Balkonkraftwerke mit 800, 900, 1.200 W: Was ist erlaubt – und wann?
Nachdem der Bundestag seine Entscheidung zum Solarpaket I aufgeschoben hat, sind einige Fragen aufgetreten. Ab wann sind Balkonkraftwerke mit 800 W erlaubt? Wie sieht es mit 900 W, 1.200 W oder gar 2.000 W aus? Woran hängt die Entscheidung zum Solarpaket I? nextpit hat die Antworten auf Eure Fragen.
Die Freude war groß, als der Bundestag im August bekannt gab, den umfangreichen "Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetze" (oder kurz Solarpaket I) bereits im Dezember zur Abstimmung zu stellen. Nun hat sich der zuständige Ausschuss für Klimaschutz jedoch dafür entschieden, nur noch eine deutlich kürzere Version vorzulegen, wodurch viele Punkte, wie die Leistungsgrenze von Balkonkraftwerken (Test und Vergleich), kein Thema mehr sind – zumindest nicht mehr für dieses Jahr.
Inhaltsverzeichnis
- Ab wann sind Balkonkraftwerke mit 800 W erlaubt?
- 600 W vs. 800 W: Unterschied zwischen Panel- vs. Wechselrichterleistung
- Balkonkraftwerke mit 900, 1.200 und 2.000 W: das ist erlaubt
Ab wann sind Balkonkraftwerke mit 800 W erlaubt?
Nachdem das Solarpaket I nicht mehr – wie ursprünglich geplant – in vollem Umfang im Januar in Kraft tritt, stellt sich natürlich die Frage, wann die restlichen Punkte beschlossen werden.. Leider gibt es hier seitens der Bundesregierung noch keinen genauen Zeitpunkt. Der Grund für die Entscheidung des Ausschusses ist, dass noch zu viele offene Fragen bestehen.
Das Solarpaket I: Eine Zeitachse der Ereignisse
- Juni 2023: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt Gesetzespläne zur Änderung des "Erneuerbare-Energien-Gesetzes" (EEG) vor.
- August 2023: Das Bundeskabinett beschließt die Förderung zum Ausbau von Photovoltaikanlagen und den Entwurf zur Änderung des EEG. Die Änderungen sollen im Januar 2024 in Kraft treten.
- September 2023: Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzesentwurf, durch den Mieter und Eigentümer gesetzlichen Anspruch auf die Installation von Balkonkraftwerken erhalten sollen.
- Dezember 2023: Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Bundestages beschluißt, dass der Entwurf zur Änderung des EEG deutlich kleiner auszufallen hat. Es fehlen alle Inhalte, die den Ausbau von PV-Anlagen beschleunigen sollen.
- Erste Jahreshälfte 2024: Die Abstimmung über das Solarpaket I findet endlich statt.
Laut dem ersten Bericht zum Gesetzesentwurf (Drucksache 20/8657) behauptet die Grünen-Fraktion, dass "noch wichtige Dinge zu klären" seien. Die FDP hingegen sagt, dass es "zwar noch Verbesserungsbedarf" gäbe, allerdings seien "die Ausbauziele der Bundesregierung bereits übertroffen worden".
Gegenüber Golem.de erwiderte ein Sprecher der SPD auf die Frage, ab wann die neuen Richtlinien nun gelten, dass die übrigen Punkte möglichst früh im neuen Jahr beschlossen werden sollen. Hoffentlich haben wir bald einen Grund für ein Update an dieser Stelle.
600 W vs. 800 W: Unterschied zwischen Panel- vs. Wechselrichterleistung
Aktuell beträgt die Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke 600 W. Mit dem Solarpaket I soll diese Grenze auf 800 W angehoben werden. Wichtig zu wissen: Diese Leistungszahlen beziehen sich immer auf die Leistung des Wechselrichters, der den Strom von Euren PV-Modulen in Wechselstrom umwandelt und ins Hausnetz einspeist. Und wirklich nur dieser Wechselrichter ist aktuell auf 600 W beschränkt.
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Für die Leistung der PV-Module gibt es dagegen derzeit keine Grenze. Es ist also aktuell legal, statt der typischen zwei Solarpanels mit etwa 800 W Gesamtleistung auch 5.000 W Leistung an Euren Wechselrichter zu hängen (falls dieser das überlebt). Das soll sich allerdings ändern: Mit dem Solarpaket I wird die Gesamtleistung der Module auf 2.000 W gedeckelt.
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Zusammenfassend steigt also die erlaubte Leistung von Wechselrichtern, während Ihr bei der Leistung von PV-Modulen einen Riegel vorgeschoben bekommt.
Balkonkraftwerke mit 900, 1.200 und 2.000 W: Was ist erlaubt?
Im Netz gibt es zunehmend Balkonkraftwerke, die mit 900, 1.200 oder sogar 2.000 W werben. Dies bezieht sich jedoch typischerweise nur auf die Leistung der Solarpanels – die Mikro-Wechselrichter liegen stets bei 600 W (oder 800 W). Der Vorteil von diesem "Overpaneling", also mehr Solarpanel- als Wechselrichter-Leistung, ist einfach: So könnt Ihr die erlaubten 600 beziehungsweise bald 800 W auch bei suboptimalen Verhältnissen voll ausnutzen. Das gilt etwa für die Wintermonate, für wolkige Tage oder schlicht für eine Ost- oder West- anstelle einer Südausrichtung.
- Kaufberatung: Die besten Balkonkraftwerke mit Speicher im Vergleich
Wenn Ihr tagsüber viel überschüssigen Strom produziert, dann könnt Ihr diesen natürlich auch in einem Speicher auffangen. Die Geräte werden typischerweise zwischen Wechselrichter und PV-Module geklemmt und zwacken sich einen bestimmten Anteil der produzierten Energie ab. Abends und Nachts, wenn die Sonne nicht mehr scheint, wird dieser tagsüber aufgefangene Strom dann eingespeist. Ein Beispiel für eine Speicherlösung bietet etwa Zendure mit dem SolarFlow, den Ihr gerade für 1.175 Euro direkt beim Hersteller bekommt.
Hat Euer Wechselrichter mehr Ausgangsleistung als derzeit zulässig, habt Ihr zudem die Möglichkeit, diesen zu drosseln. So bieten die verschiedenen Hersteller unterschiedliche Optionen an. Bei den sehr beliebten Hoymiles-Wechselrichtern habt Ihr die Möglichkeit, die Leistung über ein externes Steuermodul zu drosseln, beispielsweise eine OpenDTU oder die DTU-WLite für knapp 50 Euro (Alternate)*. So könnt Ihr dann sogar den theoretisch 1.500 W starken Hoymiles HM-1500 legal betreiben.
Wie ist es bei Euch? Wie viel Leistung bietet Euer Balkonkraftwerk? Ist die Vertagung der Bundestagsentscheidung in Euren Augen ein Problem? Lasst es uns wissen!
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