beste vom besten gewesen und wenn die noch im Umlauf befindigen Note7 bis heute nicht hoch gegangen sind werden sie es wohl auch nicht in naher Zukunft.
    Hätte ich mein Note7 damals schneller bekommen hätte ich es auch nicht mehr hergegeben wenn es in Ordnung ist.

    Nixda Issa


    • 24
      Gelöschter Account 22.12.2016 Link zum Kommentar

      erstens es war das beste vom besten? das s2 war besser ist nicht explodiert!
      zweitens der 100 jährige hat auch gesagt ich bin jetzt hundert Jahre nicht gestorben jetzt werde ich auch nicht mehr sterben.was ist den "und wenn die noch im Umlauf befindigen Note7 bis heute nicht hoch gegangen sind werden sie es wohl auch nicht in naher Zukunft. "für eine hanebüchene aussage!
      und zu guter Letzt sollte jetzt jeder der noch mit der note 7 Zeitbombe erwischt wird eine so hohe strafe erhalten das er sich die nächsten 90 Jahre kein Smartphone mehr leisten kann

      Shaw La


      • Nixda Issa 1
        Nixda Issa 26.12.2016 Link zum Kommentar

        Sowas schreiben nur leute die............ Ohne Worte.


  • 1
    Börd 22.12.2016 Link zum Kommentar

    wenn ich gewusst hätte das es mit der Geldrückerstattung (nun schon über 2 Monate) so lange dauert, dann hätte ich es auch behalten!


  • Kim Grasmeier 2
    Kim Grasmeier 22.12.2016 Link zum Kommentar

    Lustig wie hier betont wird Samsung sei sehr bemüht, also ich bin nach wie vor bereit das Gerät abzugeben, jedoch warte ich bis heute auf eine Rückmeldung von Samsung. Es wird auf keine Mail reagiert und die Mitarbeiter am Telefon können eine simple Frage nicht klären und vertrösten wieder mit einem Rückruf, der kommt aber natürlich nicht.

    Andi MazzucchelliNadine


  • 41
    Gelöschter Account 22.12.2016 Link zum Kommentar

    Jeder sollte die Möglichkeit haben, direkt bei Samsung zurückzugeben- egal wo gekauft und gegen Vorlage des Kaufbeleges direkt auch von Samsung den Kaufpreis zurückerhalten

    Nadine


  • 21
    SPRR 21.12.2016 Link zum Kommentar

    Warum wird zum Thema Note 7 ein Bild eines explodierten iPhone 7 gezeigt?

    Shaw LaAndi MazzucchelliLegslegBoris StirmTimMarius Hoffmann


  • 39
    Reginald Barclay 21.12.2016 Link zum Kommentar

    Ich sehe hier, daß viele Probleme haben, wenn sie sich direkt an Samsung wenden. Jedoch müßte sich jeder an den Verkäufer wenden, denn nur mit diesem habt ihr einen Vertrag. Eine Rückrufaktion ist faktisch gleichzusetzen mit einem von der Garantie gedeckten Fehler: Also Austauschgerät oder kostenlose Reparatur. Da beides nicht möglich ist, Geld zurück! Sträubt sich der Verkäufer gibt es doch Rechtswege. Oder zumindest sollte ein Betroffener mal eine Verbraucherschutzorganisation kontaktieren.


    • 25
      Ralf N 22.12.2016 Link zum Kommentar

      Das ist richtig. Meines kam vom Samsung shop. Und ich warte seit fast zwei Monaten das es abgeholt wird. Organisation ist was anderes

      Nadine


      • MajorTom 58
        MajorTom 22.12.2016 Link zum Kommentar

        Das ist bitter. Geld weg, nichts tut sich. Kundengerecht ist anders.
        Entweder weiter warten, oder jetzt nochmal Geld ausgeben, auf Risiko keines zurück zu bekommen von Samsung. Falls sie nur tauschen hast dann zwei Geräte.
        Für mich unter aller Sau sowas.
        Ich hoffe es sind nicht alle Hersteller so gepolt.

        Falls es etwas tröstet - hab hier im Forum eine derbe Geschichte von Motorola gelesen. Die war noch zermürbender. Da war das Gerät zurückgeschickt worden und ist verloren gegangen. Der Paketdienst und Motorola haben sich gegenseitig rausgeredet und die Schuld zugeschoben. Hab den Fall nicht weiter beobachtet wer die Haftung dann übernommen hat. Beide Seiten haben es so dargestellt dass sie jeweils keine Verantwortung haben. Der Kunde stand dumm da ohne Gerät nach dutzenden Anrufen wo man nur vertröstet und weitergeleitet wurde. Die Sache landete dann wohl beim Anwalt.

        Ich habs gefunden -

        https://www.androidpit.de/forum/727925/der-schlechteste-kundenservice-den-ich-je-erlebt-habe-nie-wieder-motorola

        @ Björn N - was kam damals dabei raus ?

        Gelöschter Account


  • 2
    Michel Wiechmann 21.12.2016 Link zum Kommentar

    Das mit dem OTA update ist rechtlich nicht zulässig!! Dies wäre eine Zwangsenteignung! Fakt ist wer ein solches Gerät weiterhin betreibt, handelt nach dem Strafgesetzbuch vorsätzlich! wie mit dem Autofahren. Fährst betrunken und es passiert nix und wirst nicht erwischt ist alles gut, aber wehe wenn. Beispiel ich wohne in einem block mit 40 Wohneinheiten. Sollte das Gerät Schaden anricht bin ich zu 100% regresspflichtig. Aber ich besitz ja keins. Mein Tipp überings ich würde nie ein Handy unbeaufsichtig laden, egal welche Marke! habe selber schon erlebt das eins nach 3 Jahren treuen Dienstes beim laden den Akku zum explodiren gebracht hat. Ich lade mein Handy nur selten Nachts und wenn auf einer feuerfesten Unterlage. Ich gehöre auch zu den Menschen die ihre Waschmaschine ja auch nicht allein laufen lassen. Lieber vorsicht als hinterher dum aus der Wäsche gucken!!


    • 56
      Gelöschter Account 21.12.2016 Link zum Kommentar

      Ich befürchte, du hast ein entspanntes Verhältnis zu dem Thema. Nenne mal den Paragraphen aus dem StGB, gegen welchen man verstößt, wenn man ein solches Gerät betreibt - danke.
      Und ein Update, welches das Gerät außer Funktion setzt, ist sehr wohl zulässig. Es fällt unter die Sorgfaltspflicht. Man bekommt ja schließlich sein Geld zurück. Dass kein gleichwertiges Produkt beschafft werden kann, ist ein anderes Problem, welches hier aber nicht adressiert wird.


      • 39
        Reginald Barclay 21.12.2016 Link zum Kommentar

        Das fällt nicht unter die Sorgfaltspflicht, da das Gerät trotzdem geladen werden kann. Und Fahrlässigkeit des Kunden besteht nur dann, wenn er schriftlich vom Vertragshändler auf die Gefährlichkeit hingewiesen wurde, welches auch impliziert, daß der Händler es ohne wenn und aber deswegen zurücknimmt.

        Nadine


      • 24
        Gelöschter Account 21.12.2016 Link zum Kommentar

        ach und beim note 7 wurde man nicht schriftlich darauf hingewiesen?
        zeige mir ein smartphone magazin( egal ob ios windows oder android das nicht darüber berichtet hat!
        wäre aber einfach information jetzt schreiben bis am23.12.2016 muss umgetauscht werden dann giebt es geld oder ersatzgerät am 25. gerät per update unbrauchbar machen ohne ersatz


      • 39
        Reginald Barclay 21.12.2016 Link zum Kommentar

        Magazine, Hörensagen und Medien sind nicht rechtsverbindlich!


      • 24
        Gelöschter Account 21.12.2016 Link zum Kommentar

        nein das nicht aber kann niemand sagen er hätte es nicht gewusst.

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