Gerichtsurteil: Teslas Autopilot übernimmt keine Strafzettel
Gleich zwei Strafzettel hat ein niederländischer Tesla-Fahrer erhalten, während er mit seinem Model X und aktiviertem Autopiloten unterwegs war. Vor Gericht wehrte er sich gegen die eigene Verantwortung, schließlich sei der Autopilot am Steuer gewesen. Doch damit kam er nicht durch.
Der Besitzer eines Tesla Model X wurde zweimal mit einer Geldstrafe belegt, weil er sein Handy während der Fahrt im Oktober benutzt hatte. In der Verhandlung erklärte der Mann dem Gericht, dass er bei den beiden Vorfällen nicht der Fahrer des Fahrzeugs gewesen sei. Das System stelle sicher, dass das Fahrzeug allein lenken und bremsen könne, ohne dass ein Mensch eingreifen müsse. Deshalb müsse das Fahrzeug und nicht er als der eigentliche Fahrer betrachtet werden.
Dieser Versuch war jedoch vergeblich. Der niederländische Richter war anderer Meinung und erinnerte einerseits an die Verkehrsregeln, andererseits auch an Teslas Anweisungen, um seine Entscheidung zu begründen.
"Das Gesetzt schreibt vor, dass der Fahrer eines Kraftfahrzeugs die Person ist, die das Fahrzeug führt oder das Fahrzeug unter seiner unmittelbaren Aufsicht gefahren hat. In diesem Fall ist es die Person, die bestimmt, wohin das Auto fährt und wie es sich in Notsituationen verhalten soll. Damit ist er der aktuelle Fahrer. Darüber hinaus verweist das Gericht auf ein Zitat von der Tesla auf deren Website. 'Bei der Benutzung des Autopiloten muss der Fahrer immer vorsichtig sein, aktiv bleiben und jederzeit eingreifen können.'"
Obwohl die Geschichte viele Menschen amüsiert, ist es nicht das erste Mal, dass ein Tesla-Fahrer versucht, sein Fehlverhalten mit dem Autopiloten zu rechtfertigen. Vor kurzem hatte ein betrunkener Fahrer das gleiche Argument in den Vereinigten Staaten vorgebracht. Tesla-Fahrzeuge sind jedoch nur mit einem autonomen Fahrmodus der Stufe 2 ausgestattet. In diesem Stadium erinnern alle Automobilhersteller immer wieder daran, dass menschliche Kontrolle jederzeit notwendig ist. Auch der Model-X-Fahrer aus den Niederlanden musste einräumen, dass er immer wieder das Lenkrad in die Hand nehmen muss, damit der Autopilot weiter arbeitet.
Seid Ihr schon einmal in einem Fahrzeug mit Autopilot unterwegs gewesen?
Quelle: Electrek
Tja solange der Angeklagte nicht Michael Knight heißt und KITT das Auto , muss man die Strafe akzeptieren.
Typisch Mensch. Alles auf die Technik schieben. Aber Gesetz ist Gesetz. Solange "autonomes Fahren" nicht in den Gesetzen aufgenommen wurde bleibt der Fahrer der Führer des Fahrzeugs. Es darf also auch bei einem Tesla wärend der Fahrt kein Handy in die Hand genommen werden. Das sollte eigentlich jedem Menschen klar sein, egal in welchem Land.
Bin noch in keinem Autonomen Fahrzeug Kfz gefahren, würde dann aber die ganze Zeit mit den Händen am Lenkrad sein 😉⚠️
Im Stau stelle ich mir diese Funktion allerdings sehr angenehm vor 🚗🚕🚙🚚
Nicht nur der Bequemlichkeit halber. Es ist schon deutlich sicherer, wenn ein Abstandsautomat bei unterschreiten des Sicherheitsabstandes automatisch bremst, vor Allem wenn der Fahrer Müde ist und die Reaktionszeit entsprechend schlechter als normal. Ist nicht direkt autonom aber es geht in die Richtung. Schwierig stelle ich es mir vor, wenn mitten im Vollautonomen Fahren ein System ausfällt. Das würde heißen, dass jedes sicherheitsrelevante System doppelt mit Rückfallebene vorhanden sein müsste.
Zum Thema... Die Vernunft hat gesiegt.
Schon klar, Tesla kaufen, aber nicht wissen, wie man das Smartphone mit der Freisprecheinrichtung koppelt.
Ach, "Handy benutzt" muss nicht telefonieren bedeuten, er könnte auch im Web gesurft sein, gespielt oder Messages getippt oder Katzenvideos auf YouTube angeschaut haben. Und selbst wenn er telefoniert hat - daraus, dass er keine Freisprecheinrichtung genutzt hat lässt sich nicht schließen, dass er nicht weiss wie man eine nutzt (ansonsten könnte man auch schlussfolgern, jemand der bei Rot über die Straße geht wisse nicht, was Ampeln bedeuten).
Ist doch egal ob telefoniert, gesurft oder gespielt. All das ist nicht erlaubt. Das Verbot beschränkt sich nicht aufs Telefonieren.