Schadensersatz möglich: 16 große Autobauer hatten sich abgesprochen


15 Jahre lang haben sich zig große Autobauer systematisch abgesprochen – mit dem Ziel, ihre Gewinne zu steigern. Dabei haben sie nicht nur andere Unternehmen, sondern auch Autokäufer benachteiligt. Nun hat die EU-Kommission eine empfindliche Strafe verhängt. Und auch Schadensersatz ist möglich.
Wenn sich Unternehmen zusammentun, um sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen, handelt es sich um ein Kartell. Ein solches Kartell flog jüngst in der Automobilbranche auf. Insgesamt 16 Hersteller sprachen sich ab, darunter bekannte Namen wie Volkswagen, Mercedes-Benz, BMW, Ford und Toyota. Auch die Vereinigung europäischer Automobilhersteller (ACEA) war involviert. Sie soll nicht nur Kontakte vermittelt, sondern auch Treffen organisiert und das Kartell logistisch unterstützt haben. Die Folgen dieser Absprachen spürten vor allem zwei Gruppen: Demontagebetriebe und Autokäufer.
EU verhängt Bußgeld in Millionenhöhe
Insgesamt 458 Millionen Euro müssen 15 Autobauer sowie der Branchenverband ACEA als Strafe zahlen. Diese Entscheidung gab die Europäische Kommission kürzlich bekannt. Eine Ausnahme bildet Mercedes-Benz – das Unternehmen blieb verschont, weil es als Kronzeuge die Ermittlungen entscheidend unterstützte. Die übrigen Firmen haben sich zu ihrer Beteiligung bekannt und einem Vergleich zugestimmt.
Das Kartell war zwischen Mai 2002 und September 2017 aktiv. Laut Untersuchung einigte man sich einerseits darauf, Demontagebetrieben keine Vergütung für die Aufarbeitung von Altfahrzeugen zu zahlen. Andererseits wurden untereinander vertrauliche Informationen über individuelle Verträge mit diesen Betrieben ausgetauscht – offenbar mit dem Ziel, bessere Konditionen durchzusetzen.
Darüber hinaus wurde intern vereinbart, gegenüber der Öffentlichkeit nicht zu bewerben, welche Fahrzeugteile wiederverwendbar respektive recycelbar sind und in welchem Umfang recycelte Materialien in neuen Autos verbaut wurden. Diese Intransparenz erschwerte es Verbrauchern, umweltrelevante Informationen bei ihrer Kaufentscheidung zu berücksichtigen.
Diese Hersteller sind betroffen:
- Mercedes-Benz – 0 Euro
- Stellantis – 74.934.000 Euro
- Mitsubishi – 4.150.000 Euro
- Ford – 41.462.000 Euro
- BMW – 24.587.000 Euro
- Honda – 5.040.000 Euro
- Hyundai / Kia – 11.950.000 Euro
- Jaguar Land Rover / Tata – 1.637.000 Euro
- Mazda – 5.006.000 Euro
- – davon gesamtschuldnerisch mit Ford: 1.034.000 Euro
- Renault / Nissan – 81.461.000 Euro
- Opel – 24.530.000 Euro
- – davon gesamtschuldnerisch mit GM: 13.659.000 Euro
- Nur GM – 17.075.000 Euro
- Suzuki – 5.471.000 Euro
- Toyota – 23.553.000 Euro
- Volkswagen – 127.696.000 Euro
- Volvo – 8.890.000 Euro
- – davon gesamtschuldnerisch mit Ford: 3.901.000 Euro
- – davon gesamtschuldnerisch mit Geely: 4.419.000 Euro
- ACEA – 500.000 Euro
Neben Mercedes-Benz erhielten auch Stellantis, Mitsubishi, Ford und Opel eine reduzierte Strafe – zwischen 20 und 50 Prozent Ermäßigung wurden gewährt.
Schadensersatz möglich
Prinzipiell gilt: Wer ein Altfahrzeug besitzt, muss es kostenlos bei einem Demontagebetrieb abgeben können. Entstehen dabei Kosten, muss der Hersteller einspringen. Zudem besteht eine Informationspflicht zu den Recyclingleistungen bei Neuwagen.
Auch Umweltschützer übten Kritik aus. „Durch die Abwälzung der Entsorgungskosten auf Dritte wurde ein großer Anreiz für die illegale Entsorgung oder den illegalen Export geschaffen: Allein im Jahr 2020 sind 150.000 Fahrzeuge einfach verschwunden“, so Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
Thomas Fischer, bei der DUH zuständig für Kreislaufwirtschaft, fordert derweil: „Bei der aktuellen Novellierung der EU-Fahrzeugrichtlinie müssen Hersteller endlich zur Teilnahme an Rücknahmesystemen sowie zur vollständigen Finanzierung der Autoverwertung verpflichtet werden. Nur so kann eine bestmögliche Sammlung, eine Schadstoffentfrachtung, ein Recycling und die Rückgewinnung von Ersatzteilen erreicht werden.“
Abschließend betont die EU-Kommission in ihrem Bericht, dass Betroffene – ob Privatpersonen oder Unternehmen – die Möglichkeit haben, Schadensersatzklagen bei den zuständigen Gerichten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten einzureichen. Dabei werden die bereits verhängten Bußgelder nicht auf mögliche Entschädigungszahlungen angerechnet.
Quelle: DUH